• Hallo timekeeper,


    vielen Dank für die rasche Antwort.


    "Andererseits sollte man dem Pflegesohn nicht die Freude an diesen Lebensmitteln völlig nehmen."


    Genau, das meinen wir auch. Hat auch was mit menschlicher Würde und Selbstbestimmung zu tun. Lieber ein bisschen dicker und glücklich als dünn und lebenslang unglücklich.


    Der Vorwurf an uns erfolgte "leider wie üblich" ohne vorherige Prüfung oder Rückfrage. Z. B. verurteilte man einfach aufgrund der Bezeichnung "Coca Cola", obwohl wir die ungezuckerte Variante wählten. Im Übrigen kauft unser Pflegesohn auch selbst in Begleitung der dortigen Pflegekräfte derartige Sachen ein.


    "Spielregeln" mit Betreuer und Pflegepersonal zu erarbeiten - haben Sie schon mal so was versucht? Solche Leute haben IMMER Recht, wissen ja ohne eigene Überprüfung ALLES besser (und bekommen ja aufgrund ihrer räumlichen Entfernung die Auswirkung ihrer Entscheidungen auf den Betroffenen gar nicht mit). Ich erinnere mich als wäre es Gestern gewesen an einen früheren Betreuer, der uns besuchte und mir eiskalt sinngemäß ins Gesicht sagte: "Es geht mir am A... vorbei, was wirklich gewesen ist - ICH entscheide" (und seine Entscheidung hatte er bereits VOR der Aussprache getroffen).


    Aus diesem Grund trauen wir uns überhaupt nicht mehr, irgendwelche Wünsche weiter zu geben. Wir hatten ihm z. B. ein Smartphone gekauft, damit er mit uns telefonieren kann - es wurde ihm weggenommen. Nach unserem Protest beantragte der Betreuer die Ausweitung seiner Vollmacht auf den Telefonbereich und bekam diese vom FG auch umgehend zugesprochen, weil sich der Betroffene "doch endlich von uns abnabeln sollte". Unser Einspruch wurde vom Gericht KOSTENPFLICHTIG zurückgewiesen. Solche finanziellen Risiken können wir uns als Rentner leider nicht leisten.


    Mir ist klar, daß ich auf meine Frage keine konkrete Hilfe erwarten kann, es ging mir hauptsächlich darum, zu erfahren, ob auch Andere ähnliche Erfahrungen mit so einem BeVORMUNDer (Betreuer ist ja nicht mehr zutreffend) und devoten Familiengerichten gemacht haben.