Eine Odyssee aus Kindesentziehung und Gutachten-Fehler und suspekten Stellungnahmen

  • Hallo zusammen,


    ich stehe inmitten eines zermürbenden Sorgerechtsprozesses mit meiner Frau und beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen 8-jährigen Sohn. Leider spitzt sich die Situation kurz vor Terminierung der Hauptverhandlung zu und meine Frau holt alle miesen Tricks auf Kosten meines Sohnes heraus.

    Hier eine chronologische Abfolge der Geschehnisse:


    - 01/2019 Beichte meiner Affäre und der Tatsache, dass die andere Frau von mir ein Kind erwartet. Trotzdem wollten meine Frau und ich es zusammen nocheinmal probieren und diese Krise gemeinsam durchstehen

    - ab 02/2019 Diagnose einer Depression bei meiner Frau mit einer signifikanten Wesensveränderung. Es fangen merkwürdige Diskussionen und Streitigkeiten wegen Allem an. Sie kann Ihren Beruf nicht mehr ausüben und ist ab dem Zeitpunkt krank geschrieben

    - 04/2019- Meine Frau ruft die Polizei eines Abends während ich unterwegs bin und behauptet in Anwesenheit meines Sohnes und ihrer Mutter, dass ich sie mit dem Tode bedroht habe. Daraufhin erhalte ich, ohne Überprüfung dieser Hypothese, eine Wohnungsverweisung von 10 Tagen

    -Kurz darauf haut sie mit meinem Kind zu ihren Eltern in ihren 300KM weiten Heimatort ab, nimmt das halbe Haus mit, meldet ihn heimlich von der Schule ab und gleichzeitig in dem neuen Wohnort an. Das ortsansässige Jugendamt der Kleinstadt steht komplett auf der Seite meiner Frau und äußert sich bedeckt, aber in Richtung ihrer Interessen. Dabei muss angemerkt werden, dass ihre Schwester beste Kontakte zu dem Jugendamt hat aufgrund der langjährigen beruflichen Verflechtung in einem Jugendheim hat.

    - 05/2019- eA-Verfahren vor dem Amtsgericht meines Wohnortes (große Stadt in NRW). Kurz vor dem Verfahren kommt die Anwältin der KM mit einem 10 Seiten langen Schriftstück an und präsentiert eine Reihe von Lügen und Verleumdungen. U..a, dass ich ein Tyrann während der 10-jährigen Ehe war, Kontrolle auf meine Frau ausüben wollte, Drogen konsumiert hätte, mich kaum um meinen Sohn gekümmert hätte und diverse andere eidestattliche Erklärungen, dass meine Mutter psychisch krank war und ist und mein Vater meinen Sohn wie einen Prinzen behandelt.. Also insgesamt, mieser und verleumdender geht es kaum.

    Die Richterin machte es kurz, roch den Braten und sagte, dass wenn eine Bindungsintoleranz bei meiner Frau gutachterlich festgestellt wird, sie dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich überträgt.

    Fazit des eA-Verfahrens: Die Richterin glaubte ihren Lügen nicht, befragte meinen Sohn, der leichte Tendenzen aussprach zur Mutter zu wollen (kein Wunder, wenn er 6 Wochen lang bearbeitet wurde) und sprach sich für einen Vergleich aus, dass er bis zu Hauptverhandlung bei der Kindesmutter verbleiben darf. Ich erhielt das klassische Umgangs-Modell ihn alle 2 Wochen für ein WE zu sehen und musste erstmal in den darauf folgenden Monaten zig Tausend KM hin und herfahren und natürlich den Unterhalt entrichten und gleichzeitig alle weiter laufenden Kredite weiter bezahlen

    - 06/2019: Einstellung aller Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft. Trotzdem pocht meine Frau weiter, dass ich sie bedroht hätte. Ich verzichte aber weiterhin auf Anzeigen gegen sie

    -03/2020- Das Erstgutachten steht: Fazit: Beide Eltern sind voll erziehungsfähig (mit leichten positiven Tendenzen für die Kindesmutter), Bindungstoleranz bei ihr vorhanden, da sie die Umgänge nicht blockiert. Kindeswille nicht intensiv und stabil genug. Daher Empfehlung, meinen Sohn trotz des maximal bindungsintoleranten Aktes der Kindesentziehung, bei ihr zu lassen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sie zu übertragen.

