Selbstbehalt / Lebensversicherung

  • Hallo zusammen,


    meine Mutter lebt seit geraumer Zeit im Pflegeheim. Bis Anfang diesen Jahres bin ich für die nicht durch ihre Rente gedeckten Kosten für Heim und Sonstiges (Frisör, Medikamente, Fußpflege etc.) aufgekommen. Im Februar diesen Jahres habe ich die Zahlungen eingestellt (Einkommen unter 100 T€).

    Seit dem läuft der Antrag auf Hilfe zur Pflege. Bis heute wurde er noch nicht entschieden. Immer wieder werden neue Unterlagen/Informationen angefordert bzw. es wird aufgefordert Anträge zu stellen (Antrag auf Schwerbehindertenausweis, Antrag auf Wohngeld). Bis jetzt ist noch keine "Sozialhilfe" bewilligt.


    Meine Mutter hat seit vielen Jahren eine Lebensversicherung. Als Begünstigste im Todesfall ist meine Schwester eingetragen. Das Sozialamt wollte, dass dieses Bezugsrecht gelöscht wird. Die Lebensversicherung war für die Beerdigung gedacht. Weil sich meine Schwester seit vielen Jahren kümmert und sich auch um die Beerdigung kümmern würde, war sie die "Begünstigte" im Sterbefall.

    Nun haben wir das Sozialamt gefragt, ob man das Bezugsrecht für ein Bestattungsinstitut im Rahmen einer Bestattungsvorsorge einsetzen könnte. Aussage: nein, geht jetzt nicht mehr.

    Meine Schwester hatte jetzt Bedenken, dass das Sozialamt im Todesfall die Versicherung "einkassieren" will, deshalb hat sie die Lebensversicherung gekündigt (natürlich mit Verlust).

    Übrigens: meine Mutter hat kein Vermögen über 5.000 Euro.


    Jetzt die Frage: können wir selbst als Auftraggeber eine Bestattungsvorsorge für meine Mutter einrichten und das Geld dafür hernehmen? Reichen wird es eh nicht. Als Begründung würde ich sehen, dass meine Mutter die von mir geleisteten Zahlungen "zurückgibt". Wenn sie das Geld nicht für die Bestattungsvorsorge einsetzen kann. Sehr ihr darin eine Möglichkeit?


    Danke schon mal für eure Unterstützung.

  • Hallo Fridolin,


    deiner Mutter steht eine angemessenen Bestattungsvorsorge zu.

    Die Höhe ist in jedem Bundesland etwas anders geregelt.

    Hierzu solltest du einen Bestatter aufsuchen und diese Dinge regeln.

    Nun haben wir das Sozialamt gefragt, ob man das Bezugsrecht für ein Bestattungsinstitut im Rahmen einer Bestattungsvorsorge einsetzen könnte. Aussage: nein, geht jetzt nicht mehr.

    Da ihr die LV nun schon gekündigt habt, ist diese Frage leider nicht mehr relevant.

    Ich folge der Aussage des Amtes hier nicht, ob eine Abtretung an den Bestatter vor dem Zugriff des Amtes gesichert gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen. Es gibt ja auch sogenannte Sterbegeldversicherungen, nur ein anderer Name für eine LV.


    Wenn ihr noch Einfluss auf das Auszahlungskonto (den Zahlungsweg) habt, dann die LV darum bitten, sofort auf ein Bestattungstreuhandkonto den Auszahlbetrag zu überweisen. Das Treuhandkonto muss auf den Namen der Mutter angelegt werden.

    Es ist der Wille der Begünstigten, dieses Geld für die Bestattung anzulegen.

    Alles würde erleichtert, wenn eine Vorsorgevollmacht und eine Erklärung der Mutter vorhanden ist, das es ihrem Willen entspricht.

    Neben dem Schonvermögen von 5000€ darf auch eine angemessene Bestattunsvorsorge erfolgen.


    Das Amt wird natürlich versuchen, den Betrag zu verrechnen um weniger Hilfe zur Pflege leisten zu müssen.

    Ist das Geld aber auf einem Konto, welches vor dem Zugriff geschützt ist, wird es sehr schwer für den SHT, hier etwas zu erreichen.


    Noch eine Frage: Wer hatte die Raten für die LV bisher gezahlt?


    Gruß


    frase

  • Boah... völlig übereilt reagiert. Eine LV, besonders die "Risiko-LVs" sind noch lange nicht dem Vermögenswert hinzu zurechnen. Diese sind als reine Vermögensanlage völlig ungeeignet und dienen eigentlich nur dem Zwecke der Absichrung im Todesfall. Der exorbitante Verlust beim vorzeitigen Flüssigmachen ist teilweise enorm und steht in keinerlei wirtschaftlichem Verhältnis zu den Einzahlungen. Hier habe Gerichte schon ganz anders entschieden. Ich hätte die LV erstmal stillgelegt/Beitragsfrei gestellt, aber nicht gekündigt.


    Gruß

    Exo