Thema von Crono

  • Hallo


    Bin ebenfalls neu hier im Forum und wollte nicht extra einen eigenen Thread erstellen da ich die selbe Frage habe.

    Wenn ich mich so einlese heißt das wenn man sogar theoretisch 1000000€ auf dem Griokonto hätte.

    Man würde jetzt seit 2020 nicht zum Unterhalt rangezogen werden wenn das Einkommen unter 100000€ pro Jahr liegt ?

    Was man fest besitzt ist also völlig egal nur noch das Einkommen daraus zählt ?

    Das war vor 2020 aber noch anders, wenn man so manche Fälle liest wo das Vermögen was unangetastet bleiben darf teilweise sehr gering ist.

  • Ich pack mal Übersichtshalber die Antwort und meinen zweiten Post hier mit ran


    "Hallo Crono,

    Zitat von Crono Was man fest besitzt ist also völlig egal nur noch das Einkommen daraus zählt ?

    So hat es der Gesetztgeber im AEG formuliert.


    Über den Vermögenseinsatz der UHP wurde ja regelmäßig bis 2020 gestritten.

    Das sollte mit dem AEG auch vereinfacht werden.

    Also schön die Grenze beachten!


    Gruß


    frase"



    _________________________________



    Danke das nimmt mir einen Stein vom Herzen, weil ich habe ziemlich viele Gerichtsurteile gelesen wo das Griokonto quasi Freiweild war und auch nicht als Altersvorsorge anerkannt wird da man immer darauf zugreifen kann.


    Ich spare für eine Immobilie und das war meine größte Angst das man einen höherer Betrag auf dem Girokonto für den Elternunterhalt einsetzen müsste.

    Bei mir geht es nicht um einen Heimplatz sondern mein Vater kriegt Grundsicherung und er ist wie man so schön sagt fast sein ganzes Leben lang eine faule Sau gewesen und hat von meiner Mutter gelebt. Nach der Scheidung wurde sie schon angeschrieben vom Sozialamt aber zum Glück muss sie nichts einsetzen für ihn. Sie wurde bisher schon 3 mal auf Einkommen überprüft und musste mich zwangsweise immer mit angeben als Kind.

    Aber komischerweise hat mich das Sozialamt noch nie angeschrieben.

  • weil ich habe ziemlich viele Gerichtsurteile gelesen wo das Griokonto quasi Freiweild war und auch nicht als Altersvorsorge anerkannt wird da man immer darauf zugreifen kann.

    Als UHP muss man genau aufpassen, was und wie man mit seinen Finanzen anstellt.

    Dein beschriebener Fall ist aber auch ein Beispiel, bei dem ich gegen die Forderung des Amtes vorgegangen wäre.

    Meine Mutter bezog ihr ganzes Leben GS und dann eben auch noch Hilfe zur Pflege dazu.

    Sie war keine "faule Sau" und auch geschieden.

    Die Ehe wurde in der DDR geschieden und da schaust du finanziell ins Nichts.

    Ihre kleine Rente reichte natürlich nicht.

    Bei der ersten Überprüfung durch das Amt nach dem Antrag auf Hilfe zur Pflege wollte die natürlich das Maximum abschöpfen.

    Ich hatte ein abbezahltes Haus, einige 10 tsd. auf der Kannte und einen Bausparvertrag laufen.

    Das Geld spielte bei der Berechnung keine Rolle, weil durch meine hohe Lebensarbeitszeit ein viel größerer Freibetrag anerkannt wurde.

    Das Haus wurde mir jedoch als Einkommen durch die ersparte Miete berechnet.

    Ich hatte zwei Jahre vor dem Pflegefall meinen Hauskredit abgelöst.

    Die letzten beiden Sätze solltest du mal verinnerlichen und deine eigenen Schlüsse ziehen.


    Alles spielt aber erst eine Rolle, wenn deine jährlichen zu versteuernden Einkünfte über 100.000€ liegen sollten.


    Gruß


    frase

  • Das klingt schon verdammt hart.

    Und nein das Einkommen liegt nicht über 100000€ im Jahr.

