Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt

  • Guten Morgen,

    ich mache es recht knapp.

    Meine Freundin und ich werden uns wohl trennen wie es ausschaut.

    Wir haben einen Sohn unter 3 Jahren sowie ein Eigenheim welches noch abgezahlt werden muss. Der Plan sieht vor das sie dort wohnen bleibt (nähe zur Familie etc.) und ich mir eine Whg. suchen werde.

    Nun verstehe ich nicht ganz wie sich der Unterhalt zusammensetzt.

    -Unterhalt 1 Kind

    -Unterhalt Freundin, da sie sich um den kleinen kümmert (3/7 Regelung)


    Im Internet finde ich 100 verschiedene Berechnungsarten. eventuell kann hier wer Licht ins dunkel bringen.


    Mein Nettoeinkommen - Aufwendungen(Arbeitskleidung, Fahrkosten= 5%)

    = "Bereinigtes Netto"

    - Unterhalt Kind

    = Mein zur Verfügung stehendes Geld. Gehen davon jetzt von die 3/7 für meine Freundin ab?


    Konkretes Bsp.


    Ich

    Netto 2665€

    -Aufwendung 150€

    =Bereinigtes Netto 2515€

    - Unterhalt Sohn 433€

    - Unterhalt Betreuung 557€

    = Netto 1525€


    ______________________________________________________________________________________________________


    Meine Freundin

    Netto TZ = 1500€

    -Aufwendungen*= 150€ *Fällt hier auch der Abtrag des Eigentumes drunter? 1350€ Abtrag.

    =Bereinigtes Netto= 1350€

    +Unterhalt Sohn= 433€

    +Unterhalt Betreuung= 557€

    + Sonstiges Einkommen= 107€

    + KG 2021 = 219€

    = Netto 2666€


    Ist das richtig? Ich meine Sie hat das Haus welches Sie noch abtragen muss aber hat auch eine Art Altersvorsorge (Stichwort Wohnvorteil?)

    Danke für Tips und sowas :)

  • Hallo,


    zieh den Kindesunterhalt von deinem bereinigten Netto ab.


    Zahle dann die beiden bereinigten EK zusammen, jedem sollte dann ca. die Hälfte zustehen.


    Kindesunterhalt ist das EK des Kindes.


    Der Selbstbehalt muss jedem bleiben.


    edy

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