Triftige Gründe für Ausschluss Vollzeittätigkeit

  • Wertes Forum,


    seit 01.01.2019 wurde der Kindesunterhalt meiner beiden Kinder(damals im Alter von 3 und 10J.) über das Jugendamt bevorschusst. Seit November diesen Jahres habe ich eine einvernehmliche Regelung mit der Kindsmutter über den monatlichen Unterhalt meiner beiden Kinder(mittlerweile 5 und 12) getroffen. Dieser wird nun von mir bezahlt. Meine beiden Kinder waren seit dem 1.1.2019 monatlich mindestens 10Tage in meinem Haushalt mit untergebracht. Seit Februar 2019 befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis mit vertraglich fixierter Stundenanzahl von 86h, darüberhinaus befinde ich mich seit Okt.2016 in einem Ausbildungsverhältnis als Student(welches voraussichtlich 2022, eventuell 2023 enden wird) und pflege seit Februar 2019 meine Großmutter mit wöchentlich 10h in ihrer häuslichen Umgebung. Ebenso habe ich seit August 2020 ein weiteres Kind mit meiner Partnerin, welche allerdings nicht in meinem Haushalt mit lebt. Nun hat das Jugendamt bis Ende Oktober den Unterhaltsvorschuss geleistet und erwartet von mir triftige Gründe, die ich anführen muss, um die Rückzahlung des bereits geleisteten Unterhaltsvorschusses zum jetzigen Zeitpunkt ruhen zu lassen. Darum meine Frage, reicht die oben gegebene Skizzierung meiner persönlichen Lebensumstände mit den entsprechenden Nachweisen, als triftige Gründe, aus oder übersehe ich etwas und die Forderung seitens des Jugendamts nach der Umstellung meiner persönlichen Lebensumstände, welche eine 40h Stelle mit sich bringen würde, ist rechtens?

    Über konstruktive Antworten, Ideen, Hilfestellungen eurerseits würde ich mich freuen.

  • Hallo Mal _nachgehakt,

    Meine beiden Kinder waren seit dem 1.1.2019 monatlich mindestens 10Tage in meinem Haushalt mit untergebracht

    hier besteht die Gefahr, dass die Mutter der Kinder den UVG zu unrecht erhalten hat.


    Das JA könnte argumentieren dass die Mutter nicht alleinerziehend ist.


    Seit November diesen Jahres habe ich eine einvernehmliche Regelung mit der Kindsmutter über den monatlichen Unterhalt meiner beiden Kinder(mittlerweile 5 und 12) getroffen.


    Wenn die Mutter der Kinder mit dem vereinbarten Unterhalt ohne staatliche Hilfe auskommt ist es ok.


    und pflege seit Februar 2019 meine Großmutter mit wöchentlich 10h in ihrer häuslichen Umgebung.

    wenn die Großmutter wirklich der Pflege bedarf, sollte ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Vielleicht ist meine Frage noch nicht genau genug, denn seit Februar 2019 ist bereits das Pflegegeld für meine Großmutter beantragt und diesbezüglich bin ich bereits mit 10h als unentgeltliche Pflegehilfe seit diesem Zeitpunkt eingetragen. Ebenso ist dem Jugendamt bereits bewusst, dass sich diese Zeit von mindestens 10Tage der Anwesenheit meiner Kinder zugetragen hat. Nun habe ich jedoch ein Schreiben seitens des JAs erhalten, welches von mir triftige Gründe einfordert, dass ich keine 40h Arbeits-Woche habe und unter den momentanen Gegebenheiten, den bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss „noch“nicht zurückzahlen kann. Deshalb lautet auch meine Frage, reicht die Angabe meines Ausbildungsverhältnisses als Student und die Pflegetätigkeit( mit den entsprechenden Nachweisen) als triftige Gründe zur Anführung keiner 40h Woche in meinem bestehenden Arbeitsverhältnis?