Kind 18 Mutter weigert sich

  • Geschmäckle 😁.....


    Wisst ihr was mit dem Coronabonus vom Arbeitgeber ist ?

    Darf man den einfach vom Nettolohn abziehen ?


    Bin dann doch nicht zum Anwalt .


    Ich denke ein Vorteil ist das die Tochter gesehen hat , was ich bei meiner Berechnung für Abzüge gemacht habe& was ihre Mutter jetzt für Abzüge angeben hat .

    Wenn ihr das nicht die Augen öffnet .

  • Hi,


    Corona-Bonus, das musst du mal selbst recherchieren. Ich erinnere mich, dass die Zahlungen nur dann nicht angerechnet werden, wenn Unterhalt nicht ausreichend gezahlt wurde. Hier müssten die 600 € also in die Berechnung eingehen, zumindest aber die Hälfte. Aber, da musst du noch mal nachschauen, ich bin mir da nicht ganz sicher. Jedenfalls stimmt die Richtung.


    Ich würde nicht zu viel Hoffnungen auf die Einsicht der Tochter setzen. Sie ist jung, sie lebt bei der Mutter. Da spielen sehr viele intensive Gefühle mit rein, das ist für die Tochter auch nicht ganz einfach. Musst du einfach sehen.


    Ich tendiere zu einem eigenen Anwalt. Denn jetzt werden ja die Weichen für Jahre gestellt. Das sollte dann auch verbindlich sein und Rechtssicherheit für einen längeren Zeitraum geben. Aber, wir helfen ja auch gerne weiter hier, ganz unabhängig davon. Und vom Geschmäckle.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe schon so viel in Anwälte investiert das ich ehrlich keine Lust mehr hatte. Ich hatte gehofft ich schaffe das mit meiner Tochter .

    Aber Ihre Mutter zieht im Hintergrund immer noch die Fäden .

    Aber wie du sagst .....



    Ich mache meiner Tochter da auch keine Vorwürfe.


    Danke euch ....

    Ihr seit klasse 👍

  • Guten Morgen,


    da stimmt einiges nicht, bzw. wäre zu prüfen. Deine Tochter wird Prozesskostenhilfe bekommen, du müsstest Deinen Anwalt selber bezahlen. Aber es kann Sinn machen um den Frieden zu wahren. Denn so ist Deine Tochter zwischen den Stühlen, da ist es besser wenn sich zwei Anwälte streiten.


    Zunächst einmal, wie schon oft angesprochen die Bereinigung Deines Einkommens: Hast Du keinen Riester-, Renten-, Lebensversicherungsvertrag, keine Berufsunfähigkeitsversicherung, keine Krankentagegeldversicherung? All dies wäre abzuziehen. Wieviel km hast du zur Arbeit? 0,3 ct pro km sind üblich (hin und zurück).


    Zur Bereinigung der Ex:


    Vorsorge klar.


    Coronabonus des AG ist m. M. nach Einkommen und auf 3 Jahre zu verteilen. Dies folgt schon daraus, dass das Coronokindergeld als Einkommen des Kindes gewertet wurde und der UP damit entlastet wurde.


    Was für eine Haftpflicht? KFZ? Nicht abziehbar oder ihr macht es beide. Private Haftpflicht wäre auch nicht abziehbar, wären die Beiträge aber auch zu hoch.


    Kinderbetreuung ist m. M. nach abziehbar, da ohne kein Job.


    KFZ-Kredit: Einzelfallentscheidung. Wie weit ist es zu Arbeit, wie ist die Anbindung an den ÖVP, privater Anteil?

    Bei den KFZ-Kosten muss man einfach sehen was übrig bleibt, wenn man 0,3 ct pro km gegenrechnet.

    KV: wenn es keine Krankentagegeldversicherung ist, sondern eine (Zahn-)Zusatzversicherung nicht abziehbar.


    Eigener Hausstand: es liest sich so, dass diese Wohnsituation auch schon vor 18 so war. Damit stellt sich die Frage nach dem Nachweis, dass nun tatsächlich ein eigener Haustand gebildet wurde. Eigene ausgestattete Küche, eigene Einkäufe, weitgehend getrenntes wirtschaften? Zahlt sie denn überhaupt die Miete tatsächlich? Und dann ist da natürlich auch noch das Finanzamt: Hat Deine Ex Steuerklasse 2 behalten? Ist die Einnahme aus der Untervermietung in der Steuererklärung angegeben? Dazu wäre sie m. M. nach verpflichtet.


