Thema Alaaf

  • Hallo Scrat...:thumbsup:


    danke dass du Dir soviel Mühe machst für mich....
    wie oben bereits beschrieben bin ich mit den 500€ die ich pro Monat zahlen muss ganz zufrieden....
    Ich habe zwar 5 Kinder... jedoch ist einer davon schon in "Lohn und Brot" und ein anderer in vergüteter Ausbildung.


    Jedoch bin ich gespannt wie ein Flitzebogen, was die Gerichte dieses Jahr so alles Entwscheiden werden...wie
    gesagt, ich hatte einen klagewütigen Anwalt... der hat darauf gepocht, 5000€ SB für micht und 4500€ für meine Frau durchzuboxen...

    Ich habe davon Abstand genommen.... aber irgentjemand in der Republik wird schon "für uns durch die Instanzen gehen"....


    So, Dir auch viel Glück.... und ein Tipp aus Kölle: "Et hät noch immer Jod jejange" (es ist noch immer gut ausgegangen)....8o


    Gruss

    Alaaf

  • Jedoch bin ich gespannt wie ein Flitzebogen, was die Gerichte dieses Jahr so alles Entwscheiden werden...wie

    Mir ist hier im Forum schon mehrfach aufgefallen, "mal sehen was die Gerichte entscheiden werden"


    Was sollen die Familiengerichte denn Neues entscheiden, hat sich durch die Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetz irgendetwas unterhaltsrechtlich geändert, die Antwortet lautet aus meiner Sicht nein, daher kein absehbarer Klärungsbedarf

    Es gibt weiterhin die alten Selbstbehalte und und unveränderte unterhaltsrechtliche Leitlinien, auch der angemessene Eigenbedarf beruht auf unterhaltsrechtlichen Grundsätzen der Vergangenheit


    Urteile von Familiengerichten werden nicht veröffentlicht, auch die OLGs veröffetnlichen nicht alle Urteile, der BGH, und das kann sehr lange dauern


    Interessant werden eventuell Urteile vor den Sozialgerichten bzgl. Auskunft und wegen $ 16 SGB IV, da ist wohl mit mehr Klarheit zu rechnen



    Aber vielleicht kann mal jemand erläutern, was denn die Erwartung ist, wo Klärungsbedarf besteht

  • Hi Alaaf?,


    ein paar Dinge sind mir noch eingefallen die Du vielleicht erwägen kannst.


    1. Ermittlung des Kindesunterhalts im Elternunterhalt


    Bei der Ermittlung des relv. Nettoeinkommens (isoliert) für Zwecke des Kindesunterhaltes im Rahmen der Berechnung des Elternunterhaltes gelten andere AV RL Quoten. Ich meine der BGH hat für den Elterunterhalt 5% (25%) und für den Kindesunterhalt 4% (24%) angenommen. Dies bedeutet das dein relevantes Nettoeinkommen für Zwecke der Berechnung des Kindesunterhaltes höher ist als für Zwecke des Elternunterhaltes; damit kommst Du je Kind aber ggf. in eine höhere Stufe nach der DüDo Tabelle und somit zu einem höheren Abzug beim Elternunterhalt.


    2. ggf. Steuerliche Berücksichtigung deines zu zahlenden Unterhaltes


    Vergesse nicht die ggf. mögliche steuerliche Berücksichtigung deines zu zahlenden Unterhaltes; etwaige Erstattungen hieraus sollten kein Einkommen bei Dir sein.


    3. Berücksichtigung Kindesunterhalt bei bereits erwerbstätigen Kindern


    Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht; aber ich lese mich interessehalber ein und vielleicht finde ich noch Ansatzpunkte für Dich.


    4. Gesetzesänderung von J. Spahn


    Behalte die mögliche Gesetzesreform von Herrn Spahn im Blick. Falls es dazu kommt wäre die Pflegekosten zumindest auf 700 mtl. gedeckelt; je nachdem wie hoch die Pflegekosten in deinem konkreten Fall wären ergibt sich damit eine (mittelbare) Minderung für Dich.


    VG Scrat ?

  • Dies bedeutet das dein relevantes Nettoeinkommen für Zwecke der Berechnung des Kindesunterhaltes höher ist als für Zwecke des Elternunterhaltes; damit kommst Du je Kind aber ggf. in eine höhere Stufe nach der DüDo Tabelle und somit zu einem höheren Abzug beim Elternunterhalt.

    Der Kindesunterhalt wird auf der Basis des bereinigten Nettos berechnet, umsohöher die Abzüge , umso geringer der Kindesunterhalt

    beim Elternunterhalt kann max. 5% für die Altersvorsorge abgezogen werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze Rente, für den Betrag darüber sind es ca. 19 %

  • 4. Gesetzesänderung von J. Spahn


    Behalte die mögliche Gesetzesreform von Herrn Spahn im Blick. Falls es dazu kommt wäre die Pflegekosten zumindest auf 700 mtl. gedeckelt; je nachdem wie hoch die Pflegekosten in deinem konkreten Fall wären ergibt sich damit eine (mittelbare) Minderung für Dich.

