Unterhaltsberechnung nach Eheschließung

  • Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir sind eine Patchwork-Familie, mein Mann hat einen Sohn aus einer vorherigen Beziehung und ich habe eine Tochter aus einer vorherigen Beziehung. Gemeinsam haben wir einen Sohn. Mein Mann zahlt Unterhalt für seinen Sohn und ich habe, bis zur Hochzeit, Unterhaltsvorschuss für meine Tochter erhalten.

    Nun mit der Hochzeit fiel der Anspruch auf UVS weg, erschließt sich mir grundsätzlich auch. Wiederum erschließt es sich mir nicht warum meine Tochter dann bei ihm 0,0 berücksichtigt bzw. mit berechnet wird. Weiter noch, sinkt durch die Hochzeit sogar sein Selbstbehalt um 10%. Wie kann es sein dass es rechtlich möglich ist dass wir quasi "2x minus" einstecken müssen, aber bei der Berechnung von Unterhalt keinen einzigen Vorteil haben? Ich hoffe ihr könnt mein durcheinander ein wenig entwirren :) vielen Dank schon mal!

  • Hi,


    dein Mann ist nicht für deine Tochter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, muss sie auch nicht unterhalten. Der Selbstbehalt des Mannes wird vermutlich sinken (da bräuchten wir genauere Angaben), weil bei Zusammenzug von Partnern eben vieles preiswerter wird. Nur einmal GEZ, Grundgebühr Strom u.s.w. Dazu kommt dann noch die günstigere Steuerklasse.


    Herzlichst


    TK