Frau weigert sich Vollzeit zu arbeiten trotz Wechselmodell

  • Hallo zusammen,


    ich habe zusammen mit meiner Frau fünf Kinder, das jüngste Kind ist 2,5 und das älteste Kind 10. Meine Frau hat eine Affäre mit einem jungen Millionär angefangen und mir dann mitgeteilt, dass sie zukünftig mit ihm leben möchte. Ich arbeite in meinem Beruf Vollzeit und sie arbeitet Teilzeit in dem Unternehmen des Mannes mit dem sie nun liiert ist. Wir haben ein Wechselmodell vereinbart, ich habe die Kinder also zu 50%.

    Ich arbeite fünf mal die Woche, davon allerdings zwei mal im Homeoffice. Meine Frau hat das gleiche Studium wie ich, ist ebenso Beamtin und könnte sofort wieder Vollzeit arbeiten. Sie weigert sich aber und behauptet, sie könnte die Betreuung nicht garantieren. Mir ist völlig klar, dass sie überhaupt nicht Vollzeit arbeiten möchte, warum auch? Finanziell ist sie durch ihn gut aufgestellt und beide Reisen gerne und machen Party. Wenn man z.B. unter der Woche mal feiern will, dann sind die Kinder schnell verteilt, zum Arbeiten soll das aber jetzt nicht möglich sein?

    Sie behauptet, dass sie keinen Home Office Platz bekommt wie ich, aber ob sie sich wirklich darum bemüht hat?

    Ich würde sogar anbieten, dass ich die Kinder unter der Woche komplett nehme, sie Vollzeit arbeitet und mir dann eben einen Ausgleich zahlt, aber das wird sie nicht tun.


    Meine Frage ist nun, wie stehen meine Chancen sie zur Vollzeit Arbeit zu bewegen? Es wäre für mich wirklich schrecklich, wenn sie damit durchkommt und nur eine halbe Stelle annimmt. Sie zu alimentieren während sie teure Urlaube in Hawaii nimmt, das wäre wirklich nach allem was war noch die Krönung.

    Ich will von ihr verlangen Vollzeit zu arbeiten, mir mutet man es ja auch zu. Hat jemand eventuell Erfahrungen in einer solchen Sache gemacht? Ich habe keine Ahnung ob es wirklich einfach ausreicht, dass man behauptet die Betreuung ist nicht möglich? Ich werde nach der Scheidung sehr viel weniger verdienen und das Kindergeld werde ich auch an sie zahlen müssen. Ich hoffe ein hoher Unterhalt bleibt mir erspart.


    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

  • Hi,


    niemand kann gezwungen werden, vollzeitig zu arbeiten, zumal das jüngste Kind ja noch nicht mal drei Jahre alt ist. Diesen Zwang hatten wir letztmalig bis 1945, und es ist auch gut, dass dieser Zwang nicht mehr besteht. Die einzige Frage ist, ob sie einen Unterhaltsanspruch hat. Der dürfte bei der Anzahl der Kinder jedoch nicht bestehen. Wo ist also das Problem?


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antwort,


    ich habe mich natürlich falsch ausgedrückt. Es ist mir egal, ob sie voll arbeitet oder nicht, es geht tatsächlich um den Unterhaltsanspruch. Das Kind wird bei der Scheidung längst drei Jahre alt sein. Mir wurde gesagt, dass ich, sollte sie voll arbeiten, lediglich einen geringen Unterhaltsanspruch zahlen müsste. Nun behauptet sie aber, sie könne nicht Vollzeit arbeiten weil die Kinder betreut werden müssen. Ist es dann nicht so, dass der Unterhaltsanspruch erheblich steigen wird?


    Liebe Grüße


    Atrimo

  • Hallo,


    natürlich fließt bei der Berechnung auch im Wechselmodell ihr Einkommen mit ein und hat somit erheblichen Einfluss auf ihren Betreuungsunterhaltsanspruch. Es kommt also auf dein und ihr bereinigtes Netto an, dann kannst du mal ne Prognose rechnen lassen.

    Schau dir auch mal §1570 BGB dazu an.

    Wie war denn die Betreuung bisher in der Ehe geregelt?


    Gruß


    frase

  • Hi,


    selbst wenn wir ein echtes Wechselmodell hätten, was wir nicht wissen, würde ja der Kindesunterhalt so viel Geld "verbrauchen," dass wohl kaum viel Unterhalt für die Ex übrig bleibt. Und, es geht hier nicht um irgendwie einigen. Hier muss als Einstieg mal sauber gerechnet werden.


