Unterhaltsanspruch Studium - Schwangerschaft

  • Hallo ihr lieben,


    ich wende mich mit einem großen Fragezeichen an euch und vielleicht war ja jemand schon einmal in ähnlicher Situation und kann mir weiterhelfen.


    Die Situation

    Ich werde morgen 25 Jahre alt, befinde mich im 1. Semester Master für Psychologie und bin in der 30. SSW. Nun ist es so, dass ich ab nächstem Monat kein Kindergeld mehr bekomme. Die letzten 2 Jahre habe ich immer eine Unterstützung vom Bafögamt bekommen und den Antrag habe ich auch dieses Jahr wieder gestellt. Da meine Mutter inzwischen mehr verdient, muss sie mir laut Bafögamt nun mehr Unterhalt zahlen zudem sie nicht bereit ist. Sie hat infolgedessen ihren Anwalt beauftragt und der fand raus, dass laut "§1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt" nun mein Freund für meinen Unterhalt zuständig wäre. Ich habe inzwischen auch einiges dazu recherchiert, aber kann mir beim besten Willen einfach nicht vorstellen, dass meine Mutter nun vollkommen aus ihrer Unterhaltspflicht entzogen wird. Mein Partner arbeitet zwar, aber leistet Unterhalt für 2 Kinder aus seiner ersten Ehe.


    Ich bin eine sehr fleißige Studentin, habe immer nebenbei gearbeitet und tue dies auch bis Ende Dezember, dann läuft aber leider mein Vertrag aus und ich werde auch mit Entbindungstermin im Februar jetzt kein neues Arbeitsverhältnis mehr bekommen, was dem neuen AG gegenüber auch nicht fair wäre. Ich habe dieses Semester extra 2 Semester in einem studiert um bloß nicht länger für meinen Abschluss zu brauchen und meine Mutter finanziell nicht weiter zu belasten, aber ich weiß einfach nicht wie ich meinen Lebensunterhalt sichern soll, auch wo ich mich jetzt selbst versichern muss und kein festes Einkommen mehr habe.


    Ich wäre super dankbar um eine Rückmeldung von euch.

  • Hallo SSJ,


    Der werdende Vater ist dir tatsächlich zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, die Eltern sind raus.


    Erschwert wird deine Lage evtl. noch zusätzlich, weil du ab 25 dich auch noch eigens krankenversichern musst.


    Dir steht aber ein Elterngeldbetrag zu.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    erst einmal alles Gute für das folgende Jahr, für euch beide, ganz besonders natürlich für das Kind.


    So, jetzt zum Problem. Ich hab weiter unten (ich meine, die Rubrik heißt "nichts zum Thema") die Rechtslage für Studenten sehr ausführlich dargestellt. Bitte schau da mal rein. Da wirst du sehen, dass das Bafög Amt zwar rechnet, um deinen Anspruch zu ermitteln, das aber nichts mit familienrechtlichen Ansprüchen zu tun. Die sind gesondert auszurechnen.


    So, wann haben die Eltern zu leisten? Solange du studierst und das Studium weiter betreibst, ändert sich da nichts. Wenn du allerdings unterbrichst, wegen des Kindes, sind die Eltern raus aus der Verpflichtung. In dem Augenblick ist der glückliche Vater für dich und das Kind finanziell verantwortlich. Zumindest für die Zeit 6 Wochen vor der Geburt und die 2 Monate danach.


    So, das mal als Einstieg. Und jetzt kannst du uns ergänzend Löcher in den Bauch fragen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Gaus,


    Eine Krankenversicherung für Studies kostet ca. 100€/mtl. und wird nicht zusätzlich zum BAFöG gezahlt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Siehe Bafög Gesetz § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag:


    Für Auszubildende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 84 Euro monatlich für ihren Krankenversicherungsbeitrag. Für ihren Versicherungsbeitrag als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erhöht sich der Bedarf um weitere 25 Euro monatlich.

  • Guten Abend ihr lieben und vielen Dank für die Glückwünsche und Antworten.


    Ich weiß auch, dass ich ab Februar wenn das Kind auf der Welt ist Kindergeld beantragen kann und einen Zuschuss vom Bafögamt bekomme, aber das ist ja alles eigentlich Geld fürs Kind und nicht für mich gedacht.


    Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Vater im Zeitraum der 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach zuständig ist, aber was ist danach?

    Mich würde interessieren, ob meine Mutter nach den 2 Monaten trotzdem noch vollkommen aus ihrer Unterhaltspflicht entfällt oder ob ich dann wieder einen anderen Anspruch habe. Wie gesagt, ich unterbreche mein Studium nicht und lege auch kein Urlaubssemester o.ä. ein. Ich bleibe ganz normal Vollzeit im Studium.


    LG

  • Hallo,


    Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Vater im Zeitraum der 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach zuständig ist, aber was ist danach?


    Der Vater ist dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Und das evtl. 3 Jahre lang.


    https://www.gesetze-im-interne…zu%20ber%C3%BCcksichtigen.




    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Morgen,

    Wir haben uns nun gestern Abend nochmal hingesetzt und alles ausgerechnet und sind nun auf den Schluss gekommen, dass mein Partner rein finanziell gesehen mit seinem Unterhalt mir eigentlich keinen mehr leisten könnte, dann könnte er sich am Ende des Monats nicht einmal mehr was zu essen kaufen. In der Düsseldorfer Tabelle ist ja auch dieser Bedarfskontrollbedarf noch drin. Wer muss denn dann aufkommen, wenn er das rein finanziell überhaupt nicht leisten kann? Und welche Kinder werden priorisiert oder wird das was vorhanden ist, dann irgendwie unter allen aufgeteilt?


    LG

  • Hi,


    wenn euer Kind erst einmal da ist, dann wird das vorhandene Geld erst einmal zwischen den Kindern aufgeteilt bis zum Freibetrag. Der Bedarfskontrollbetrag dürfte bei euch nicht greifen, einfach, weil er ja ein Mangelfall zu sein scheint. Aber eines ist klar. Deine Mutter muss nicht für den zahlungsunfähigen Lover einspringen.


    Es gibt für dich ja immer noch die Option eines Studienkredits. ALG II läuft nicht, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Vielleicht kommt noch Wohngeld in Betracht, das wäre ja auch eine Option.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    danke erst einmal für die Antwort, auch wenn ich die Formulierung des "zahlungsunfähigen Lovers" nicht wirklich angebracht finde.

    Es ist in keinem Fall so, dass er unwillig wäre für das Kind und mich da zu sein und es verlangt auch niemand, dass meine Mutter finanziell für das Kind aufkommt, sondern es geht lediglich um den Unterhalt für mich als ihr Kind, da sie ja auch Unterhaltspflichtig wäre, wenn ich nicht ein Kind erwarten würde.


    Einen Antrag auf Wohngeld habe ich schon gestellt, dieser wurde aber abgelehnt und es wurde auf eine familienrechtliche Auseinandersetzung verwiesen.


    LG

  • Hi,


    es geht ja nicht um Unwilligkeit im Familienrecht, sondern auch um Unfähigkeit. Und letztlich müsste ja deine Mutter dich finanzieren, nur weil du nicht mehr teilweise für dich selbst aufkommen kannst und der Erzeuger des Kindes seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Das ist dein Problem.


    Wir haben dasselbe Problem doch auch in folgender Konstellation: Studentin wird von Eltern finanziert, heiratet, nunmehr entfällt die Unterhaltspflicht der Eltern, auch wenn das Mädel weiter zügig studiert, weil nunmehr der glückliche Ehemann zuständig ist.


    Bleibt der Studienkredit. Oder eben schauen, ob man das Studium durch Fernstudium beenden kann, gleichzeitig arbeiten, auch das wäre doch eine Option.


    Sorry, das ist nun mal die Rechtslage. Der Erzeuger könnte ja auch einen zusätzlichen Job annehmen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.


    Herzlichst


    TK

  • Ist es wirklich so, dass die Unterhaltspflicht der Eltern sofort komplett erlischt, wenn die Tochter ein Kind bekommt?


    SSJ : Ist dein Verhältnis zu deiner Mutter denn so schlecht?

    Könntest du nicht mal mit ihr reden?

    Ich meine, ein Enkelkind sollte ihr ja auch am Herzen liegen.

    Vielleicht lässt sich ja eine Übergangslösung arrangieren?