    Das Jugendamt meiner Stadt (wo auch noch immer der Gerichtsstand ist) spricht sich dagegen aus, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen werden muss, da die KM bindungsintolerant ist und das Gutachten Widersprüche beinhaltet. Ein von mir zusätzlich angefordertes privates Gegengutachten attestiert dem Gutachter ebenfalls methodische Defizite. Stellungnahme des Verfahrensbeistands: Schwammig, mit dem Fazit, dass mein Sohn trotzdem die Fahrereien haben wird. Daher keine echte Empfehlung, wo er bleiben soll.

    -Anfang 09/2020: Ergänzungsgutachten vom Erstgutachter: Fazit: Empfehlung wird zurückgenommen, weil der Kindeswille in den letzten 12 Monaten doch nun stabil, intensiv und zielorientiert ist. Bindungstoleranz dagegen bleibt bei der KM weiterhin vorhanden, weil die KM nicht schlecht über mich spricht und alle Umgänge stattfanden! Keine klare Richtung des Gutachters, wo das Kind bleiben soll. Nur der Hinweis, dass man dann der Maxime folgen sollte, dem Kindeswillen zu folgen.

    Das Jugendamt vor Ort stellt weiterhin das Ergänzungsgutachten in Frage und spricht sich ganz klar weiter für die Übertragung des Aufenthaltsbesimmungsrecht auf mich aus

    - Mitte 09/2020: Mein Sohn wird glücklich am Sonntag Mitte September an meine Frau übergeben, die sichtlich gezeichnet und völlig down aussieht. Plötzlich erhalte ich einige Tage später die Info von ihr, dass sich mein Sohn komisch verhalten würde und nun sie nun das Jugendamt vor Ort kontaktiert hat, damit er befragt wird, weil sie das Gefühl hat, dass er von mir manipuliert hat. Und tatsächlich erhalte von dem Klein-Stadt-Jugendamt eine Info, dass mein Sohn gesagt hätte, dass er von beiden Elternteilen, aber vor allem von mir manipuliert wurde zu sagen, dass er bei mir verbleiben soll. Das Jugendamt stellt daraufhin eine chronische Kindeswohlgefährdung fest und empfiehlt alle Umgänge bis zur Hauptverhandlung (nicht vor 12/2020) auszusetzen. Das Schreiben ging vor drei Wochen an das Amtsgericht meiner Stadt und liegt mir bis dato nicht vor. In der Zwischenzeit habe ich meinen Sohn seit einem Monat nicht mehr gesehen und seit zwei Wochen nicht einmal telefonisch gesprochen.

    -Anfang 10/2020: Beantragung eines Ordnungsgelds gegen meine Frau wegen Umgangsvereitelung. Ausgang noch offen..

    Sorry für den langen Recap dieser Leidensstory, aber ich habe versucht alle wichtigen Ereignisse aufzulisten.

    Wie gehts nun weiter und kann sich meine Frau einfach gegen eine Verfügung aus dem eA-Verfahren aus 05/2019 hinwegsetzen aufgrund einer Empfehlung eines Jugendamts, dass nicht einmal in dem Prozess involviert ist?


    Ich habe das Gefühl, dass hier ganz klare tendenziöse, ja eigentlich skandalöse, Gutachten und Stellungnahmen zugunsten meiner Frau erstellt wurden. Dagegen wehre ich mich, da die Affäre nichts mit meinem Sohn zu tun hat und meine psychisch labile Frau ihn in einen perversen Rosenkrieg zieht und mich permanent verleumdet.


    Wie kann man hier auf eine vorhandene Bindungstoleranz plädieren? Und nun versucht sie mit aller Macht den vom Gutachter als stabil festgestellten Kindeswillen mit aller Kraft zu verwässern und meinen Sohn vor mir zu entfremden. Was ratet Ihr mir in der Situation?

    Ich bin mittlerweiler der Meinung, dass die Familiengerichte systematisch pro-Mutter tendieren und das trotz vernichtend belastender Tatsachen, dass die KM das Kind gegen seinen Willen entführt hat.


