• Trifft das auch dann zu, wenn das Grundstück zb allein der Frau gehört, der Haus Kaufvertrag allein von der Frau unterschrieben wurde (vor der Ehe) die Kredite aber alle gemeinsam unterschrieben und abbezahlt wurden (in der Ehe) ?

    Meines Verständnisses nach, gehört das Haus beiden, der wert des allein vom Vermögen der Frau bezahlten Grundstücks stünde ihr im verkaufsfall aber “mehr” zu, richtig ?


    Joe111 - bitte entschuldige das “anhängen” ...

  • Hallo Tiger,


    Wenn nur die Frau im GB steht, dann gehört das Haus der Frau alleine.


    Wenn es nur um das Haus geht:


    Wert des Hauses bei Zustellung der Scheidungsantrages ( minus Restkredit).


    abzüglich


    Wert des Hauses am Hochzeitstag (minus Kredit)


    Wenn jetzt ein positiver Wert heraus kommt, ist es ein Zugewinn.


    Der Zugewinn ist zur Hälfte mit dem Partner auszugleichen.


    edy

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