Ehegattenunterhalt

  • Hallo zusammen


    ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche es

    Ich schildere mal kurz meinen fall (Vater)


    verheiratet seid 2016

    in Trennung lebend seid 21 März 2020

    ich habe es geschafft das die Kinder bei mir bleiben

    Alleiniges Sorgerecht gerichtlich (einvernehmlich ) bekommen (September 20)


    Sie ist zu einer Internetbekanntschaft gezogen (Hauptgrund der Trennung) ca 700km von unserem Wohnort entfernt ( und wollte die Kinder mitnehmen ) :cursing:


    Ich war immer voll Berufstätig netto 2600 -3000 pro Monat (Montage Mo-Do )

    Sie Hausfrau und Mutter


    Seid der Trennung im März bin ich zwangsläufig auf Alg 2 da ich die Kinder ja zu mir genommen habe und dadurch zwangsläufig meine Arbeit beenden musste

    Seid dem 1.11 bin ich auf Alg 1


    ab dem ca 01.04.2021 kann auch 01.05.20201 werden kann ich in meiner alten Firma wieder Anfangen ( nicht mehr Montage aber vollzeit mit Gleitzeit ) mit ca 1800 netto

    Kindergeld (408€) bekomme ich und Kindesunterhalt (330€) zahlt das Jugendamt da sie keinen Job bzw Einkommen hat


    Die Kinder sind jeden Tag im Kindergarten und meine Zukünftigen Arbeitszeiten liegen in der Kindergarten Zeit + Mögliches Homeoffice ( alles schon abgesprochen mir meiner neuen/alten Firma )


    Die Scheidung ist für Ende März 2021 angesetzt und mit meinem Anwalt alles schon in die Wege geleitet


    Eckdaten zu meiner Frau : Sie ist Gesund und voll Erwerbsfähig (keine Ausbildung) nur leider sehr faul


    so und nun zur eigentlichen Frage wie es die Überschrift schon sagt


    Muss ich meiner "bald" Exfrau nachehelichen Unterhalt bezahlen ? den es kann doch nicht sein das ich die Kinder habe und alles Manage + Vollzeit Arbeiten gehe und noch Unterhalt zahlen darf


    Ausgaben grob

    Miete + Nk + strom/GAS 1130€

    Kindergarten 210€

    Internet, Telefon, Haftpflicht, co. 200€


    so alles kurz und knapp zusammengeschrieben

    ich hoffe ihr könnt mir Helfen und mir erfreuliche Antworten geben :thumbsup:

  • Hi,


    na ja, sehr mutig, dein Anwalt, was die Prognose angeht. Da gibt es unendlich viele Faktoren, die zu einer Verzögerung führen können, die man selbst nicht in der Hand hat.


    So, nun zur Sache. Mir gefällt letztlich die unsaubere Unterscheidung zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt nicht. Es ist nämlich keinesfalls so, dass bis zum Scheidungstermin Trennungsunterhalt gezahlt werden muss, einerlei wie lange die Scheidung dann dauert, und danach ein völlig neues Konstrukt beginnt. Die Idee des Gesetzgebers war seinerzeit bei der Einführung, dass die Schutzwirkung der Ehe und die gegenseitige Fürsorgepflicht nach der Trennung noch ein Jahr fortdauern sollte, damit sich der sozial schwächere Zeit zur Umstellung bekommt. Durch Zufall deckt sich dieses Jahr mit dem Zeitraum, nach welchem frühestens geschieden werden kann. Dadurch hat sich dann wohl den den Köpfen festgesetzt, Trennungsunterhalt sei bis zur Scheidung zu zahlen, und dieses relativ starke Recht werde erst nach der Scheidung eben deutlich schwächer.


    Im Prinzip muss also jeder nach einem Jahr der Trennung unabhängig vom Stand des Scheidungsverfahrens selbst für sich sorgen. Es geht also nicht um nachehelichen Unterhalt, sondern um Unterhalt nach dem Trennungsjahr.


    Um diesen zu erhalten, müsste die Frau rüberbringen, dass es ihr nicht möglich war, sich finanziell den neuen Lebensumständen anzupassen, also einen Job zu finden. Und jetzt mal unterstellt, sie kann das, was ich schon für sehr schwierig halte. Dann wäre die nächste Frage, was überhaupt zu zahlen wäre. Dein Einkommen ist zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen, um die Kindergartenkosten, um mal die gängigsten Faktoren zu nennen, die immer da sind. Dazu käme m.E. noch die Differenz zwischen dem, was die Unterhaltsvorschusskasse zahlt und dem Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Denn die Kasse rechnet ja das Kindergeld voll an, das wäre nach der Berechnung DT nicht der Fall.


    Mit anderen Worten: selbst wenn die Frau die erste Voraussetzung erfüllen würde, bliebe rechnerisch wahrscheinlich keine Verteilmasse übrig.


    Ich würde eventuellen Forderungen mit großer Gelassenheit entgegen sehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Robert0604,


    Die Ehe dauerte ca. 4-5 Jahre.


    Deine Bald-Ex ist gesund und arbeitsfähig.


    Deine 1800 € Netto müssen noch bereinigt werden, das relevante Netto liegt dann bei ca. 1650€


    Dein Selbstbehalt der EX gegenüber beträgt 1280€.


    Ich denke du wirst keinen nachehelichen Unterhalt zahlen müssen.


    Zahlst du z.Zt. Trennungsunterhalt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • guten morgen zusammen

    erstmal danke für die schnellen Antworten


    also Trennungsunterhalt zahle ich nicht da ich zum zeitpunkt der Trennung ja meinen Job auch Aufgeben musste und direkt in Alg2 gerutscht bin


    "Ich würde eventuellen Forderungen mit großer Gelassenheit entgegen sehen." klingt schon mal sehr gut


    Meine Angst ist einfach nur das ich jetzt alles in die richtigen Bahnen lenke und versuche alles unter einen Hut zu bringen und sie mir dann eventuell noch einen Strich durch die Rechnung machen könnte in dem sie Ansprüche stellt und eventuell noch Unterhalt von mir bekommt ( das würde mir unter Umständen je nach Höhe das "Genick brechen" )


    Interessant zu wissen währe noch was im schlimmst möglichen fall auf mich zukommen könnte


    LG Robert

  • :saint: nachdem ich diesen Absatz noch 2x gelesen habe (und jetzt richtig verstanden habe ) denke ich das gröbste ist geklärt wahrscheinlich zu meinen gunsten :thumbsup:


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    Um diesen zu erhalten, müsste die Frau rüberbringen, dass es ihr nicht möglich war, sich finanziell den neuen Lebensumständen anzupassen, also einen Job zu finden. Und jetzt mal unterstellt, sie kann das, was ich schon für sehr schwierig halte. Dann wäre die nächste Frage, was überhaupt zu zahlen wäre. Dein Einkommen ist zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen, um die Kindergartenkosten, um mal die gängigsten Faktoren zu nennen, die immer da sind. Dazu käme m.E. noch die Differenz zwischen dem, was die Unterhaltsvorschusskasse zahlt und dem Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Denn die Kasse rechnet ja das Kindergeld voll an, das wäre nach der Berechnung DT nicht der Fall.



    Mit anderen Worten: selbst wenn die Frau die erste Voraussetzung erfüllen würde, bliebe rechnerisch wahrscheinlich keine Verteilmasse übrig.


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    Danke nochmal für die ganzen Antworten