    Wenn ich das als Vater getan hätte, wäre ich schon wahrscheinlich im Knast oder hätte zumindest das Sorgerecht verloren.

    VG

  • Hi,


    ich fürchte, meine Antwort wird dir nicht nur gefallen, aber da musst du durch.


    Zunächst einmal mögen wir die Geschlechterkeule, die du hier herausgezogen hast, gar nicht. Weil es dafür einfach keine Grundlage gibt. Nicht mal im Ansatzpunkt. Bitte unterlasse das in Zukunft. Wir haben auch juristisch gesehen keinen Kindsentzug. Die Regel ist relativ einfach: Eltern bestimmen gemeinsam, bei wem das Kind leben soll, und wenn es Streit gibt, dann entscheidet das Gericht. Und in dieser Phase seid ihr jetzt.


    Auch ein Mann wäre bei ähnlichem Verhalten nicht im Gefängnis, einfach, weil keine Straftat vorliegt, nicht mal ansatzweise. Kindsentzug hat nämlich mit "ich kann mein Kind im Augenblick nicht sehen" nicht mal ansatzweise was zu tun.


    Es ist immer schwer, zu entscheiden, wo ein Kind letztlich besser aufgehoben ist. Gerade, wenn ein Verfahren schon läuft. Wir kennen hier weder die Gutachten, noch den Sachvortrag der Parteien. Und ohne den kann man keine Prognosen abgeben. Nur, Zwangsgelder beantragen, solche Aktionen führen in der Regel nicht zu befriedigenden Ergebnissen, sondern nur zu einer Verhärtung der Fronten.


    Es ist nicht dein Sohn, es ist euer Sohn. Im Augenblick liegt kein juristisches Problem vor. Wir haben eines der (leider) vielen Verfahren, in denen leider eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, um endlich den Druck vom Kind zu nehmen. Weder du noch die Ex sollten im Mittelpunkt stehen, das ist aber im Augenblick der Fall. Da ist Umdenken angesagt. Und auch mal überlegen, ob es wirklich Sinn macht, das Kind wieder aus seiner Umgebung heraus zu reißen. Das Kind ist nicht mehr ganz klein. In Kürze ist das Kind in einem Alter, in welchem die eigenen Interessen überwiegen. Dann ist der Fußballverein wichtiger als permanenter Kontakt zu dem anderen Elternteil. So mit 10 fängt das an, glaub es mir mal. Und - wir haben etwa 12 Wochen Ferien im Monat. Da ist es dann wirklich sinnvoller, das Kind seltener zu sich zu nehmen, dafür aber länger. Vielleicht mal an diesem Ansatzpunkt weiterdenken?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    danke Dir für Dein Feedback!


    Ich wollte hier kein Frauen-Bashing o.Ä. forcieren, sondern schlicht meine und die Erfahrungen meines Anwalts und Männer in ähnlichen Situationen ansprechen.


    Natürlich hast Du Recht, dass das Kind im Zentrum sein muss und die Eltern eine geeignete Lösung finden müssen. Doch leider ist das nicht so, wie Du das aus Deiner Sicht schilderst! Sowohl das Gericht als auch mein Anwalt sprechen hier von einer Kindesentziehung (in 04/2019), weil meine Frau heimlich mein Kind von der Schule abgemeldet hat und ihn in einer fremden Stadt/Schule ohne meine Zustimmung angemeldet hat und wochenlang vor mir versteckt hat.


    Sie hat einfach Fakten geschaffen und unzählige Verleumdungen ohne Beweis gegen mich erhoben. Und nun wiederholt sich das Spiel kurz vor der Hauptverhandlung, in dem sie meinen Sohn wegen einer angeblicher Kinderwohlgefährdung entzieht und keinen Kontakt mehr zu mir zulässt trotz einer gültigen einstweiligen Anordnung im Rahmen eines EA-Verfahrens aus 05/2019.


    Da kein Kontakt mehr zu meiner Frau besteht und das Jugendamt sturr bleibt, kommt nur noch ein Ordnungsgeld in Frage.


    Natürlich war die Intention meiner Frau und leider auch des Gerichts mittels unnötiger Gutachten so viel Zeit wie möglich verstreichen zu lassen, so dass man nun argumentieren könnte, dass mein Sohn doch lieber bei KM verbleiben sollte. Ich kämpfe aber um meinen Sohn!


