Unterhalt für Langzeitstudenten

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn hat nach dem Abitur, 2 Semester studiert und dann die Uni und das Fach gewechselt.

    Danach hat es 12 Semester bis zum Bachelor gedauert. Nun studiert er aktuell im 3. Semester für den Master.

    Macht insgesamt 15 + 2 Semester. Gleichzeitig wirbt er auf vielen Social Media Portalen mit Dutzenden von Länderreisen 20+ und Städtebesuchen 100+ in den letzten 4-5 Jahren.

    Dazu kommen offensichtlich Einnahmen über Werbelinks von seinen Influencer Auftritten. Das Problem ist das die Einkünfte offensichtlich nicht bei ihm sondern der Freundin auflaufen mit der er seit Jahren zusammenlebt.


    Beides, sowohl die nicht ernsthafte Verfolgung des Studiums und die Einnahmen aus seiner Werbetätigkeit/Reisetätigkeit scheinen weder Bafög Amt noch Finanzbehörde zu interessieren. Jetzt soll ich für die letzten 2 Jahre nachzahlen und die laufenden 2 Semester stehen auch schon im neuen Bafögschreiben.


    Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder ist es aussichtslos? Bin Coronabedingt arbeitslos ab Jahreswechsel und deshalb darauf angewiesen jetzt auf jeden Euro zu schauen, will nicht unbedingt noch hohe Anwaltskosten für einen sinnlosen Streit.


    Gruss Harald

  • Hi,


    fangen wir mal ganz von vorne an. Existiert ein familienrechtlicher Titel, der über die Volljährigkeit hinaus geht?


    Was fordert das Bafög-Amt? Direkt von dir, oder wurde nur die Berechnung des Bafög-Amtes dir zugeschickt? Bitte da auf den Punkt genau antworten. Was hast du bekommen?


    Und wenn wir das wissen, dann sehen wir weiter.


    Herzlichst


    TK