Angehörigen-Entlastungsgesetz; was ist mit Immobilien?

  • Hallo,

    ich bin neu hätte mal eine Frage.

    Meine Frau und ich liegen beide unterhalb der 100 000€ Jahresgehaltsgrenze und werden laut Angehörigen-Entlastungsgesetz bei Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim nicht herangezogen.

    Wir haben aber noch 2 Eigentumswohnungen als Altersvorsorge, wie verhält es sich mit denen?

    Vielen Dank für Eure Antworten schon einmal.

  • wenn die "Summer der Einkünfte im Sinne des Steuerrechtes" desjenigen wessen Elternteil im Heim ist unter 100.000€ liegen

    Ein wichtiger Hinweis, denn es wird immer auf das Einkommen des UHP geschaut.

    Manchmal macht daher auch eine Vermögensumverteilung/Eigentumsübertragung in der Familie Sinn.

    Besonders wenn aus dem Vermögenswerten Einnahmen generiert werden, Firmenanteile, Immos und Werpapiere sind hier ein Thema.


    Gruß


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