    Und genau das ist auch meine Kritik an dem System an deutschen Famiiengerichten.


    Warum wird bspw. nicht eine entsprechende Frist dem Elternteil gegeben, der sein Kind innerhalb Deutschlands ohne ersichtliche Gründe entzieht wie in Teilen Skandinaviens oder in Frankreich? Es ist schlichtweg ein gesetzliches Schlupfloch bzw. eine Grauzone bei Kindesentziehungen innerhalb Deutschlands vorhanden, welches leider überwiegend Frauen in Anspruch nehmen.

    Anschließend wird ein Antrag des anderen Elternteils auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt und in Eilverfahren werden sodann meistens die Väter mit einem Residenzmodell abgestempelt. Eine „Strafe“ oder Folgen aus der Kindesentziehung haben die „Täter“ nicht zu befürchten während sich das Kind völlig verstört in einer fremden Umgebung binnen Tagen befindet. Ausnahmen bestimmen sicherlich die Regeln....


    Dieses Phänomen ist seit Jahren bekannt und der Gesetzgeber sieht anscheinend keine Notwendigkeit entsprechende Gesetze zu ändern.


    VG

  • Hi,


    lies dir mal die Strafbestimmung durch. Wir haben keinen Kindsentzug im strafrechtlichen Sinne. Ein Affe im Zoo mutiert nicht dadurch zum Löwen, indem man ihm ein Schild umhängt, auf welchem steht "ich bin ein Löwe." Und, man kann nicht einfach Modelle, die im Ausland aus der dortigen Rechtskultur heraus entstanden sind, einfach nach Deutschland übertragen. Das funktioniert einfach nicht.


    Wir haben auch kein gesetzliches Schlupfloch. Die Problematik ist doch eine ganz andere. Die Rollenverteilung ist in der Masse der Beziehungen immer noch die traditionelle. Und zwar von beiden (!) Elternteilen erwünscht. Die Mutter bleibt zu Hause, arbeitet möglicherweise noch teilzeitig, ist also die Hauptbezugsperson für das Kind. Und das ändert sich in der Regel auch nicht bei einer Trennung. Wie sollte es auch? Ich hab trotz zweier Kinder mein Leben lang ganztägig gearbeitet. Wie oft ich gerade von Männern als "Rabenmutter" beschimpft worden bin, keine Ahnung. Das ist im Augenblick einfach die Realität in Deutschland.


    Du hast doch das erste Gutachten in Frage gestellt. Geh doch einfach mal von Waffengleichheit im Gerichtsverfahren aus. Es kann doch nicht sein, dass du zwar Gutachten anzweifeln kannst, die Frau das aber nicht darf. Wenn du das machst, dann dient es der Wahrheitsfindung, wenn die Frau es macht, dann ist eine nicht tragbare Rechtsverzögerung.


    Sorry, so läuft das System nicht. Es ist nun mal so, dass selbst die katholische Kirche schon vor mehreren hundert Jahren festgestellt hat, dass Frau auch Mensch ist (!), und nicht nur dieses, die Frau hat auch bei Gericht dieselben Rechte. Mach dir das klar und setze es um. Es wird festgestellt werden, bei wem das Kind am besten aufgehoben ist, es wird für das andere Elternteil eine Umgangsregelung getroffen werden. Und angesichts des Alters des Kindes - es macht wenig Sinn, jetzt Jahre zu kämpfen, so nach meiner Erfahrung bestimmen die Kinder eh so ab 10 Jahren selbst, wie der Umgang zu gestalten ist. Da sind die Wochenendaktivitäten, beste Freunde, dann kommen die ersten gaaaanz großen Lieben u.s.w. Obwohl meine Kinder bei mir alleine aufgewachsen sind, manchmal musste ich dann am Samstag und/oder Sonntag in der Früh Bestandsaufnahme machen, dahingehend, wer so gerade da ist.


    Es wird sich in doch recht naher Zukunft also ohnehin vieles ändern. Das Loslassen fällt zwar schwer, sehr schwer, aber, es kommt immer zeitiger. Auch das bitte nicht aus den Augen verlieren.


    Herzlichst


    TK