Kosten wegen Antrag auf Prozesskostenhilfe?

  • Hallo bin neu hier.
    Mein Mann will sich nach fast 15 Jahren scheiden lassen, hat nun alles bei Gericht eingerecht und ich musste mir einen Anwalt suchen. Bei dem habe ich den Antrag auf Prozesskostenhilfe abgegeben und soll nun 524€ zahlen. Jeder sagt mir, dass sie sowas noch nie gehört haben. Ich habe da nun gar keine Ahnung. naja


    Im Brief vom Anwalt steht:


    Ferner legen wir diesem Schreiben eine Vergütungsrechnung für den für sie gestellten Prozesskostenhilfeantrag bei, da für das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe selbt keine Prozesskostenhilfe gewährt wird. Wir bitten um Überweisung des ausgewiesenen Betrages auf Konto...


    Aber ich habe doch den Antrag gestellt, weil ich kein geld für eine Scheidung habe und nun das. eek Ist das legitim?

  • Hallo,


    also eine Rechtsanwaltsvergütung für den Antrag auf Prozesskostenhilfe ist ja wohl ungewöhnlich aber zulässig. Klar ist, dass es keine PKH für einen Antrag auf PKH gibt. Die Vergütung ist für den Fall, dass du keine Prozesskostenhilfe bewilligt bekommst. Dann ist der Anwalt tätig gewesen, erhält aber vom Gericht keine Vergütung. Soll er umsonst arbeiten. Wird PKH bewilligt, so erhälst du das Geld zurück, denn es ist nur ein Vorschuss, der dann auf die zu zahlende PKH angerechnet wird.


    Gruss

  • Hallo Tim,
    danke für deine Antwort.
    Habe den Anwalt inzwischen mal selber gefragt und er meinte auch, dass es ein Honorar ist. Hat es natürlich sehr durch die Blume ausgedrückt. Allerdings hat er nicht gesagt, dass ich da noch mal was wieder bekomme, wenn die PKH bewilligt ist.