Zugewinngemeinschaft -- Lebensversicherung

  • Hallo an alle,


    ich lebe noch in der Trennung aber mein Ex hat nun die Scheidung eingereicht.

    Habe ich im Rahmen des Zugewinnausgleiches nicht Anspruch auf die Hälfte

    seiner Lebensversicherung ?

    Habe das Gefühl, dass er derzeit mit allen möglichen Aktionen versucht,

    sein Vermögen zu verschleiern.


    Gruß von Moni

  • Hallo Monika2021,


    Anspruch( zur Hälfte) könntest du nur auf den Betrag der LV haben, der sich


    vom Tag der Eheschließung bis zum Tag" Zugangs des Scheidungsantrages" angesammelt hat.


    Eine Versicherung alleine zu betrachten ist natürlich nicht sinnvoll, es müssen alle Werte berücksichtigt werden.


    Weiterhin ist die Frage, ob die Versicherung ausgezahlt, oder verrentet werden soll.


    edy

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  • Hallo Moni,


    Eine Zusatzfrage noch. Geht es um die eingezahlte Summe

    oder nur um den Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages ?

    Es geht um die Wertsteigerung zwischen dem Hochzeitstag und dem Tag " Zugangs des Scheidungsantrages".


    Man wird die Summe des Rückkaufwertes zum " Zugangs des Scheidungsantrages" nehmen.


    edy

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  • Hallo,

    Das sollte eigentlich dein Anwalt wissen, oder?

    natürlich weiß das der Anwalt.


    aber wir helfen doch gerne (unverbindlich). Das Forum ist 24 Stunden geöffnet, das macht vieles leichter.


    Die Antworten hier als Anregung sehen, dann später mit dem Anwalt besprechen.


    edy

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