Unterhalt und ALGII (Hartz4)

  • hallo ich grüße euch allen Ich bin neu hier.


    Ich suche nach einer Antwort und bitte euch um Hilfe ich habe mit meiner Ex-Freundin zwei Töchtern eine ist 18 Monate alt und die andere ist zwei Wochen alt. Ich und meine Ex-Freundin waren nicht verheiratet wir haben es zweimal probiert und zweimal haben wir uns getrennt jetzt haben wir bemerkt daß wir ein besseres Leben und bessere Freunde sind wenn wir getrennt sind. Und meine Frage ist weiß jemand von euch wie viel ich Unterhalt für die beide Kinder zahlen muss? ich arbeite ich habe einen Einkommen von 1400 € netto. Ich und sie haben besprochen das ich ihr das monatlich BAR auszahle ich zahle ihr für die ältere Tochter 150 € im Monat in BAR. Sie bezieht Hartz IV und sie hat eine Schreibung von Jobcenter erhalten dass sie Unterhaltsvorschuss beantragen soll ich weiß nicht was das genau jetzt ist ich und sie suchen eine gemeinsame Lösung weil sie möchte mir den Leben nicht schwer machen und ich möchte ihr auch nicht des Leben schwer machen. Und ich suche die Antwort was ich ihr gesetzlich wirklich zahlen muss oder wie viel reicht es überhaupt ihr zu zahlen dass wir vom Jobcenter in Ruhe gelassen werden.


    Ich danke für eure Antwort im voraus.


    Mfg.

  • Hallo Jozi89,


    Das Leben dem anderen schwer machen oder nicht, entscheidet nicht ihr sondern die Gesetze.


    Unterhalt geht dem ALGII vor, und ist zwingend einzufordern ( deine Freundin kann/darf also gar nicht


    auf den KU verzichten).


    Du müsstest 597€ (für beide Kinder zusammen ) zahlen.


    Dein Selbstbehalt beträgt 1160€. Also kannst du z.Zt. nur 240 € zahlen.


    Die Mutter sollte deshalb Unterhaltsvorschuss beantragen ( der Staat legt dann den Unterhalt vor).


    Du musst die vorgelegte Summe evtl. später zurück zahlen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Jozi

    Sie bezieht Hartz IV

    Solange das der Fall ist, werden sich immer staatliche Stellen einschalten.

    Erst wenn die Mutter aus dem ALGII-Bezug rausfällt, dann kannst du eine eigene Regelung anstreben.


    Die Geschichte mit der On-Off-Beziehungsgestaltung lässt auch Fragen zu der Bedarfsgemeinschaft offen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wenn ich so was wie "BAR" höre, dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Hoffentlich wenigstens gegen Quittung. Sonst kann das noch richtig Ärger geben.


    Ja, die Kindsmutter muss zur Unterhaltsvorschußkasse. Ist beim Jugendamt angesiedelt, aber das hat ihr das Job-Center auch erklärt. Von dort bekommt sie aufstockend für die beiden Kinder den Vorschuß, der mit den Zahlungen verrechnet wird, die du leistest. Um diesen Betrag verringert sich dann ALG II.


    Und das mit der Ruhe, die hat man dann, wenn man für sich selbst sorgen kann. Wenn m an erwartet, dass andere für einen sorgen (in dem Fall wir alle), dann muss man auch die Erwartungen des Finanziers erfüllen. So ist das nun mal.


    Herzlichst


    TK