    Aber trotzdem bleibt ein flaues Gefühl im Magen da ich mir die Immobilie als Ziel gesetzt habe und sehr sparsam lebe, ich kann im Monat ca. 60% vom Netto Lohn weglegen. Da kommt bei mir dann die Frage auf falls man in ein paar Jahren doch mal einen sechsstelligen Betrag auf der Kante hat wie das dann aufgenommen wird falls doch mal eine Auskunft der Finanzen durchgeführt wird.


    Ist mir jetzt schon fast zuviel wenn der Vater teilweise 10-15 Tag des Monats anruft und um Geld für Essen bettelt weil er schon alles verraucht/versoffen/verzockt hat.

  • Hallo Crono,


    eine sehr unschöne Situation.

    Eine Empfehlung, die in der alten Regelung angewandt werden konnte.

    Eröffne ein extra Konto für die Ansparleistungen deiner Immo.

    Gib genau diesen Zahlungsgrund (oder Altersvorsorgesparen) an und hebe kein Geld ab, bis die Anschaffung getätigt wird.


    Weiterhin solltest du schnellstmöglich eine Vorsorgevollmacht für deinen Vater anstreben.

    Die kann dir sehr viel Ärger ersparen.

    Du solltest wissen, das zwar durch das AEG der Rückgriff des SHT auf die Kinder eingeschränkt wurde, die Eltern aber direkt die Kinder auf Unterhalt verklagen können. Da gibt es dann keine Grenze, die dich schützt.


    Gruß


    frase

  • Mein Vater würde mich nicht verklagen, aber sprich wenn er einen fremden Betreuer hätte könnte der das dann sehr wohl machen.

    Das mit der Vorsorgevollmacht klingt vernünftig, ich denke er würde das sogar machen und gleich nocht mit einer Patientenverfügung verbinden die hat er nämlich auch noch nicht.


    Das mit den Extrakonto war mir auch schon bewusst, ich wollte es aber auch nie für längere Zeit bei der Bank parken zb: als Sparbrief oder Bausparvertrag.

    Die Frage ist ja dann ob es als 'Altersvorsorge' zählt wenn man immer darauf Zugriff hätte bzw. etwas abheben könnte.

  • Vater kriegt Grundsicherung

    Aber komischerweise hat mich das Sozialamt noch nie angeschrieben.


    Ist nicht komisch, sondern logisch: der SHT hat keine Anhaltspunkte anzunehmen, dass du mehr als 100T pro Jahr verdienst.




    kommt bei mir dann die Frage auf falls man in ein paar Jahren doch mal einen sechsstelligen Betrag auf der Kante hat wie das dann aufgenommen wird falls doch mal eine Auskunft der Finanzen durchgeführt wird

    Wenn ein solches Auskunftsersuchen vom SHT kommt, soll der SHT zunächst gut begründen können, welche Anhaltspunkte er zur Annahme hat, dass du über 100T verdienst.



    Einen sechsstelligen Betrag auf der Kante hat ?

    Oder man verdient einen sechsstelligen Betrag pro Jahr? Dann sollte der potenzielle UHP sich einen Zeitplan überlegen: in welchem Jahr wird das Einkommen möglicherweise 100T Euro übersteigen und spätestens 1 Jahr zuvor aktiv werden und versuchen eigene EInkommens- und Vermögensverhältnisse zu ordnen. Die oben beschriebene Überlegungen mit Vollmachten gehören natürlich auch dazu.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


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  • Nein ich habe nicht vom Einkommen geredet sondern mit auf der Kante haben meine ich einen sechstelligen Betrag der quasi griffbereit auf dem Girokonto liegt.


    Ist jetzt nich der Fall aber wenn es dann mal soweit ist...

  • Nein ich habe nicht vom Einkommen geredet sondern mit auf der Kante haben meine ich einen sechstelligen Betrag der quasi griffbereit auf dem Girokonto liegt.


    Ist jetzt nich der Fall aber wenn es dann mal soweit ist...


    Nach deiner Beschreibung und nach der aktuellen Rechtslage sehe ich keine Gefahr für deinen potenziell sechsstelligen Betrag.

    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen