Unterhalt Immobilienkredit

  • Hallo,


    Ich möchte mich gern einmal erkundigen, wie es mit meinem unterhaltsrelevanten Einkommen aussieht, wenn ich plane mir eine (fremdgenutzte) Immobilie zuzulegen.

    Auf der einen Seite stehen natürlich Mieteinnahmen, welche mein Einkommen erhöhen. Dem gegenüber steht allerdings die Tilgung, Die Kreditzinsen bei der Bank, sowie Hausgld + Instandhaltungskosten. Wenn alles gut läuft kommt man geradeso bei einer schwarzen Null raus. Kann ich die Belastungen durch die Finanzierung gegenrechnen mit der Miete? Der Vermögensaufbau kommt ja meinen Kindern auch zugute, da sie es irgendwann erben. Sollte es so sein, dass ich für die Mieteinnahmen mit welchen ich geradeso meine Kosten decken kann, noch zusätzlich mehr Unterhalt zahlen muss, dann kann ich es mir logischerweise nicht mehr leisten.


    Vielen Dank für die Antworten im Voraus.


    Grüße

    ES

  • Hallo,


    Immobilien und KU ist ein Minenfeld. Ich spreche aus Erfahrung. In Kürze:


    Abziehbar von den Mieteinnahmen sind in jedem Fall:


    Zinsen,

    Steuern,

    Hausgeld,

    Tatsächliche Instandhaltung (ohne Wertsteigerung, es sei denn Miete wird dadurch erhöht),

    Versicherungen


    sofern alles auch tatsächlich gezahlt und die Einnahme nicht negativ wird.


    Für die Tilgung steht meines Wissens noch eine höchstrichtlerliche Entscheidung aus. Es zeichnet sich aber ab, dass ein Abzug bis zur Höhe der Einnahme anerkannt werden wird. Ein längst fälliger Paradigmenwechsel.

    Wenn das Haus allerdings mit Kapital erworben wird, aus dem bisher Kapitaleinkünfte generiert wurden, kann die Sache anders aussehen.


    Gruß

  • Hi,


    so in etwa sehe ich es auch. Allerdings sind die Kinder nicht durch den Vermögensaufbau der Eltern zu belasten. Einmal weiß man nicht, ob irgendwann noch was übrig ist, was den Kindern zugute kommen könnte. Zum anderen brauchen die Kinder jetzt dringend neue Schuhe, wenn sie aus den alten herausgewachsen sind. Nicht in 50 Jahren. Der Vermögensaufbau/die zusätzliche Altersvorsorge wird doch schon jetzt berücksichtigt, wenn wenigstens der Mindestunterhalt bezahlt wird.


    Nein, Kinder werden auch in Zukunft nicht auf neue Schuhe verzichten müssen, damit das unterhaltspflichtige Elternteil sich eine Wohnung finanzieren kann.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    vielleicht habe ich das unständlich ausgedrückt:



    die neusten Urteile sind eindeutig und auch logisch, da muss keiner auf was verzichten. Die alte Rechtsprechung hat die Unterhaltszahler hier eindeutig extrem benachteiligt. Dies ist durch die anhaltenden Niedrigzinsen nun richtig aufgedekt worden.


    Um das zu verdeutlichen ein erfundenes Beispiel: UP verdient 2.500 bereinigt. Er/Sie bewohnt eine Wohnung für 600 Eur kalt. Altersversorgung ist bereits durch Versicherung ausgeschöpft.


    Diese Wohnung wird ihm zum Kauf angeboten. Zinsen 50, Tilgung 500, Hausgeld 100.


    altes Recht: UP hat nun mindestens eine Stufe mehr Unterhalt zu zahlen, da nur Hausgeld und Zinsen vom Wohnwert (obj. Miete) abgezogen werden durften, obwohl seine Kosten leicht gestiegen sind.

    Neues Recht: Unterhalt ändert sich nicht (auch nicht nach unten), da Tilgung auch berücksichtig wird. Wohnkosten sind ja auch faktisch nicht gesunken, sondern lediglich nun in Form von Krediten ungewandelt. Es findet ein einseitiger Vermögensaubau statt, aber nicht zu Lasten des Kindes, da er ohne Aufbau auch nicht mehr Unterhalt zahlen könnte/ müsste.


    Wichtig ist was ich auch geschrieben habe: Der Unterhaltspflichtige kann Kosten (auch Tilgung) nur maximal in Höhe der Einnahmen aus der Immobilie geltend machen. Bekommt er 500 Eur Miete, kann er maximal 500 Eur abziehen - also auf Null kommen. Eine Verrechnung mit anderen Einkommensarten ist nicht erlaubt. Damit ändert sich am Einkommen nichts und somit auch am Unterhalt nicht.


    Hätte er die Immobilie nicht, hätte er keine Mieteinahmen aber auch keine Kosten und keine Tilgung. Daher mein Hinweis zu vorherigen Kapitalerträgen: Fallen diese nun durch den Immobielenkauf weg, wäre es ein Vermögensaufbau zu Lasten des Kindes und somit würden diese fiktiven Kapital-Einnahmen bestehen bleiben.

    Auch wenn es häufig anders zu lesen ist, ist ein einseitiger Vermögensaufbau nicht unterhaltsrelevant, allenfalls die Erträge daraus. Erst wenn der Vermögensaufbau einseitig ist UND zu Lasten des Kindes geht, also weniger Unterhalt gezahlt werden würde als ohne Vermögensaufbau, kann eine Fiktion das Unterhaktsniveau wieder anheben.


    Von daher wird das Kind nicht weniger haben als vorher.


    VG

  • Guten Morgen,


    da bin ich völlig bei Dir!


    Aber was Immobilien angeht habe ich mittlerweile durchaus ein gewisses Wissen und hier werden UP immer noch vor Gericht benachteiligt - insbesondere wenn es ein Haus und keine Eigentumswohnung ist. Man kann sich darauf einstellen vors OLG zu ziehen um eine anständige Rechtsbesprechung zu erfahren.

    Da wird geschoben und gedrückt, jenseits jeglicher wirtschaftlicher Vernunft, dass sich die Balken biegen. Ich könnte ein Buch schreiben, was da so alles versucht wurde und was im ersten Urteil stand, was jeglicher Rechtsgrundlage entbehrte.


    Beste Grüße

  • Hallo NewLife,


    Vielen Dank. Wesentlichen hast du genau meinen Fall beschrieben.

    Der Mindestunterhalt ist gedeckt, ich zahle obendrauf sogar noch BU. Für die private AV kann ich die Immobilie aber nicht geltend machen, weil die 4% anderweitig schon ausgeschöpft sind.


    Also wenn ich angenommen

    500 Mieteinnahmen

    200 tilgung

    150 Zinsen

    100 hausgeld habe,


    Dann rechnet das JA mit 50 € mehr Einkommen im Monat, korrekt?


    Und wegen der tilging sagtest du da steht noch was aus... ist das schon so, dass die mit einbezogen wird? Oder wann ist damit zu rechnen