Unterhaltsvorschuss gestrichen

  • Hallöchen,


    ich habe eine Frage. Mein Mann ist 2013 verstorben. Mein Sohn (12) bekommt also Weisenrente (momentan 117 Eu)


    Aufstockend habe ich den Unterhaltsvorschuss beantragt. Dieser wurde auch bis zum 09.2020 gezahlt.


    Danach hat mich das Jugendamt aufgefordert den Bescheid von der Rentenkasse erneut einzureichen. Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt diesen noch nicht bekommen. Ich weiss nicht was da schief gelaufen ist. Wahrscheinlich wegen Corona wenig Personal, kann ich nicht sagen.


    Also habe ich dem Jugendamt das auch so mitgeteilt. Trotzdem folgte ein Aufhebungsbescheid. Dem habe ich widersprochen. Nach dem ich den Widerspruch geschrieben habe kam auch der Bescheid von der Rentenkasse und das habe ich auch nachgereicht.


    Für die Bearbeitung brauchten sie fast 2 Monate. Aber jetzt kommt der Hammer. Anstatt dem Widerspruch Recht zu geben, hat der Herr Sachbearbeiter das an irgendein Verwaltungsgericht weiter geleitet und bot mir an ich solle doch den Antrag neu stellen, Das habe ich heute auch gemacht. Aber kann das wirklich rechtens sein? Ist das normal eigentlich?


    Ich muss jetzt ehrlich dazu sagen, dass ich im November bereits eine Anwältin kontaktiert habe. Und Sie sagte das Jugendamt müsste dem Widerspruch zustimmen. Ich kann sie jetzt nochmal kontaktieren, aber erstens muss ich das wieder bezahlen und zweitens würde ich erst mal abwarten was dieses Verwaltungsgericht entscheidet.


    Ich habe langsam das Gefühl, da passt was vorne und hinten nicht.

    Um ganz ehrlich zu sein, bin ich so auf 180, dass sollte dieses Verwaltungsgericht zu meinen Gunsten entscheiden, ich diesen Herren zu Verantwortung ziehen werde. Ich weiss zwar noch nicht wie und wo, aber so lasse ich das nicht. Das kann doch nicht sein, dass man so einen Mehraufwand betreibt. Als ob man sonst nichts zu tun hat in diesen Zeiten. Mich fragt auch keiner wovon mein Kind leben soll, wenn ich jeden Monat ein Drittel meines Einkommens abdrücken muss.

  • Hi,


    dass du auf 180 bist, das merkt man. Nur ist dein Vortrag so wirr, dass man die Lage einfach nicht einschätzen kann. Mir ist völlig unklar, warum ein Amt einen Widerspruch an was für ein Gericht auch immer einreichen sollte. Hat sich denn dieses ominöse Gericht bei dir gemeldet? Das tun Gerichte normalerweise, wenn ein Vorgang eingereicht wird. Und reichen den Schriftverkehr in Ablichtung weiter an die zweite Partei. Man kann auch beim Gericht Standanfrage halten.


    Und offensichtlich weiß die Anwältin auch nichts von einem Verwaltungsgerichtsverfahren. Könnte es vielleicht sein, dass das Verfahren an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet worden ist? Das würde Sinn machen.


    Aber klär erst mal den Sachverhalt, denn so stimmt er auf gar keinen Fall.


    Herzlichst


    TK

  • bot mir an ich solle doch den Antrag neu stellen, Das habe ich heute auch gemacht.

    tja, ohne etwas Böses zu denken, hier hat der SB geschlampt und es könnte sein , das dein Neuantrag nun erst ab Tag Antragstellung gilt.

    Ich würde auf jeden Fall die Entscheidung zum Altantrag fordern.

    Ein Widerspruch setzt ja eine gewisse Maschinerie in Gang, ist dazu gedacht, das übergeordnete Stellen die zuvor ergangene Entscheidung überprüfen.


    Gruß


    frase

  • frase, ich habe erhebliche Zweifel, dass die Fragestellerin weiß, was im Augenblick der Verfahrensstand ist. Ich vermute stark, dass das Gerichtsverfahren gar nicht existiert, dass wir im Widerspruchsverfahren sind. Keine Ahnung, wie groß der Rückstau bei der Widerspruchsbehörde ist. Möglicherweise wird durch den Neuantrag jetzt schnell für die Zukunft die Zuzahlung bewilligt, so dass die Widerspruchsbehörde dann nur noch über die Differenzmonate entscheiden muss. Aber, der genaue Verfahrensstand müsste erst mal rausgefunden werden.


    Herzlichst


    TK

  • Es tut mir Leid, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war zu sehr aufgebracht und dann hatte ich den Papierkram neu zu machen. Das stimmt, es geht nicht um Verwaltungsgericht sondern um Verwaltungsamt. Das habe ich verwechselt.


    Jetzt habe ich mich wieder beruhigt. Habe den Antrag auch neu gestellt. Der Hammer war aber, dass ich den Antrag, den ich digital bearbeitet und per Fax abgeschickt habe, dann neu ausdrucken und per Post senden durfte. Soweit ich weiß, müssen die Behörden seit 2020 Digital arbeiten. Ich weiß es genau, weil ich als Entwicklerin in einem Unternehmen arbeite, die Software für die entwickelt. Aber die haben noch nie was davon gehört wie es aussieht. Angeblich werden Anträge per Fax nicht akzeptiert, obwohl der Antrag per Hand ausgefüllt und unterschrieben ist. Wenn das keine Schikane ist...., mal davon abgesehen, dass die damit gegen die gesetzliche Vorgaben verstoßen.


    Mir geht es nicht darum dass die mir jetzt die 80 Euro gestrichen haben. Zum Glück bin ich nicht darauf angewiesen. Mir geht es darum, dass diese Menschen, in dieser einen speziellen Behörde sich derart asozial verhalten. Und dass den wirklich mal die Grenzen aufgezeigt werden müssten.


    Nicht alle Alleinerziehenden sind in der glücklichen Lage, dass die auf diese Zahlung verzichten können. Gerade zu diesen Corona Zeiten. Und so geht es nicht. Ich werde aber erst mal abwarten was das Verwaltungsamt entscheidet und dann wende ich mich erst an einem Anwalt.

  • Hi,


    die Frage ist, was Behörden digital bearbeiten müssen und wie man digital bearbeiten definiert. Und was wie angenommen werden muss, auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs. Also so einfach ist das nicht, zumal Behörden ja nicht unter einheitlichen Regelungen stehen. Wir haben Bundesrecht, Landesrecht, kommunales Recht, welchem die jeweiligen Behörden unterstehen, die unabhängig voneinander agieren. Dann haben wir noch andere Behörden wie die Justiz, die gar nicht der administrativen Verwaltung unterstehen, und viele Beliehene. Es gibt also nichts generelles, kann und darf es wegen der strikten Gewaltenteilung auch nicht geben, letztere ist in unserem Grundgesetz fixiert.


    Leider hast du auf meine Fragen trotz langer Denkpause nicht geantwortet, so dass man nicht weiterhelfen kann.


    Herzlichst


    Tk

  • Hallo,


    Soweit ich weiß, müssen die Behörden seit 2020 Digital arbeiten. Ich weiß es genau, weil ich als Entwicklerin in einem Unternehmen arbeite, die Software für die entwickelt.



    Zitat

    . Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder, alle Verwaltungsdienstleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 auch digital anzubieten. aus: https://www.br.de/nachrichten/…kaum-digital-sind,S9L83uy

    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)