Zugewinngemeinschaft -- Kauf eines Pkw

  • Hallo an alle,


    bin neu hier und habe ein paar wichtige Fragen mit der Hoffnung auf eine

    Antwort.


    Seit einem Jahr lebe ich getrennt und mein Ex hat nun die Scheidung eingereicht.

    Ende letzten Jahres hat er sich ein relativ teures Auto geleistet.

    Habe das halbe Netz durchforstet, aber keine verständliche Antwort gefunden.


    Normal ist es doch so, dass mir von seinem Vermögen die Hälfte als Zugewinn

    zusteht. Wenn er nun ein Auto kauft, verschleiert er nicht damit sein Vermögen ?

    Müsste mir dann nicht dann die Hälfte des Autos an Wert zustehen ?

    By the way, ich verfüge über keinerlei Vermögen, arbeite Halbtags und komme

    gerade so über die Runden.


    Gruß von Moni :)

  • Hi Moni,


    nein, ganz so einfach ist es nicht. Zugewinn ist das, was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde. Alles andere behält derjenige, auf dessen Namen es läuft. Ein PKW kann unter Hausrat laufen, aber auch unter Zugewinn. Das kommt drauf an. Außerdem wissen wir hier nicht, wie der Wagen finanziert wurde.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    danke für die Antwort. Er hat seinen alten Wagen verkauft und sich den neuen Wagen zugelegt. Es liegt der Verdacht nahe,

    dass er damit Vermögen verschleiern will, wie z.B. eine Lebensversicherung, die er eventuell beliehen hat oder auch Barvermögen,

    welches auf jeden Fall vorhanden war. Hier muss ich mich dann auf die Auskunftspflicht stützen.


    Zunächst aber reicht mir diese Info schon mal.


    Lieben Gruß Moni

  • Moni, du bist unsicher. Wenn jetzt das Scheidungsverfahren läuft, nimm dir doch bitte einen eigenen Anwalt. Das macht dich sicher und der kümmert sich um alles. Nur, mir ist schleierhaft, wieso du überhaupt keine Kenntnisse darüber hast, was da ist. Ihr habt doch mal zusammen gelebt. Da weiß man doch in etwa, wo gespart wird - Geld angelegt wird. Und der Austausch eines PKW ist doch ein normaler Vorgang.


    Herzlichst


    TK

  • Hei timekeeper,


    das Problem ist, dass es sich um einen Narzisten handelt, der zeit unseres gemeinsamen Lebens alles unter Kontrolle haben wollte und hatte. Ich durfte nichts und hatte nichts, und das fast 30 Jahre. Nun habe ich es geschafft mich zu trennen und will nur das, was mir zusteht. Einen Anwalt habe ich, aber da scheint es nur um die schnelle Abwicklung zu gehen. Das Wort Zusatzkosten habe ich im Gespräch ständig gehört, darum wollte ich mich hier schlau machen, bevor ich über den Anwalt versuche, das zu bekommen was mir zusteht. Zugewinn ist eh ein schweres Thema.


    LG Moni

  • Moni, es geht nicht darum, dass dein Ansinnen verwerflich ist, wirklich nicht. Nur, wenn man so hilflos ist, dann gibt es nur zwei Alternativen: entweder man verzichtet oder man lässt den Profi ran. Und ganz ehrlich, 30 Jahre zusammen und nicht die leiseste Idee, was da ist, da hab ich so meine Schwierigkeiten mit. Keinen Trennungsunterhalt verlangt, nie eine Steuererklärung unterschrieben? Das Problem in so Fällen ist doch, dass in der Regel die Vorstellungen gewaltig klaffen. Der/die Unwissende geht von Traumbeträgen aus, die gar nicht da sein können, die andere Seite von einem künstlich niedrig gehaltenem bereinigten Einkommen.


    Nur, der Anwalt lebt davon, dass er entgeltlich berät, nicht davon, dass er der barmherzige Samariter ist. Dann wäre er nämlich ganz schnell in der Insolvenz. Und, der Anwalt ist keine Zauberfee. Du musst ihm schon Fakten liefern.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    Deine Gedanken über mein Leben überraschen mich schon sehr und legen die Vermutung nahe, dass Du Dich mit dem Thema Narzist und das Leben mit ihm noch nie beschäftigt hast. Ich habe 30 Jahre getan was von mir verlangt wurde und ansonsten die Klappe gehalten und gekuscht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen, mein Leben zu erzählen, dafür bin ich nicht hier, mich zu rechtfertigen aber auch nicht.

    Hier Fragen zu stellen hatte einen einzigen Grund ich wollte mich informieren, ob eine Klärung des Pkw und der Versicherung Sinn macht oder für mich nur Kosten verursacht.

    Und es geht auch nicht darum, dass ein Anwalt Geld für seine Beratung bekommt. Aber wenn es heißt, wir können das machen, aber das wird teuer, dann ist es wohl verständlich, dass man sich vorher mal woanders informiert ob es sich überhaupt lohnt..

