Familienname meines Kindes ändern, trotz gem.Sorgerechts?

  • Hallo,

    bin neu hier....danke für die Aufnahme...

    Hab ein sehr spezielles Problem.


    Meine Frau und ich haben uns scheiden lassen. Mein Sohn wohnt bei mir und meine Tochter bei Ihr. Mit den Besuchszeiten klappt sehr sehr gut und beide Kinder lieben mich.

    Naja, andersrum leider nicht. Meine Tochter, die ja bei Ihr wohnt, mag Sie auch sehr. Nur mein Sohn (der ja bei mir wohnt), mag seine Mutter Null komma Null! Im gegenteil, ist extrem krass!!!


    Er wurde gerade 17 Jahre jung, ist mega lieb, aber auch sehr sicher im Auftreten und sehr ratio. Er will unbedingt meinen Namen annehmen. Bei unserer Heirat haben die 2 Kids den Nachnamen Ihrer Mutter angenommen.

    Wir haben beide das gem.Sorgerecht.


    Er will 2 Dinge: Ich das alleinige Sorgerecht (weiß ja nicht, ob das so geht)

    Und meinem Familiennamen annehmen...


    Habt Ihr da Ahnung? Oder doch vergleichbare Fälle?



    Danke schon mal vorab!!!


    Viele Grüße

    Tilo

  • Hi,


    ich taste mich mal ran, wahrscheinlich ist das nur der Einstieg. Und dann sehen wir weiter.


    Zum Sorgerecht: Sorgerecht, das sind überspitzt formuliert in den ersten 18 Jahren des Lebens ein paar Unterschriften. Also, Wahl der Kita, der Schule, eines Bankkontos, Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, bei komplizierten medizinischen Behandlungen u.s.w. Und auch dann wird das alleinige Sorgerecht nur übertragen, wenn sich das andere Elternteil hartnäckig geweigert hat, mitzuwirken. Der Entzug des Sorgerechts ist kein Mittel, ein unbeliebtes Elternteil abzustrafen. Das kann bei Gericht sehr teuer werden, wenn man völlig zu Recht verliert und dann noch auf den Kosten der Gegenseite sitzt. Was steht denn an Unterschriften bis zur Volljährigkeit an, die die Mutter verweigert?


    Hinsichtlich der Namensänderung, auch das ist problematisch. Ich würde dem Junior empfehlen, sich zu erkundigen, unter welchen Bedingungen er in ein paar Monaten (da ist er ja dann volljährig) seinen Namen ändern kann.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    ok, danke für das Feedback! Ja...."abzustrafen" eher nicht. Nur seine Intension ist einfach jegliche Kontaktverweigerung mit seiner Mutter. Da kam ihm einfach die "Idee" mit der er mich dann konfrontierte. Ich denke auch, dass es so nicht einfach geht. Stimmt. Familienname müssen wir schauen. Ich denke, da gibt es schon noch Infos, die wir auf jeden Fall benötigen. Ich denke ab 18 sollte das dann er kein Thema mehr sein.



    Vielen Dank nochmal...


    Viele Grüße

    Tilo

  • Hallo!


    Trägt das Kind einen Ehenamen (was bei euch der Fall ist), kann der Name standesamtlich nicht geändert werden.


    Es gibt aber noch die Möglichkeit eines sog. behördlichen Namensänderung. Soweit ich weiß ist bis zum 18. Lebensjahr der andere Elternteil immer dann dazu anzuhören, wenn er das Sorgerecht inne hat oder das Kind dessen Namen trägt. Das wäre bei deinem Sohn beides der Fall. Und ich vermute sie würde nicht zustimmen. Er wollte dies also eher in Angriff nhemen, wenn er volljährig geworden ist.


    Liebe Grüße