Kind 18 Mutter weigert sich

  • Hallo Fritz,


    du scheinst ja ein gutes Verhältnis zu deiner Tochter zu haben.

    Zum geschilderten Verhalten der Mutter werde ich mich nicht äußern.

    Wie läuft das bei dem Anwalt ?

    Darf da ihre Mutter mitgehen ?

    Das kann deine Tochter entscheiden, ob sie eine Vertrauensperson mitnimmt.

    Auch du kannst dich ja anbieten.

    Du hast ja alle Unterlagen vorgelegt, brauchst also eigentlich keinen Anwalt.

    Erst wenn du mit der Berechnung nicht klar kommst, dann wäre das eine Option.


    Oder mach es wie TK vorschlägt:

    Wenn ich der Fragesteller wäre, würde ich mir nur überlegen, ob ich direkt einen Anwalt einschalten würde oder noch einen letzten Versuch starten würde mit Hinweis auf die Einschaltung eines Anwalts und Hinweis darauf, dass der unter dem Gesichtspunkt des Verzuges kostentechnisch auch von der Tochter zu tragen wäre. Und dass man auch keine Probleme damit habe, gerichtlich gegen die Tochter und die Mutter vorzugehen.

    Besprich das doch auch mal mit deiner Tochter.


    Gruß


    frase

  • Also ,

    Ich habe vor ihrem 18 Geburtstag 470.-€ Unterhalt bezahlt .

    Seit sie 18 ist zahle ich 370.-€ .

    Habe die letzen 12 Monate durch Corona / Kurzarbeit nicht mehr so gut verdient , wie davor .

    Diesen Monat habe ich nur noch 270.-€ überwiesen !

  • Hallo Fritz,


    Ich habe vor ihrem 18 Geburtstag 470.-€ Unterhalt bezahlt .


    Der Bedarf liegt nun ab 18 bei 610€. aber:


    Zitat von OLG FFM ( vergleiche dein zuständiges OLG)

    Die Haftung ist auf den Tabellenbetrag
    nach Maßgabe des eigenen Einkommens des jeweils Verpflichteten begrenzt.

    m.E. bedeutet dies: der Bedarf ist weiterhin 572€ minus volles KG 219€ (ab2021). von dir zu zahlen


    572- 219= 353€ (von deinem "Normalerdienst" ausgehend.

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,

    edy, wir wissen aber noch immer nicht, welchen Anteil die Mutter zahlen muss. Das ist doch das Problem.


    TK

    Ja ist klar, aber vielleicht ist es für Fritz88 etwas beruhigender?


    edy

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  • Hallo ,


    Ich habe heute ein Schreiben von meiner Tochter bekommen .


    Liebe Mama ,

    Lieber Papa .....


    Sie fordert Auskunft von Januar bis Dezember 2020......

    .

    Sie hat das Schreiben , mit ihrer Tante(Schwester von Ex Frau) die Anwaltsgehilfin ist aufgesetzt.

    Hmmmmm...


    Wie würde das jetzt laufen wenn ich es ohne Anwalt machen würde ?

    Bevor ich was wegschicke , habe ich das Recht die Gehaltsnachweisse ihrer Mutter vorab zusehen ?

    Ich möchte auch das Kindergeld endlich auf das Konto meiner Tochter weitergeleitet wird .

  • Hallo

    Ich habe meiner Tochter die letzten 12 Abrechnung geschickt

    damit hattest du im November hier deine Frage begonnen.

    Es reicht also, das du die fehlenden Nachweise schickst.

    Dann bekommst du sicher eine Berechnung zurück, hier muss dann das Einkommen der Mutter ersichtlich sein.

    Glaubst du den Angaben nicht, dann schaltest du einen Anwalt ein, der kann die Sache prüfen.

    Vergiss nicht, das du dein Netto noch bereinigen kannst, das sollte die Tochter auch wissen.


    Es wird sich ja zeigen, wie die Mutter jetzt reagiert.


    Gruß


    frase

  • Ja .....

    Das ist es ja .

    Steht nicht mehr drin


    Ich mache morgen ein Termin beim Anwalt .


    Ich schreibe ihr zurück , trotz mehrmaliger Aufforderung , habe ich bis heute keine Gehälter gesehen .

    Ich habe ein Termin beim Anwalt ausgemacht.

  • Hi Fritz ist wieder da ......

    Hoffe euch geht es gut


    So habe von meiner Tochter die Unterhaltsberechnung bekommen.


    Sie gehen bei mir von einem Bereinigten Nettogehalt -5 % Pauschale von 2600.- € aus .


    Meine Ex verdient 2300.- € netto .

    Sie hat im Dezember von ihrem AG einen Corona Bonus von 600.- Bekommen der bei der Berechnung abgezogen wurde.