    Und zum Schluss nochmal, nein, ich hatte keine Idee, was da ist oder sein könnte bis auf die Steuererklärung, die ich mit unterschrieben habe aber nie im Detail zum Lesen bekam. Wenn eine Frau so lange Zeit psychisch unterdrüct und unten gehalten wird, hält sie irgendwann lieber den Mund.

    Ich danke für den Versuch mir zu helfen.


    MfG

    Moni

  • Hallo Gauss,


    Mir ging es darum, ob das von ihm in der Trennungszeit gekaufte Auto beim Zugewinn berücksichtigt wird,

    da ich die Vermutung habe, er hat es nur gekauft um sein vorhandenes "Vermögen" verschwinden zu lassen.

    Lassen wir es dabei, es bringt nichts, das Thema weiter zu betreiben.


    Gruß Moni

  • Gauss, mich würde erst einmal der Trennungsunterhalt interessieren. Beim nachehelichen Unterhalt sind wir dann später. Und mich würde interessieren, ob überhaupt Zugewinn da ist. Muss nämlich nicht sein. Was er verdient, u.s.w.


    All das muss Moni jetzt rausfinden, das ist ganz wichtig. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt gibt es keinen, da ich nicht mehr alleine bin. Es ist auch nicht viel, was ich will, zumindest aber das,

    was mir eigentlich zusteht. Und da wollte ich ein paar Antworten. Danke an alle !


    Gruß Moni

  • Natürlich kann es auch Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt geben, wenn man nicht mehr alleine ist. Nur einen geordneten Ablauf von diesem Verfahren sehe ich nicht mal ansatzweise. Und ohne Ordnung gibt es auch keinen Zugewinn, das hast du immer noch nicht erkannt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Moni,


    sei doch nicht so "dünnhäutig ".


    Thema Auto und Zugewinn:


    Wenn er Geld von seinem Konto nimmt oder von der LV, und sich ein Auto kauft,


    dann ist das Geld doch immer noch da. nur eben "um geschaufelt" vom Konto zum Auto.


    Würde man das Auto verkaufen, hätte man Bargeld.


    edy:)

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hei an alle,


    danke nochmals für alle Antworten. Und nein, ich bin nicht dünnhäutig, das war ich zu lange Und zum Thema noch einmal, ich habe gerade das erste Gespräch mit meinem Anwalt gehabt, nachdem mein Ex die Scheidung eingereicht hat. Und hier wurde das Thema Zugewinn besprochen. Da ging es u.a. um das Fahrzeug. Ich wollte einfach nur hier wissen, ob ich eine Chance habe, wenn ich das Thema zusammen mit Hausrat und allem Anderen auf den Tisch bringe, denn alles kostet Geld wie man weiß. Und nur eins zum Ende:


    Zitat timekeeper:
    Nur, wenn man so hilflos ist, dann gibt es nur zwei Alternativen: entweder man verzichtet oder man lässt den Profi ran. Und ganz ehrlich, 30 Jahre zusammen und nicht die leiseste Idee, was da ist, da hab ich so meine Schwierigkeiten mit.

    Zitat timekeeper Ende


    Mir quasi zu unterstellen, dass ich lüge oder mir was ausdenke ist schon der Hammer. Ich bin hierher gekommen weil ich gehofft hatte, ein paar Tipps zu bekommen, ob ich u.a. das Thema Auto und LV beim Zugewinn auf den Tisch bringen soll oder ob das rausgeworfenes Geld ist. Mein RA meinte hierzu, wir könnten es probieren aber es wird wohl nichts bringen.

    Ich hoffe, man hat nun verstanden, was meine Intension war, mich hier zu registrieren. Und damit ist nun gut.

    Wünsche dem Forum alles Gute !

  • Gauss, mir ist das schon klar. Der PKW ist nicht zwingend Teil des Zugewinns. Da muss man halt genau gucken. Hatte ich ja schon drauf hingewiesen.


    Im übrigen habe ich nie Lügen unterstellt. Nur, dass man nicht die leiseste Ahnung dahingehend hat, was da ist, so etwas erstaunt mich dann doch.


    Ehe man auszieht, sich also trennt, verschafft man sich doch einen Überblick. Zumindest ansatzweise.


    Herzlichst


    TK

  • Hi Gauss,


    na ja, das ist ein Kostenrisiko. Und kein Anwalt wird abraten, eine erfolgsversprechende Klage zu führen. Denn selbst wenn die Fragestellerin Verfahrenskostenhilfe bekommt, wird sie im Fall des Unterliegens die Gegenseite und deren Kosten tragen müssen. Das ist das Problem.


    Zumal ja PKWs häufig eben nicht zum Zugewinn gehören.


    Herzlichst


    TK

  • Das verstehe ich nicht. Wieso ist das ein Kostenrisiko?

    Jede Seite stellt ihre Sicht der Dinge dar und dann entscheidet der Richter, wie das zu bewerten ist.

    Oder, idealerweise, einigen sich die Anwälte schon im Vorfeld über die Aufteilung.

    Aber der eigene Anwalt muss doch die Dinge so darstellen, dass sie einem zum Vorteil gereichen.

    Evtl. akzeptiert es ja der gegnerische Anwalt.