Versteuerung von nachehelichem Unterhalt

  • Werte Forengemeinde,


    ist es eigentlich schon vorgekommen, dass das FA den Unterhaltsbetrag im Jahr nach der Zahlung beim Unterhaltsempfänger versteuert?


    Zur Erläuterung:

    Es wurde im Jahr 2017 ein Nachteilsausgleich aus Realsplitting gezahlt und in der Steuererkläung für 2017 geltend gemacht.

    Nun erscheint ein Steuerbescheid für 2018 mit genau diesem Betrag in der Zeile: Einnahmen aus Unterhaltsleistungen .


    Dank für aufklärende Hilfe.

  • ist es eigentlich schon vorgekommen,dass das FA den Unterhaltsbetrag im Jahr nach der Zahlung beimUnterhaltsempfänger versteuert?

    Grundsätzlich gilt auch beim Finanzamt das Zuflussprinzip.

    Wurde ein Bescheid jedoch vorläufig erlassen, kann der später auch geändert werden.

    Dies gilt auch für Fälle, wenn das Wohnsitzfinanzamt erst später von Geldströmen erfährt, die die Besteuerung verändern.

    Es kommt also auf den Wortlaut im Bescheid an.

    Klar dürfte sein, das man einen Nachteilsausgleich nicht nur in eine Richtung betrachten darf.

    Folge dem Rat von TK und versuche es mal in einem Steuerrechtsforum mit deiner Frage oder konsultiere deinen Steuerberater.


    Gruß


    frase

  • Hallo B.amter,


    wenn ein Steuerpflichtiger die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben ausweist, werden diese natürlich dem Empfänger als Einnahmen angerechnet.

    Dem Nachteilsausgleich muss daher der Empfänger schriftlich zustimmen.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,

    ja, das war schon bekannt.

    Hier gehts mehr um die Tatsache dass es bisweilen einen Unterschied macht ob ich eine Unterhaltszahlung im Jahr der Leistung oder im darauf folgenden Jahr steuerlich berücksichtige. Dies gilt insbesondere für den Leistenden.


    Grüsse

  • Hallo b.amter.


    grundsätzlich gilt beides nur für das Jahr, wo der Geldstrom stattfand, also im Jahr der Unterhaltszahlung.

    Es kann sein, das der Bescheid nicht richtig war und nun versucht wird, das nachträglich zu erledigen.

    Wir sind ja kein Steuerrechtsforum.

    Lege gegen den Bescheid fristgerecht begründeten Einspruch ein und lass dir die Nachbesteuerung erklären.

    Auch Finanzbeamte sind nur Menschen, müssen sich aber auch an die Gesetze halten.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,

    hab ich verstanden. Es handelt sich aber um den Steuerbescheid meiner ExFrau, da kann ich keinen Einspruch einlegen. Ist auch eine vernachlässigbare Differenz 2018er Betrag. Wenn dies jetzt so weitergeht entsteht in 2019 ein Anspruch obwohl da kein Unterhalt mehr gezahlt wurde. Da kann ich ja dann begründen dass ich keinen Nachteilsausgleich leisten muss, wo kein Unterhalt gezahlt wird entsteht kein Steuernachteil den es auszugleichen gilt.


    Schönen Abend noch und bleib gesund;)


    b.amter