    Desweiteren

    KV 36,54€

    Haftpflicht Hälfte 30,15€

    Zus. Vorsorgeaufwand ( 105,34€)4% - Signal Iduna Rente= 59.10€ und Basler LV 46.24€

    Anteilige Betreuungskosten 121.-€ ( Tagesstätte für ihr neues Kind )

    Darlehn KFZ: 213,81€

    Somit hat sie ein Bereinigtes Einkommen von : 1668.-€


    Da meine Tochter in dem Haus wo sie wohnen seit dem 1.11.2020 einen Mietvertrag unterschrieben (Untermietvertrag meine Ex ist Hauptmieter )hat , gehen sie von einem Bedarf von 860.-€ aus .

    Minus Kindergeld von 219.-€ ergibt =

    641.-€

    Ich solle 525.-€ bezahlen ,

    Die Mutter 115.-€

    🤪.


    Rückwirkend ab Oktober .....


    Mal ehrlich ist das alles richtig ?

    Sie hat alle Dokumente außer Lohnsteuernachweis mitgeschickt.


    Ich habe ja auch die Unterlagen von meiner neuen Freundin , die mit unserem neuen Kind in der Elternzeit ist mitgeschickt .

    Würde nicht berücksichtigt.

  • Hi,


    nö, das ist natürlich nicht richtig. Sie wohnt nach wie vor zu Hause. Es ist einerlei, ob sie da den Untermietvertrag unterschrieben hat oder nicht. Es bleibt dabei, der ursprünglich gezahlte Betrag wird sich nicht erhöhen, nur weil die Tochter jetzt volljährig ist.


    Das mit dem Kindergeld hatten wir schon geschrieben. Jetzt zum Rest. Haftpflicht, Vorsorgekosten, Betreuungsaufwand, Darlehen KFZ, das erschließt sich mir nicht. Evtl. noch eine zusätzliche Rentenversicherung, aber das wars dann auch.


    Vielleicht rechnet unser Edy noch mal genau, das ist sein Spezialgebiet. Abgesehen davon, auch du könntest das alles bei dir noch abziehen. Also, sieht doch gar nicht so schlecht aus.


    Herzlichst


    TK

  • Ist die Wohnung der Tochter eine abgeschlossene Wohneinheit?

    Wo sind denn die Mieteinnahmen der Mutter durch den Untermietvertag geblieben?

    Was sagt denn der Vermieter zu diesem Konstrukt?


    Ich sehe auch die Aufteilung als nicht korrekt ermittelt, edy kann das bestimmt gut vorrechnen.

    Das Verhältnis der Einkommen ist ja bei den angegebenen Werten etwa 60 zu 40.

    Da würde nach meinem Überschlag schon ein vollkommen anderes Ergebnis raus kommen.

    Du ca. 385 und die Mutter ca. 256, wenn man von den 641 ausgeht, was ich auch stark bezweifen würde.

    Bereinige dein Einkommen genau wie die Mutter und mach eine feine Gegenrechnung auf.


    Gruß frase

  • frase, auch wenn sie innerhalb des Hauses in eine eigene Wohnung umgezogen wäre, die Tochter, würde das keinen Unterschied machen. Sie wäre ja ohne Not zu Hause ausgezogen.


    Es bleibt bei nachfolgender Berechnung:


    Das Einkommen beider Eltern sauber bereinigen, dann addieren. Aus diesem Betrag den Bedarf des Kindes ermitteln. Von diesem das volle Kindergeld in Abzug bringen. Den Rest entsprechend den Einkommen quoteln. Wobei der Anspruch gegen den Fragesteller durch den bisherigen Betrag gedeckelt ist. Mehr wird es auf keinen Fall.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK, ich kenne leider einen Fall, da ist der Sohn in eine abgeschlossene Wohneinheit im selben Haus gezogen.

    Grund waren unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten, Mutter hat sich in jedes Problem eingemischt, den Sohn kontrolliert und schikaniert.

    Da wurde der Auszug anerkannt.

    Daher ist es nicht unwesentlich, wer die (Unter)Miete bekommt.


    Fritz, hattest du nicht auch einen Termin beim Anwalt?


    Gruß


    frase

  • Frase, es gibt immer Ausnahmen. Ich bemühe mich halt, die Regel aufzuzeigen, die ja auch meist zutrifft. Mir langt die Konstellation für den erhöhten Unterhalt für eine Auswärtsunterbringung einfach nicht aus. Es gibt ja gerade in Einfamilienhäusern/Zweifamilienhäusern häufige Konstellationen mit separater Mini-Wohnung, die aber de Fakto eben doch für einen Haushalt sprechen. Oder eben für eine Entscheidung, die nicht familienrechtlich relevant ist. Etwa der Student, der zu Hause leben könnte, aber zwei Straßen weiter zur Freundin zieht. Für ein unzumutbares Zusammenleben spricht hier doch gar nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    du hast ja vollkommen recht. Das ist eine ünschöner Trick, der hier versucht werden soll und es ist natürlich nicht die Regel.

    Woruber ich hier gestolpert bin, ist auch der Sachverhalt, das die Untermiete nicht einfließt, bei der Mutter.

    Auch wenn Sie die Miete weterleitet, es hat ein Geschmäckle.


    Gruß


    frase