• Guten Abend,

    eine deutsche Frau sagt sie sei schwanger von mir. Wir sind weder verheiratet noch zusammen, ich bin US-Bürger und wollte demnächst zurückziehen. Sie will keinen Kontakt mehr, ich möchte aber Kontakt zum Kind, wenn es denn eines gibt. Ich weiß nicht ob und wann das Kind geboren wird. Wie stehen meine Chancen, die Vaterschaft anzuerkennen, festzustellen, Umgangs- oder Sorgerecht zu erhalten bzw. festzustellen, ob das Kind überhaupt geboren wurde oder eine Schwangerschaft besteht? Ich habe keine Adressdaten der Mutter, nichts außer ihrem Namen, die Handynummer und Chatprotokolle.

    Viele Grüße, P. Schmidt

  • Hi,


    ich hab den Link zum anderen Forum rausgenommen. Wenn du von dort eine Antwort haben willst, dann poste da direkt.


    Nun zum Fall: alles etwas vage. Man weiß von der Frau also gar nichts. Dann dürfte es auch schwer sein, irgend etwas über sie heraus zu bekommen. Vielleicht schafft man es ja über gemeinsame Freunde oder sonst wie. Denn irgendwie hat man sie ja irgendwo kennen gelernt. Ob die Behauptung, man sei von dir schwanger, ausreicht, um eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes zu bekommen, keine Ahnung. Dann müsste man aber zumindest einen vollständigen Namen haben, evtl. auch noch das Geburtsdatum. Sonst tut sich da auch nichts.


    Grundsätzlich muss eine Mutter den Vater ihres Kindes, sofern sie nicht verheiratet ist, für die Geburtsurkunde angeben. Wenn sie verheiratet ist (was man bei den vielen Kenntnissen über die Frau ja nicht wissen kann), so wird der Ehemann auch automatisch der juristische Vater. Wenn sie Vater unbekannt angibt, falls sie nicht verheiratet ist, so passiert da auch nichts, sofern sie nicht minderjährig ist. Jedenfalls wird keine deutsche Behörde hier Nachforschungen in welche Richtung auch immer anstellen.


    Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass es an dir liegt, Nachforschungen anzustellen. Ohne fundierte, belastbare Kenntnisse kannst du auch weder die Vaterschaft feststellen lassen, noch wirst du zu Unterhaltszahlungen herangezogen, noch hast du irgendwelche Rechte.


    Wenn feststeht, dass die Frau entbunden hat, dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen feststellen lassen, ob du der Vater bist. Das funktioniert entweder auf freiwilliger Basis oder aber mit gerichtlicher Hilfe. Und an dem Punkt kann man sich dann auch überlegen, ob es sinnvoll ist, ein Umgangsrecht zu gestalten und gemeinsames Sorgerecht zuzusprechen. Beides auf die Entfernung etwas problematisch. Aber darüber kann man sich Gedanken machen, wenn das Kind da ist und die Vaterschaft feststeht.


    Herzlichst


    TK