Zukünftige Einkommensprüfung durch SHT

  • Was meint Ihr, wie es zukünftig mit der Auskunftspflicht an den SHT in der Praxis aussehen wird?

    Es heißt ja, dass nur bei einem begründeten Verdacht und Vorliegen von hinreichenden Anhaltspunkten eine Auskunft eingeholt werden soll.


    Nur was bedeutet das in der Praxis? Kann der SHT von mir, weil eine RWA vorliegt und ich ihm mein Einkommen für 2019 offengelegt habe, ich sage mal im Fünfjahresrhythmus (damit es nicht zu einer Verjährung kommt) eine Auskunft verlangen?

    Rechnet der SHT evtl. anhand meines Einkommens und damit verbundenen Einkommenssteigerungen aus, wann die Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € bei mir vorliegen könnte?

    Wie muss der SHT das begründen? Reicht es aus, dass wenn er schreibt er hätte einen Verdachtsmoment?


    Vorausgesetzt ich würde als Beispiel in 10 Jahren über der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € liegen, muss ich mich dann selbst bei SHT melden oder soll ich einfach die Füße stillhalten?
    Sicherlich sollte man bei Überschreitung dann darüber nachdenken, dass vorsorglich Rückstellungen gebildet werden.

  • Hallo Rainer,


    wie weit lagst du denn 2019 von der Grenze entfernt?


    Der SHT könnte das mit der allg. Lohnentwicklung begründen, wenn du schon in der Nähe der Grenze gelegen hattest.

    muss ich mich dann selbst bei SHT melden oder soll ich einfach die Füße stillhalten?

    Auf keinen Fall selber melden.


    Gruß


    frase

  • Reicht es aus, dass wenn er schreibt er hätte einen Verdachtsmoment?

    nein, es reicht nicht aus, eine schlüssige Begründung muss vorliegen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Kann der SHT von mir, weil eine RWA vorliegt und ich ihm mein Einkommen für 2019 offengelegt habe, ich sage mal im Fünfjahresrhythmus (damit es nicht zu einer Verjährung kommt) eine Auskunft verlangen?

    Der SHT kann verlangen was er für richtig hält. Du kannst dich dagegen (vor Gericht) wehren, wenn du die Augmentation des SHT für falsch hältst.

    Eine gefestigte Rechtsprechung gibt es aktuell nicht, schon gar nicht eine höchstrichterliche.


    Rechnet der SHT evtl. anhand meines Einkommens und damit verbundenen Einkommenssteigerungen aus, wann die Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € bei mir vorliegen könnte?

    Das kann der SHT machen und rechnen. Du kannst dich dagegen wehren, wenn du die Berechnung des SHT für falsch hältst

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich lag bei knapp 65.000 € (bin Beamter mit A11 beim Zoll)

    Bis A13 könnte ich befördert werden, dass wäre 1.000 Euro im Monat mehr. Deswegen kam ich ja auf einen Zeitraum von evtl. 10 jahren

    Es ist schwierig vorauszusehen wie die Rechtslage in 10 Jahren sein wird.



    Und wie soll diese dann im Detail aussehen?

    Darüber wurde schon oft diskutiert, z.B.

    - es wird über "Funk und Medien" was über dich bekannt

    - ich vermute, es kann schon reichen, wenn über "Funk und Medien" bekannt wird, dass alle Zollbeamte eine fette Besoldungserhöhung erhalten

    - der SHT macht eine "Hochrechnung" wie sich dein Einkommen entwickelt, wie oben schon erwähnt

    - ...


    In deinem konkreten Fall mit 65.000 Euro halte ich nach der aktuellen Rechtslage für ausgeschlossen, dass du in den nächsten Jahren zu einer rechtmäßigen Auskunft verpflichtet werden kannst


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Rainer,


    bist du sicher, das du mit A11 alleine auf 65.000€ Brutto kommst?

    Keine Ahnung ob es bei dir erhebliche Zulagen gibt und du kannst die Werbungskosten abziehen.

    Was steht in deinem EStB?


    Selbst wenn du nach A13 aufsteigst, dann reißt du die Grenze nicht, würde ich prognostizieren.


    Gruß


    frase

  • In deinem konkreten Fall mit 65.000 Euro halte ich nach der aktuellen Rechtslage für ausgeschlossen, dass du in den nächsten Jahren zu einer rechtmäßigen Auskunft verpflichtet werden kannst

    volle Zustimmung, hier würde ich das Amt auflaufen lassen.

    Du brauchst dir keine Sorgen machen, du kennst die Zahlen in deinem EStB.


    Gruß


    frase