Langzeitkonto in Anspruch nehmen

  • Hallo zusammen, bin neu in dem Forum.

    Das Forum ist sehr informativ.

    Ich würde gerne wissen ob schon einige die Langzeitkonten in Anspruch genommen haben und wie sich das auf das Brutto widergespiegelt hat.

    Welches "Brutto" ist hier für die 100.000 Euro Grenze relevant? Das Sozialversicherungsbrutto oder das Gesamtbrutto?


    Und meine Frage dazu wäre, kann ich noch vor einem Pflegefall, bzw. vor dem Bescheid das Langzeitkonto mit Urlaub und Geld befüllen und dementsprechend jedes Jahr ggf. um weitere 1-2 % erhöhen ohne Probleme zu bekommen ?


    Wenn ja, wäre das ja eine legale Möglichkeit unter der 100.000 Euro Grenze zu bleiben.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Zusatz:

    Ist es nicht so, dass wenn man "Entarnt" wurde, dass man über das Wertguthaben das Brutto verringert, dass die Rate bzw. das Ersparte unter der 5 % Altersvorsorge Regelung fällt?


    Also meine Frage ist, falls ich ständig unter dem "Radar" 100.000 Euro bin, verlangt das Sozialamt ja "nur" den Einkommenssteuerbescheid. Da steht ja nichts vom Langzeitkonto drin.

    Ich kann also jedes Jahr die Besparung erhöhen auf 1-2 Prozent wegen der Inflation und wenn ich keine Nennenswerte Erhöhung beim Gehalt bekomme, bleibe ich für immer unter 100.000 ?

  • GuMo Kostak,


    ich will mal so deine Frage beantworten.

    Das AEG sagt, wer unter der Grenze liegt, wird nicht zum Regress herangezogen.

    Bei der Prüfung geht es zuerst um die Feststellung der Grenze.

    Dies ist eigentlich eine Vermischung aus Steuerrecht und Sozial/Familienrecht.

    Was im Steuerecht möglich ist, wäre im Sozialrecht nicht erlaubt.

    Es liegt also an den Ämtern, welche Unterlagen Sie einfordern und welche Begründung für das Auskunftsbegehren gegeben wird.

    Klagt ein Amt auf die Herausgabe der Jährlichen Lohnbescheinigungen und bekommt die Umwandlung mit, könnte es ungemütlich werden.

    Bedenke, das du so zu Lasten des UHB eine Vermögensbildung durchführst.


    Gruß


    frase

  • Welches "Brutto" ist hier für die 100.000 Euro Grenze relevant? Das Sozialversicherungsbrutto oder das Gesamtbrutto?


    Relevant ist nach §16 SGB IV die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Diese Summe der Einkünfte ist im Steuerbescheid zu sehen.


    Bei vielen Arbeitnehmern ist es so, dass das Gesamtbrutto auf der Dezember-Gehaltsabrechnung minus Werbungskosten in etwa der Summe der Einkünfte entsprechen, so dass das Gesamtbrutto ein guter Wert sein kann um einen groben Überblick zu verschaffen: liegt man über 100T oder nicht


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Langzeitkonten ... wie sich das auf das Brutto widergespiegelt hat


    Umwandlung des Gehaltes z.B. in ein Zeitkonto mindert das Brutto- und Netto-Gehalt auf dem Lohnzettel.

    Ich gehe davon aus, dass du entsprechende Diskussionen darüber hier im Forum bereits gesehen hast

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Was fragt das Amt bei einer "Standart" Anfrage an? Die Lohnzettel oder den Steuerbescheid vom letzten Jahr?

  • Jedes Bundesland und sogar jede Kommune kann das Auskunftsersuchen unterschiedlich auslegen.

    Sogar in Berlin agieren die Ämter nicht einheitlich, jeder Sozialbezirk geht anders vor.

    Es sollte halt nur eine Begründung vorliegen, warum mehr als der Estb zur Prüfung der Grenze verlangt wird.

    Versetzt man sich in die Rolle des SB und ein UHP stellt sich da quer, würde ich schon die Vermutung haben, das etwas verschwiegen werden soll.