    ABER: Es sollte geprüft werden ob sich hier ein Widerspruch lohnt. Denn durch den eigenen Hausstand verliert Deine Tochter die Privilegierung und rutscht damit ganz weit nach hinten. Wenn Du neu verheiratet bist, kommt das Kind damit noch hinter Deiner Ehefrau. Man müsste eben sehen, was dann noch übrig bleibt.


    Beste Grüße

  • Hi,


    es muss ja gar nicht zum Gerichtsverfahren kommen. Und die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt ist nun wirklich nicht teuer. Und wenn es zum Verfahren kommt, ich gehe mal davon aus, dass die Tochter so nicht gewinnt. Sie selbst bekommt zwar (darlehensweise) Verfahrenskostenhilfe. Aber, das Prozessrisiko nimmt ihr der Staat nicht ab. Das bedeutet, sie muss die entstandenen Kosten des Fragestellers tragen. Auch darauf könnte man ja im Vorfeld hinweisen.


    Noch ein Hinweis: ich sehe juristisch im Augenblick auch nicht mal ansatzweise die Voraussetzungen für den erhöhten Unterhalt wegen eines eigenen Hausstandes. Ich sehe das als eine Erweiterung der mütterlichen Wohnung und das wars.


    Ich sehe die Kinderbetreuungskosten nicht als berücksichtigungsfähig an, da kein gemeinsames Kind mit dem Fragesteller. Da muss dann halt der glückliche Vater des neuen Kindes einspringen. PKW ohne Interesse, sie kann die KM-Pauschale geltend machen, die ist im Familienrecht höher als im Steuerrecht, damit sind nach ständiger Rechtsprechung auch Anschaffungs- und Unterhaltskosten abgedeckt.


    Also, hier ist viel Puffer drin, da hat sich jemand arm gerechnet.


    Herzlichst


    TK

  • Jepp, der Hinweis ist wichtig und richtig, ich bin auch nicht von einem Verfahren ausgegangen, sondern ausschließlich davon, dass zwei bis drei Anwälte eine außergerichtliche Lösung finden


    Für die Betreuungskosten kommt es darauf an was gemeint ist. Bei einer Tagespflege muss der andere Vater nicht aufkommen, da hier keine pädagogische Förderung erfolgt, sondern lediglich die Betreuung des Kindes abgegeben wird, welche aber die Mutter schuldet, denn genau dafür bekommt das Kind ja Unterhalt.


    Anders sieht es bei einer Ganztageseinrichtung aus (Kindergarten). Hier schuldet der Vater anteilig den Beitrag, der bei 25 Stunden zu zahlen wäre. Der Rest wären berufsbedingte Aufwendungen. Allerdings entscheiden das FG auch tagesformabhänig wie mir scheint - ich beziehe mich immer auf die nir bekannte höchstrichterliche Rechtssprechung.

    Von daher würde ich den Abzug bejahen, da er berufsbedingt ist.


    Das mag ungerecht sein, dass der UP hier indirekt für das zweite Kind aufkommt, ist aber gängig und geht noch viel weiter, nämlich dann wenn die Mutter nicht arbeitet, weil sie ein kleines Kind hat.

    Beste Grüße

  • Ich habe ja auch mit meiner neuen Partnerin ein neues Kind (1 Jahr)

    Mein Partner hat 2 Jahre Elternzeit, läuft noch bis November .

    Elterngeld 640.-€.

    Habe ich alles mitgeschickt , und drauf hingewiesen .

    Wurde nicht berücksichtigt.

  • Daher sollte das mal ausgerechnet werden. Der Betreuungsunterhalt an Deine Partnerin rückt durch die fehlende Privilegierung der 18jährigen nun direkt hinter den Kindesunterhalt für das kleine Kind. Es könnte also durchaus sein, dass sich deine Ex hier ein Eigentor geschossen hat - Stichwort Selbstbehalt. Meine Rechnung sähe so aus:


    bereinigt 2.600 Eur.
    ./. KU für das kleine Kind 303,5

    Verbleiben 2.296,50


    einkommen Partnerin: 640


    Differenz 1.656,50. davon stünden ihr 3/7 zu folglich 710 eur


    Damit bleiben dir noch 1587 eur. Davon ist der Selbstbehalt abzuziehen 1.300.


    Damit blieben nur noch 287 für die grosse Tochter übrig. Hättest du jetzt noch eine Altersversorgung/ BU oder dergl., bekäme Deine Tochter nichts mehr. Da sie nicht mehr privilegiert ist, hast du auch keine gesteigerte Obliegenheit mehr.


    Diesen Gedanken würde ich verfolgen... das hier geschriebene ist meine Vermutung, keinesfalls rechtssicher!

    Besten Gruß

  • Nachtrag: es geht hier nicht darum sich arm zu rechnen und der Tochter den Unterhalt zu verweigern, der ihr zusteht.


    Betreuungsunterhalt zu berechnen ist auch ein Thema in dem ich gar nicht fit bin, da gibt es noch viel zu beachten.


    Ich würde es nur prüfen um diese Bauernschlauheit mit dem Untermietvertrag mal ins rechte Licht zu rücken. Entweder beide Eltern spielen mit offenen und ehrlichen Karten und einigen sich oder es wird eben unschön.


    Nur das das geschriebene nicht falsch verstanden wird.


    Beste Grüße

  • NewLife, in meinem Gerichtssprengel würden die Kosten für die Kita bei der Mutter nur dann berücksichtigt werden, wenn der Vater des "neuen" Kindes nicht dafür aufkommen kann. Also hier nicht berücksichtigbar.


    Fritz, natürlich muss das "neue" Kind berücksichtigt werden. In welcher Form bzw. in welcher Höhe hängt davon ab, ob die große Tochter noch privilegiert ist oder eben nicht mehr. Davon hängt auch ab, ob deine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der jetzigen Frau einzubeziehen ist.


    Wenn die Tochter nicht mehr privilegiert ist, wegen eigenen Haushalts, dann rutscht sie ganz nach hinten in der Rangfolge, kommt also erst nach neuem Kind und Kindsmutter dran. Wenn sie privilegiert ist, dann ist aber auch das zweite Kind zu berücksichtigen, neben allem anderen, was wir schon aufgeführt haben.


    Jetzt müsste man mal auf den Punkt durchrechnen, was für dich günstiger ist.


    Herzlichst


    TK

  • Timekeeper, kann gut sein, dass du recht hast. Ich würde es mir wünschen, glaube aber so einfach ist das nicht - das Stichwort ist eben pädagogisches Konzept.


    Völlig von der Rechtssprechung unabhängig würde ich persönlich mich hier nicht streiten wollen, da ich froh wäre, wenn die Exfrau überhaupt arbeitet. ;-) Ich habe da schon zuviel erlebt, von dem ich nie dachte dies sei in einem Rechtsstaat möglich... aber das ist meine ganz persönliche Erfahrung und sicher nicht immer so!


    Beste Grüße

  • Servus ,


    habe mich lange nicht mehr gemeldet.
    Habe die Sache einen Anwalt übergeben . Der Anwalt hat die utopischen Unterhaltsforderungen meiner Tochter (Ex-Frau)korrigiert.

    Gibt halt den Unterhaltstitel und die Gefahr einer Lohnpfändung ist groß . Da meine Tochter ja nur noch bis Juni die Schule besucht , wäre es finanziell nicht lohnenswert eine Klage anzustreben, obwohl ich im recht wäre , und eigentlich fast keinen Unterhalt bezahlen müsste . Aber der Unterhalt , ist ja für meine Tochter , darum zahle ich auch gerne .Zahle jetzt monatlich ca. 350.- € bis Juli.

    Tja genau die Summe die ich immer vorgeschlagen hatte .
    Die Gegenseite wollte 550.€ im Monat .Mein Anwalt meinte ich sollte im Juli meine Tochter anschreiben und auffordern innerhalb eine Woche den Titel auszuhändigen.

    Wenn sie sich weigert , wäre sie ihm Verzug , und ich muss beim Familiengericht ein Abänderungsantrag auf Null und Antrag auf Titel- herausgabe stellen.


    Bräuchte ich falls ich den Titel nicht bekomme , einen Anwalt ?


    Was wäre wenn meine Tochter ab Oktober eine weitere Schule besucht ?

  • Hallo,


    Bräuchte ich falls ich den Titel nicht bekomme , einen Anwalt ?



    Wenn du verhindern willst das aus dem Titel evtl. vollstreckt wird, muss du den Titel "selbst in der Hand haben, ggf. auf Herausgabe (mit Anwalt) klagen.


    Alternativ von der Tochter eine Erklärung, dass sie auf eine Vollstreckung aus dem Titel verzichtet.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    und dann? Ich frage ja nicht grundlos. Wenn sie anschließend so binnen der nächsten drei Monate (grob gepeilt) ihre Ausbildung fortsetzt, dann sind auch diese Monate zu zahlen. Beispiel: Abi im Juni, Studium ab Oktober, dann muss weiter gezahlt werden.


    Herzlichst


    TK