Selbstbehalt Einkommensstufe 2 - eventuelle Herabstufung?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine Frage zum Selbstbehalt in der Einkommensstufe 2. Wird nach der Einkommensstufe 2 (Selbstbehalt 1400 Euro) berechnet und man zahlt nicht den Mindestunterhalt, erfolgt eine Herabstufung in der Einkommensstufe 1 (Selbstbehalt 1160)?


    Die Zahlen dazu:

    Nettoeinkommen: 2020 Euro (monatlich) + 420 Steurrückzahlung (Jährlich) + ca 1000 Euro (Weihnachts- Urlaubsgeld jährlich)

    Fahrtkosten: 198 Euro

    Kind 1: 15 Jahre

    Kind 2: 5 Jahre


    Bereinigtes Einkommen: 1940 Euro


    Eigenbedarf (Selbstbehalt) 1400 Euro
    Verteilungsmasse: 1940 Euro - 1400 Euro = 540


    Kind 1: 522 - 102 (Kindergeld) = 420 Euro

    Kind 2: 388 - 102 (Kindergeld) = 286 Euro

    Summe der Einsatzbeträge der Unterhaltsberechtigten: 706 Euro


    Kind 1 Unterhalt: 321 Euro

    Kind 2 Unterhalt: 219 Euro


    Die Verteilungsmasse von 540 Euro reicht nicht aus, um den Mindestunterhalt beider Kinder von 706 Euro zu bedienen. Somit wäre dies ein Mangelfall.

    Wird man jetzt automatisch um eine Einkommensstufe tiefer gestellt um 1160 Euro Selbstbehalt zu haben? Denn dann sieht die Sache je ganz anders aus und der Mindestunterhalt wäre gedeckt.


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Smiley

    Hat den Titel des Themas von „Selsbtbehalt Einkommensstufe 2 - eventuelle Herabstufung?“ zu „Selbstbehalt Einkommensstufe 2 - eventuelle Herabstufung?“ geändert.
  • HalloSmiley,



    der Selbstbehalt gegen minderjährige Kinder beträgt z,Zt, 1160€


    Was du hier meinst ist der Bedarfskontrollbetrag.


    Bei einem bereinigten EK von 1940€ bleiben bis zum Selbstbehalt 780€



    edy



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  • Hi,


    rein rechnerisch ist es sehr schwierig, bei einer höheren Einkommensstufe alles Geld in Unterhalt zu investieren, so dass man an den Selbstbehalt heran kommt. Es sei denn, man hat eine ganze Schar von Kindern. Und dann noch eine unterhaltsberechtigte Mutter.


    Der Bedarfskontrollbetrag greift deshalb sehr selten. Die Überlegung, die hinter dem Kontrollbetrag steht, ist, dass jemand der mehr verdient als nur das Minimum grundsätzlich auch mehr Geld für sich selbst übrig haben soll. Allerdings, wenn man so viele Unterhaltsberechtigte hat, dass letztlich nicht mal der Mindestbetrag gezahlt werden kann, man also ein Mangelfall ist, dann hilft auch der Bedarfskontrollbetrag nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Smiley,


    Bereinigtes Einkommen: 1940 Euro


    hier bist du ja nur 40€ über der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.


    Wer hat die Bereinigung vorgenommen?


    edy

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  • Dein Selbstbehalt beträgt 1160€,bereinigtes Einkommen heißt 5% oder 150€ Abzug ... den 150€ Abzug bekommst du nur wenn du den Mindestunterhalt bezahlen kannst! Der Kontrollbedarfsbetrag ist unrelevant für dich! Merke:die Düsseldorfer Tabelle entspricht einer Ottonormalfamilie.. Bei 1 Kind wirst du hochgestuft, bei 2Kinder bleibst du in der Sparte und bei 3Kindern wirst du runtergestuft!

  • Dein Selbstbehalt beträgt 1160€,bereinigtes Einkommen heißt 5% oder 150€ Abzug ... den 150€ Abzug bekommst du nur wenn du den Mindestunterhalt bezahlen kannst! Der Kontrollbedarfsbetrag ist unrelevant für dich! Merke:die Düsseldorfer Tabelle entspricht einer Ottonormalfamilie.. Bei 1 Kind wirst du hochgestuft, bei 2Kinder bleibst du in der Sparte und bei 3Kindern wirst du runtergestuft!

    Wie alt sind die Kinder?

  • Bei dem Netto von 1940,- wirst du bei UH-Zahlung für eure beiden Kinder auf Grund des Bedarfskontrollbetrages auf die Einkommensgruppe 1 runtergestuft.

    In einigen Bundesländern gibt es einen pauschalen Abzug für berufsbedingte Aufwendungen (5%, mind. 50,-/max 150,-).

    Würdest du dies vom Netto abziehen, bist du auch in der Gruppe 1.

    Schau dir doch mal diese App an:

    hier war eine APP (edy)

    Da gibt’s auch einiges an Infos zu deinen Fragen.
    Viele Grüße

    Wickie