Unterhalsvorschusskasse Einsicht der Kontoauszuge des Neu-Ehemann's

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe geheiratet und meine Frau hatte aus ihrer vorigen Ehe 4 Kinder, wo Sie Geld von der UHVK bezog weil ihr Ex nicht zahlte.

    Soweit so gut, dann hatten wir geheiratet und noch 2 Monate von der UHVK bezogen. Letzten Endes wussten wir es nicht das es nur für Alleinerziehende ist.

    Dementsprechend war Betrag X ja aus den 2 Monaten ja offen bei der UHVK was wir zurückzahlen müssen. Haben dann Post für 2 Kinder bekommen für die Rückzahlung.

    (Wobei der Betrag von dem Bearbeiter falsch war) Hab den Betrag dann auch zurückgezahlt. Nun im Anschluß haben wir Post bekommen das wir beide die Kontoauszüge für die beiden Monate bei der UHVK einreichen sollen zur "Vervollständigung der Daten" & die Heiratsurkunde.

    Das Sie das Konto von meiner Frau einsehen wollen ist für mich verständlich, da darauf ja der UHVS kam. Aber wieso bei mir? Zudem haben wir ja bezahlt als das schreiben kam? Kommt mir echt komisch vor & muss ich jemanden Einsicht auf mein Konto gewähren obwohl ich damit eigentlich nicht viel am Hut hab?!


    Gruß und schon mal vorab danke für die Antworten!

  • Hi,


    ist schwer abzuschätzen. Wenn es nur um die Vervollständigung der Unterlagen geht, sind deine Kontounterlagen nicht erforderlich. Wenn noch andere Beträge offen sind, kann es schon der Fall sein. Ich würde schriftlich anfragen, was die Rechtsgrundlage eines Anspruchs gegen dich darstellt, du hast ja nie Kindesunterhalt von der Vorschusskasse bekommen. Oder kam das Schreiben von dem Job-Center, oder hat die Ehefrau einen "Leistungsmix" von Job-Center und Unterhaltsvorschusskasse bekommen?


    Herzlichst


    TK

  • Hi, meine Frau hatte einen Mix aus UHVK und Job-Center bekommen. Aber das Schreiben selbst kam von der UHVK. Beim Job-Center ist auch noch n halber Monat quasi offen. Aber die haben sich noch gar nicht gemeldet. Und wenn dann meldet es sich doch separat, oder täusche ich mich da etwa?


    LG

  • Hallo,


    wenn deine Frau Transferleistungen erhalten hat, werden deine Einkünfte für die genaue Berechnung benötigt.

    Folge dem Rat von TK und frage welche Auskunft genau benötigt wird und welche Rechtsgrundlage vorliegrt.

    Falls du dann die Auszüge einreichst, schwärze alle Positionen, die nicht angefordert wurden.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    war meine Vermutung mit dem Mix ja zutreffend. Das ist meist schwer aufzudröseln, weil das Geld der Unterhaltsvorschusskasse in die Berechnung des JC mit eingeht. Wir kennen jetzt die Kommunikation zwischen den beiden Ämtern nicht. Und möglicherweise müssen dort noch Ausgleichszahlung getätigt werden. Das ist wohl der Hintergrund dieser Anfrage. Die Konstellation kommt gar nicht so selten vor.


    Da haben wir jetzt das Problem. Es ist sinnvoll, wie ich schon geschrieben habe, erst einmal Kontakt aufzunehmen. Und sich dann gegebenenfalls nicht zu streiten, sondern das vorzulegen, was benötigt wird, um in beiden Ämtern die Akte schließen zu können.


    Herzlichst


    TK