    das bringt dem Heimbewohner und dem Unterhaltspflichtigen nichts, wenn Unterhalt verlangt wird, dann muss der Heimbewohner sein gesamtes Einkommen und Vermögen einsetzen, Vermögen hat einen Schonbetrag von 5000 €


    einen "Schonbetrag" beim Einkommen des bedürtigen Heimbewohners gibt es nicht

  • Die Heimkosten steigen ständig, und werden auch zukünftig ständig steigen, und nicht nur die reinen Pflegekosten, die Schnitt ungefähr 50 % der Heimkosten ausmachen, dazu kommt das Taschengeld


    Es könnte durchaus Sinn machen, die Höhe der Heimkosten anzuzweifeln


    Wir haben uns auch schon etliche Heime angesehen, da gibt es z.T. große Unterschiede, nicht nur preislich, sondern auch bei der Qualität, was mich besonders erstaunt hat, ist der große Unterschied bei den Investitionskosten, von 250 bis 800 €

    diese Kosten und Unterkunft/Verpflegegung sind bei Heimkosten von 4000 im Schnitt bei 2000 € und vom Heimbewohner zu bezahlen, wenn das Einkommen nicht langt, vom Sozialamt zzgl. Hilfe zur Pflege

  • Der Kindesunterhalt wird auf der Basis des bereinigten Nettos berechnet, umsohöher die Abzüge , umso geringer der Kindesunterhalt

    beim Elternunterhalt kann max. 5% für die Altersvorsorge abgezogen werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze Rente, für den Betrag darüber sind es ca. 19 %

    Hi Amadeus,


    Über den die Beitragsbemessungsgrenze hinaus sollten es 25% sein. (19,8% + 5%)


    (Evtl ändert sich dies wenn die GRV Sätze vom Gesetzgeber angepasst werden)


    VG Scrat

  • Hi Alaaf,


    noch ein paar weitere Ansatzpunkte.


    Da die Höhe des abzugsfähigen Kindesunterhaltes bei Dir im Rahmen deines Elternunterhaltes relevant ist, kommt es massgeblich auf die Höhe der Ausbildungsvergütung deines Kindes abzgl. dessen berufsbedingter Aufwendungen an.


    So kann dein Kind ggf. weitere Aufwendungen haben.


    Zusätzlich ist vom Einkommen noch eine Ausbildungspauschale von 90 Euro mtl. abziehbar.


    Vielleicht hilft Dir dies weiter.


    VG Scrat ?



  • Hello again :)

    ich sehe in den anderen Threads, dass dein Anliegen scheinbar nicht gelöst ist. Es ist kein Wunder, weil dein Fall einerseits nicht einfach und andererseits auch erschreckend ist. Was ich aber nicht verstehe: was strebst du an? Ich erinnere mich, dass es dir vor einem jahr darum ging

    - nicht mehr als 500,- mntl. zu bezahlen

    - kein Rechtsstreit mit dem SHT zu haben


    Habe ich deine Ziele falsch verstanden oder sind deine Ziele nicht erreicht oder hast du aktuell andere Ziele?


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • bin mit dem ausgehandelten E.U. zufrieden

    das ist schon mal das wichtigste




    "bedenken" was passiert wenn das Amt mich das nächste mal anschreibt

    Was passiert? Du sagst, dass du Elternunterhalt seit 10 Jahren zahlst, dann wird beim nächsten mal genau das passieren was die male davor passiert ist: du wirst verhandeln und danach X hundert Euro pro Monat zahlen. Das ist deine Art die Sache zu regeln und sie ist nicht falsch.

    So sehe ich das.

    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg, hier sind wir wirklich mal einer Meinung. Das Element des Rechtsfriedens, welches oft auch seelischen Frieden zur Folge hat, ist doch ein ganz wichtiger Aspekt. Es sind nun mal unsere Eltern, die viel für uns getan haben, zumindest so viel, wie sie konnten, und das sollte man nie vergessen. Die juristischen Korsettstangen benötigen wir doch wirklich nur für die Fälle, in denen das nicht funktioniert.


    Ich habe z.B. meine Großmutter im Heim über Jahre subventioniert. Sie wusste es nicht. Und ab und zu schenkte sie mir einen Geldschein oder auch zwei, weil ich als Alleinerziehende so arm dran war und sie doch so wohlhabend. Sie hat mich also mit meinem Geld beschenkt, wir beide waren glücklich. Diese Situation wünsche ich jedem, der in diese schwierige Situation kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Na ja, dann war ich halt die Vorletzte. Nee, es sind schon einige die zahlen. Wir im Forum bekommen doch nur die Fälle mit, wo jemand nicht zahlen will, ob zu Recht oder Unrecht, kann erst einmal dahingestellt bleiben. Ist wie in allen Lebenslagen, das, was läuft, das wird nicht registriert. Nur das was nicht läuft .....


    Herzlichst


    TK

  • Diese deine zwei Aussagen bzw. Gefühle passen nicht wirklich zusammen:

    bin mit dem ausgehandelten E.U. zufrieden

    der letzte "Tuppes" (kölsch für Depp) bin



    Aber gut, ich kann dich verstehen, das Leben ist nun mal kompliziert.


    "Was sind gemischte Gefühle?

    Wenn deine Schwiegermutter in deinem neuen Mercedes rückwärts auf eine Klippe zufährt."


    :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen