2021: Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden von 860,- EUR ./. Studierender der bei einem Elternteil wohnt erhält 903,- EUR

  • 2021: In Abs. 7 der Düsseldorfer Tabelle 2021 wird der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, mit monatlich 860

    EUR festgelegt. Wenn der Studierende jedoch bei seinen Eltern bzw. einem Elternteil zu Hause wohnt und beide Elternteile als Arbeitnehmer zusammen 5.200 EUR verdienen, stehen dem Studierenden 903,- EUR (inkl. Kindergeld) zu. Entnommen aus Altersstufe 4 mit Verdienstzeile 10.=O Der Betrag von 5.200 EUR bei zwei Vollverdienern ist schnell erreicht.

    Das ist doch unlogisch und unverständlich, was haben sich die Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. dabei gedacht?:/

    Umgekehrt könnte ich das noch verstehen, aber da gibt es ja überhaupt keinen !finanziellen! Anreiz für Studierende sich ihre eigene Wohnung zu suchen.


    Hat dafür irgendjemand eine Erklärung?


    VG

    Kai

  • Hi,


    ja, es gibt Erklärungen. Für die Auswärtsunterbringung soll das Kostenrisiko der Eltern gedeckelt werden, weil grenzenlose Selbstverwirklichung nicht sein muss. So, wenn der Student zu Hause leben bleibt, dann hat er zwar einen Anspruch auf Unterhalt, dieser kann jedoch auch durch Finanzierung des Studenten ("Hotel Mama") sowie angemessenem Taschengeld aufgebracht werden. Bargeld spielt da nur eine untergeordnete Rolle.


    Und - die Eltern können natürlich auch das "Hotel Mama" kündigen. Dann sind wir beim Studi-Unterhalt unter Einberechnung des Kindergeldes.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    danke für die Antwort, nur sollte dann auch der Höchstbetrag nach Altersstufe 4 mit Verdienstzeile 10. mal gedeckelt werden.:cursing:

    Hintergrund: Es bleibt eben somit nur am zahlenden Vater die Erhöhung hängen.

    Der Betrag wurde von Jahr2020 von 848 EUR auf 903 EUR in 2021 erhöht, das sind 6,48%:!:8| Kein Mensch erhält zu diesen Zeiten eine derartige Netto Gehaltserhöhung:/! Durch die Quotelung beider Einkommen (Mutter+Vater) kommt ein Zahlverhältnis von 1/3 Mutter zu 2/3 Vater heraus. Das Kindergeld geht an das Kind. Der Zahlanteil der Mutter wird natürlich nie ausbezahlt, sondern mit Kost und Logis von der Mutter ggü. dem Kind verrechnet und ist sicherlich auch OK so.


    Nur gerade deshalb kommt die fordernde Barzahlungserhöung nur wieder beim Vater an!X/.

    Würde der Studierende seine eigene Wohnung haben müsste ich dieses Jahr nicht mehr zahlen (ganz im Gegenteil sogar weniger) und das ist einfach unfair.


    Mich wird der Betrag nicht umbringen, aber verrückt finde ich es schon.


    Danke und beste Grüße

    Kai

  • Hallo TK,


    da ist alles klar, das beide Elternteile voll im Boot sind und das Kindergeld voll anzurechnen ist. Aber wo soll die Deckelung sein?:/

    Konkret sieht es so aus:

    Kind 18 (Studierender) steht nach kumuliertem Einkommen beider Eltern 903 EUR zu:

    +903,- EUR

    -219,- EUR (Kindergeld was das Kind auch erhält)

    684,- EUR verbleiben

    Nach Quotelung der Einkommen (V+M) muss Mutter 1/3 und Vater 2/3 von den 684,- EUR noch an das Kind zahlen, sind:

    228,- EUR die die Mutter zahlen müsste, die aber logischerweise immer mit Kost und Logis verrechnet werden. Somit ist die Mutter von der 6,48%igen Erhöhung nicht wirklich betroffen.

    Vater zahlt die restlichen 2/3 - 465,- EUR und somit mehr als 2020! Darum geht es mir.:!: Würde das Kind eine eigene Wohnung haben würde ich weniger zahlen.


    VG Kai

  • Somit ist die Mutter von der 6,48%igen Erhöhung nicht wirklich betroffen.

    Ironie an: Sie könnte aber von studierenden Mitbewohner auch mehr als 228,- € verlangen.

    Dann hat Sie schon was von der Anhebung in ihrem Haushaltsgeld: Ironie aus.


    Warum wohnt denn der Studierende nicht bei dir, dann würdest du das Problem nicht haben?

    Hast du dein Netto auch richtig bereinigt?


    Auch wenn der Bedarf des Kindes in eigener Wohnung bei 860 € liegt, wäre das in der Regel (bis Stufe 9) für dieses Kind günstiger.

    Wenn man in Stufe 10 rutscht, könnte das Kind in eigener Wohnung auch die 903€ beanspruchen, denn die Leistungsfähigkeit der Eltern lässt das ja dann auch zu. Das wäre dann die Ausnahme von der Regel.


    Gruß


    frase

  • Hallo Kai99,

    Vater zahlt die restlichen 2/3 - 465,- EUR und somit mehr als 2020! Darum geht es mir.:!:




    die Leitlinien des OLG FFM schreiben dazu:


    Zitat

    Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein
    Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem
    Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

    edy

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  • Danke edy, auch das weiß ich, aber das wären dann 722 EUR - 219 EUR (Kind.gel.) = =O:cursing:- hilft mir nicht wirklich, da es noch mehr ist.

    Ja, aber vermutlich kann man sich Glücklich schätzen, dass die Ex überhaupt arbeiten geht 8) und somit den Unterhalt etwas reduziert.

  • Hallo,


    auch das weiß ich, aber das wären dann 722 EUR - 219 EUR (Kind.gel.)


    Was hast du denn als zu "bereinigende Posten" anzugeben?


    edy

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  • Hi,


    ja, es gibt Erklärungen. Für die Auswärtsunterbringung soll das Kostenrisiko der Eltern gedeckelt werden, weil grenzenlose Selbstverwirklichung nicht sein muss.

    Man könnte aber genauso auch bei Wohnung zu Hause die gleiche Deckelung vornehmen.


    Übrigens:

    Wenn jemand in eigener Wohnung wohnt und Bafög Höchstsatz bekommt, dann hat er insgesamt auch mehr.

    752 + 219 = 971 €

  • Ich habe der Einfachheit bei Mutter und Vater jeweils 5% Werbungskosten vom Netto abgezogen. Ich hatte gelesen, dass dieser Wert von den Gerichten immer anerkannt wird. Bei mir kommt der Wert dann auch mit den tatsächlichen Werbungskosten hin, auch bei richtiger Kilometerberrechnung (hin und rück) bei Arbeitswegen. PKV mit Selbstbehalte auch schon vorher abgezogen.


    Aber ich bin offen für Tipps, die man zum Abzug bringen kann. Wenn einer mal eine Liste hat wäre das super.:thumbup:


    Ich möchte aber klarstellen, dass ich meinem Kind nicht auf Derb und Verbrechen weniger zahlen möchte, indem ich hier künstlich das Netto herunter rechne. Ich zahle gerne für meinen Studierenden Sohn und später auch für meine Tochter<3:!:


    Ich finde halt nur 903 EUR cash8), wenn die beiden bei der Mutter wohnen echt viel:/. Das Geld fällt schließlich nicht von den Bäumen, sondern muss hart erarbeitet werden.


    VG Kai

  • Gauss, man hat doch eine Deckelung. Nur, die wird anders ermittelt.


    Herzlichst


    TK

    Hallo Timekeeper,


    Du sprichts jetzt zum wiederholtem Mal die Deckelung an, ohne Sie für uns zur erläutern?:/


    Ich kenne nur die Deckelung, die hier im thread auch schon beschrieben ist, wie folgt:


    Ein Elternteil darf bei der Quotelung der Anteile zur Unterhalsberechnung nicht schlechter gestellt werden, als wenn er alleine zahlen würde.


    Bsp: Wenn man der Vater sich in Zeile 6 der Einkünfte befindet, sollte der Zahlbetrag von 722 EUR - 219 EUR (Kindergeld) = 503 EUR nicht überschritten werden!


    Ist das Dein Verständnis der Deckelung, von der Du hier immer wieder spricht, oder gibt es noch eine andere Deckelung?


    Danke im Voraus für eine Klarstellung der Deckelung.


    VG Kai

  • Ich spreche von der Deckelung, die eine Erhöhung des Unterhaltsanspruchs bei volljährigen Kindern ausschließt, die durch die veränderte Rechenweise entstehen kann. Weil plötzlich zwei Gehälter herangezogen werden.


    Und - bitte nicht vergessen, auch bei volljährigen Kindern haben die Eltern das Wahlrecht, ob sie eine Unterhaltsrente anbieten und Kostgeld nehmen oder auch nicht oder aber und eben auch Naturalien anbieten können (Hotel Mama). Das geht bei Studenten, die studienbedingt auswärts leben, nicht. Der Vermieter wird sich z.B. kaum mit Bratkatoffeln als Mietzins begnügen.


    Herzlichst


    TK