neue Kindesunterhaltsberechnung für 2021

  • Hallo

    Zur neuen Kindesunterhaltsberechnung 2021 habe ich mir zwei Rechner aus dem Netz zur Hilfe genommen. leider kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen. Vorweg , ich möchte das zahlen was meinem Kind zusteht.

    Angaben:

    Kind 16 Jahre bei der Mutter

    Ehe 2020 geschieden

    2020 betrug der Kindesunterhalt 445,-€

    zu berechnendes Einkommen des Vaters 2500,-€ Netto (StK 1)

    zu berechnendes Einkommen der Mutter 1800,-€ Netto (StK 2)

    Beim Vater steht eine Kreditverbindlichkeit von 282,-€ im Monat im Raum welche entstanden ist durch einen Privatkredit des Vaters in der Ehe und eine Erhöhung dieses wegen drohender Privatinsolvenz wärend der Trennung welches bei der Scheidung vom Richter als rechtmäßig anerkannt wurde zur Berechnung des restlichen nachehelichen Unterhalts.

    Wenn ich nach den von mir gefundenen Rechnern gehe wurde die Kreditverbindlichkeit 2020 nicht zur Berechnung herangezogen. Für 2021 zeigt mir jetzt ein Rechner einen Unterhaltsbedarf von 446,-€ an und der andere 472,-€ . Bei beiden hatte ich die Kreditverbindlichkeit eingegeben. Es wird dort auch unterschiedliches bereinigtes Netto ausgegeben einmal 1901,-und einmal 2093,-€.

    Kann mir da jemand eine verbindliche Aussage machen ?

  • Hallo,


    beim Kindesunterhalt für minderjährige Kinder ist (hier) das EK der Mutter nicht maßgebend.


    Ein Rechner kann nur pauschal rechnen.


    Wer hat den Unterhalt für 2020 berechnet?


    edy

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  • Hallo

    Der Unterhalt wurde von der Mutter für 2020 laut Düsseldorfer tabelle angegeben und übernommen. Dabei wurde aber kein bereinigtes Einkommen zu grunde gelegt. Jetzt habe ich die Berechnung vorgenommen und mein Einkommen um die 282,-€ Existenzbedrohende Verbindlichkeiten gesenkt und bei zwei rechnern unterschiedliche Ergebnisse. Die düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert.

  • Hallo Enno,


    und das hälftige Kindergeld wurde vom Bedarf lt. Tabelle abgezogen?


    wie hoch war der derzeitige Zahl-Betrag?


    edy

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  • Es geht nur darum was rechtens ist . Nach einer Scheidung welche sich drei Jahre hin gezogen hat und die gegenpartei mich fast in den Ruin getrieben hat nur um mir zu schaden und sich zu bereichern werde ich keinen Pfennig mehr bezahlen welchen sie dann wieder benutzt um es für sich zu nehmen.


    ich hatte nur gelesen das Kredite welche z.Bsp. für lebenssicherung oder andere notwendige Sachen aufgenommen werden mussten sich schon auf die Bereinigung des einkommens auswirken. Kredite die dem Wohlstand dienen z.Bsp. ein teures auto kaufen zählen nicht.

    wenn ich da was falsches gelesen habe werde ich den geforderten betrag auf jeden Fall bezahlen. So wie ich das immer als meine Pflicht gesehen habe für mein Kind.

  • Hy TK

    Weil ich nur von Bereinigung des ehelichen Unterhalts wusste und nicht beim kindesunterhalt. War warscheinlich durch das hohe Trennungsgeld und den nachehelichen Unterhalt nur dafür relevant.


    Die Frage ist gibt es bei dem Kindesunterhalt überhaupt eine Bereinigung oder habe ich da was falsches gelesen ?

    lg

    Enno

  • Hallo enno1 ,


    google mal : Unterhaltsleitlinien OLG und dann bei Bereinigung



    edy

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  • EDY

    Beim OLG habe ich zwar was gefunden , aber da steht auch so ungefähr wie ich schon sagte wichtige Kosten.


    TK

    Berufsbedingte Aufwendungen sind bei mir zu gering. Das einzige was ich habe ist ein Privatkredit welchen ich aufstocken musste in Absprache mit der bank und dem Schuldnerberater wegen drohender insolvenz welches wie gesagt bei der scheidung vom Richter zur berechnung des nachehelichen Unterhalts auch voll akzeptiert wurden da ich auch die Nachweise hatte weswegen ich den kredit habe.


    Die Frage ist einzig und allein kann ich meinen Lohn mit diesem Kredit bereinigen ? Wenn ich einfach von mir aus bereinige ohne das ganz genau zu wissen bekomme ich sicher in kürzester zeit wieder ein schreiben vom Anwalt.