    Spätestens bei einer Klage, kommen die Dinge auf den Tisch.


    Gruß


    frase

  • Ich gebe dir da zu 100% Recht, ABER...

    Wenn ich jetzt schon, und das weit unter der 100.000 Grenze ein Wertguthaben aufbaue und das mit der Inflation jedes Jahr anpasse und in x Jahren kommt das Amt und verlangt nach dem Steuerbescheid, dann schicke ich den denen zu. Da steht ja "nur" drin, was ich tatsächlich verdiene. Und das ist ja auch nicht gelogen. Wenn die Anfrage nach den Lohnzetteln kommt, dann werden die natürlich auch hingeschickt. Die müssen halt konkret nach Werteguthaben fragen und solange die es nicht machen muss ich das ja auch nicht von meiner Seite aus preisgeben. Die Frage ist nur ob das bundeseinheitlich so gemacht wird, also der Steuerbescheid angefragt wird.


    Dazu kommt noch, dass das Amt erstmal die Vermutung haben muss, dass man über 100.000 ist und die Vermutung hat dass man ein Wertguthaben besitzt. Das ist in meinen Augen eine Vermutung zu viel. Solange man nicht der VW Vorstand ist und in den Profilen bei Xing/ Linkedin (Werbung Ende) groß damit Werbung macht, sind dem Amt laut Gesetzt die "Hände gebunden", oder lese ich das falsch?

  • Genau um diese Vermutungen geht es mir, auf welchen Tatsachen basierend sollte das Amt weiter nachforschen ? Ausser jetzt natürlich wie gesagt bekannter CEO oder Profile im Netz oder Verwandte die gerne zu viel quatschen.

  • Hallo kostak,


    wir hatte hier schon einen Meinungsaustausch dazu.

    Ergebnis nicht eindeutig.

    Die "neue" Lage nach dem 1.1.2020 stellte ja auch die Rechtsabteilungen der Ämter vor neue Aufgaben.

    Dazu gab es schon spezielle Schulungen für die SB.

    Da ich unter der Grenze liege und auch nur aus dem Heim meiner Mutter einen Fall kenne, der deutlich über der Grenze lag, ist eine Verallgemeinerung nicht möglich.

    Besonders weil die UHP schon vorher zur Zahlung gebeten wurde, war klar, das weitere Auskünfte gerechtfertigt waren.

    Wie es sich mit "Neuantragen" ab 2020 verhält, weiß ich daher nicht.


    Gruß


    frase


  • Bedenke, das du so zu Lasten des UHB eine Vermögensbildung durchführst.

    Das sehe ich persönlich auch anders aber da bin ich in Zukunft auf die gerichtlichen Entscheidungen gespannt.

    Wenn das Amt bzw. das Gericht entscheidet, dass der Betrag pro Monat auf den Gesamt Betrag anzurechnen ist, also dann das Einkommen die 100.000 überschreiten würde und mir dann auf der Basis die Kosten ausrechnen würde, würde ich ja doppelt zahlen, einmal jetzt, wo ich auf das Werteguthaben nicht zugreifen kann(auf das "fiktive Geld") und später wenn ich z.B. bezahlt zuhause bleiben würde und vom Werteguthaben leben würde. Also doppelt. Das kann nicht sein. Dann macht das Werteguthaben überhaupt keinen Sinn. Jeder der da Geld einspart, ich sage mal 80 %, besparen dies um ggf. früher in Rente zu gehen. Das ist auch meine Intension. Wenn ich aber wegen dem Werteguthaben 2 mal bezahlen muss für das "gleiche Geld", dann haben wir irgendwo ein Denkfehler in dieser Werteguthaben Logik.

  • Ok, das wird sich also in Zukunft eher zeigen. Ich bin bei weitem nicht an der Grenze unterwegs, habe aber noch einige Jahre abzuarbeiten und könnte mir vorstellen irgendwann diese Grenze zu erreichen. Daher auch meine Frage. Das wird sich aber die nächsten Jahre zeigen. Gesetze ändern sich auch und werden angepasst. Mal schauen was da rauskommt.


    Besser mal zu früh über etwas Gedanken machen als dann zu spät.;)