Kontoauszug mit Unterhalt als Einkommensnachweisen für Mietwohnung

  • Hallo zusammen,


    die Überschrift sagts schon: reicht ein Kontoauszug mit Unterhaltsangabe des Nochehemanns als Einkommensnachweis bei der Wohnungssuche aus?
    Ich bin in der Situation mich scheiden zu lassen, über 60 Jahre alt und nicht arbeitend. Wie bewegt man sich da auf dem Wohnungsmarkt?
    Oder benötige ich ein anwaltliches Schreiben für den zukünftigen Vermieter?
    Danke schon mal.

    Artep

  • Hallo artep,


    die meisten Vermieter verlangen eine Selbstauskunft.

    Hier werden die Basics abgefragt.

    Es geht in der Sache darum, ob der neue Mieter sich die Wohnung auch leisten kann.

    Manche Mieter bringen daher selber vom Vorvermieter eine Mietschuldfreiheitsbescheinigung mit.

    Das ist ein guter Beleg, das bisher alles sein Ordnung hatte.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,

    ich bewohne seit 28 Jahren eine eigene Immobilie. Ich kann keine Bescheinigung der Art wie oben genannt vorlegen.
    Wie machen das denn all die Frauen mit der Wohnungssuche, die nicht arbeiten und immobil gewohnt haben?


    Gruß

    Artep

  • Hallo Artep,


    du kannst dann in einem formlosen Schreiben erklären, das du keinerlei Mitschulden hast, da du bisher in einer eigenen Immobilie gewohnt hast.

    Spätestens in der Selbstauskunft wird ja nach deiner aktuellen Anschrift gefragt, in der du z.Z. noch lebst.


    Hast du denn schon mit der Suche begonnen?

    Auch wenn ich nichts von Maklern halte, könnte das für dich auch ein Option sein.


    Gruß


    frase

  • Hallo artep,


    Dein Nochmann ist schon Rentner? du selbst hast dir selbst Rentenpunkte erworben?


    edy

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