Unterhaltsfrage

  • Hallo ihr lieben

    Ich habe folgendes Problem .

    Meine Frau hat sich nach nicht einmal 1nem Jahr Ehe von mir getrennt . Wir haben einen Sohn der im Februar 1 Jahr alt wird .

    Ich war schon einmal verheiratet. Aus der ersten Ehe habe ich eine 9 Jährige Tochter und einen 6 Jahre alten Buben .

    Meine Exfrau hat letztens das Jugendamt beauftragt den Unterhalt zu berechnen da ich zuletzt (unter Absprache mit ihr ) den Unterhalt wegen Corona bedingter Kurzarbeit minimal gekürzt hatte .

    Ich muss ja schließlich auch meine jetzige Frau und Kind weiterhin versorgen können .

    Nun ist meine Ex aber mit 700 Euro unterhalt+ Kindergeld nicht zufrieden .

    Sie lebt mit einem gut verdienenden Partner in einem Haus zur Miete .

    Das alles hat unter anderem zu Reibereien in meiner jetzigen Ehe geführt .

    Klar...man sieht ja wie gut man es haben kann ! Nu leben wir noch zusammen aber sind getrennt .Ein Zustand der für mich schwer erträglich ist da ich sie noch immer liebe .:(

    Zur Zeit warte ich immernoch auf die Berechnung vom Jugendamt aber der gute Herr hat mir am Telefon bereits versichert das mir mit dem zuzahlenden Ehegattenunterhalt nur noch 1160 Euro bleiben werden .

    Ich verdiene monatlich ca 2900 Euro Netto wenn ich alle Abrechnungen zusammen zähle (inkl Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld )und durch 12 teile.

    Arbeite im Schichtdienst und bin ein Malocher . Harte Arbeit für gutes Geld wovon nix mehr bleibt .


    Meine Frage :

    Steht mir dank diesem Kontrollbedarf nicht mehr zu als der Mindestselbstbehalt ?

    Ich bin gerade auf Wohnungssuche und muss wissen was noch drin ist da ich gerne zumindest ein Kinderzimmer hätte für meine Kids .

    Ich bin zur Zeit echt verzweifelt und gerate immer mehr in Versuchung alles an die Wand zufahren .;(

  • Hallo,


    Dein Einkommen muss bereinigt werden, vom Ergebnis wird der KU berechnet ( für alle 3 Kinder).


    Der KU wird von Einkommen abgezogen, dann:


    Alles was bis zum Selbstbehalt von z.Zt. 1280€ ( eintausend zweihundert achtzig) , übrig bleibt fließt in die Berechnung


    des Betreuungsunterhalt ein.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hallo ich grüße euch allen Ich bin neu hier.


    Ich suche nach einer Antwort und bitte euch um Hilfe ich habe mit meiner Ex-Freundin zwei Töchtern eine ist 18 Monate alt und die andere ist zwei Wochen alt. Ich und meine Ex-Freundin waren nicht verheiratet wir haben es zweimal probiert und zweimal haben wir uns getrennt jetzt haben wir bemerkt daß wir ein besseres Leben und bessere Freunde sind wenn wir getrennt sind. Und meine Frage ist weiß jemand von euch wie viel ich Unterhalt für die beide Kinder zahlen muss? ich arbeite ich habe einen Einkommen von 1400 € netto. Ich und sie haben besprochen das ich ihr das monatlich BAR auszahle ich zahle ihr für die ältere Tochter 150 € im Monat in BAR. Sie bezieht Hartz IV und sie hat eine Schreibung von Jobcenter erhalten dass sie Unterhaltsvorschuss beantragen soll ich weiß nicht was das genau jetzt ist ich und sie suchen eine gemeinsame Lösung weil sie möchte mir den Leben nicht schwer machen und ich möchte ihr auch nicht des Leben schwer machen. Und ich suche die Antwort was ich ihr gesetzlich wirklich zahlen muss oder wie viel reicht es überhaupt ihr zu zahlen dass wir vom Jobcenter in Ruhe gelassen werden.


    Ich danke für eure Antwort im voraus.


    Mfg.