    Herzlichst


    TK

  • Würde sie Vollzeit arbeiten, so hätte sie lediglich 300€ weniger im Monat als ich. Sie behauptet aber eben, sie kann nicht Vollzeit arbeiten. Wir haben die Kinder jeweils zu 50% und ICH arbeite Vollzeit. Ich habe ein Problem damit, dass sie sich weigert in Vollzeit zu arbeiten. Wenn es mir möglich ist, dann sollte es ihr auch möglich sein.

  • Also eigentlich kann der Kindesunterhalt bei einem Wechselmodell doch nicht so hoch sein, die Kinder sind ja bei beiden Eltern gleich häufig? Ich habe sie vier Tage die Woche, meine Frau dann drei Tage. Die Woche darauf ist es umgekehrt. Ich arbeite Vollzeit, sie weigert sich. Sie will dann lieber nur halbtags arbeiten, den Rest soll ich dann auffüllen. Sollte man damit wirklich durchkommen, verstehe ich die Welt nicht mehr.

  • Hi,


    du verstehst die Welt nicht mehr, ich deine Haltung nicht mehr. Ob der Kindesunterhalt wie hoch ist, das muss man sehen, und endlich mal rechnen. Wirklich. Und nicht irgendwie im Nebel rumstochern. Das ist der einzige vernünftige Einstieg. Dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Es geht mir doch nicht um konkrete Zahlen. Es geht mir darum, ob meine Frau damit durchkommt nicht voll arbeiten zu gehen weil die Kinder betreut werden müssen. Wir haben den gleichen Arbeitgeber, die gleichen Arbeitszeiten, die gleiche Fahrtstrecke, die gleiche Ausbildung und zu gleichen Teilen die Kinder. Ich gehe Vollzeit arbeiten und sie meint das könne man ihr nicht zumuten. Mir kann man es doch auch zumuten? Es geht nur darum, ob man mit so etwas tatsächlich durchkommt und Gerichte bestätigen, dass meine Frau so verfahren kann.

  • Ich frage nochmal, wie war es bisher (Kinderbetreuung in der Ehe) geregelt?

    Das könnte unter Umständen eine Rolle spielen.

    Hast du denn schon einen Anwalt eingeschaltet?


    Gruß


    frase

  • Bisher war es so, dass ich die Kinder betreut habe, wenn sie arbeiten gegangen ist. Wenn ich arbeiten war, dann hat sie die Kinder betreut. Ich habe eine Anwältin beauftragt und diese teilen wir uns momentan. Es sieht aber nicht so aus als könnten wir uns einigen. Sie kann prinzipiell auch in Telearbeit einer vollen Beschäftigung nachgehen, ich tue dies ja auch. Ich verstehe nicht, warum man es von mir verlangt, von ihr aber nicht?

  • Hallo,


    Das jüngste Kind ist 2,5 Jahre alt, bis zum 3.Geburtstag des Kindes wirst du Betreuungsunterhalt


    an die Mutter zahlen müssen.


    Im ersten Trennungsjahr liegt evtl. Trennungsunterhalt an. ( an der Arbeitszeit der Ex muss sich nichts ändern).


    Seit wann seid ihr getrennt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Also wenn beide Eltern die Kinder zu gleichen teilen haben, dann teilen sie sich doch auch den Kindesunterhalt? Wie gesagt, unser verdienst wäre bei voller Arbeitszeit fast gleich, also dürfte da nicht viel anfallen. Kann ich denn auf volle Arbeit verzichten damit meine Frau voll arbeiten gehen kann? Immerhin arbeite ich nun schon 13 Jahre voll und sie eben nicht. Könnte man das auch tauschen?

  • Hi,


    es gibt keine geteilte Anwältin. Ein Anwalt/eine Anwältin ist Interessenvertreter eines Mandanten, nicht von zweien mit unterschiedlicher Interessenlage. Und hier muss man erst einmal spitz rechnen. Dann weiß man bei dieser Kinderschar auch, ob es sich überhaupt lohnt, über Exenunterhalt Gedanken zu machen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe die Anwältin beauftragt und sie vertritt meine Interessen. Wir versuchen uns einvernehmlich zu einigen, das wird aber nicht funktionieren. Sie treffen sich demnächst und dann werde ich wissen was auf mich zukommt. Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass bei geteiltem Sorgerecht und dem Wechselmodell nicht einer voll arbeitet und der andere darauf verzichten kann. Das leuchtet mir nicht ein warum das so sein sollte.

  • Hallo,


    Kann ich denn auf volle Arbeit verzichten damit meine Frau voll arbeiten gehen kann? Immerhin arbeite ich nun schon 13 Jahre voll und sie eben nicht. Könnte man das auch tauschen?

    du kannst wenn du den Mindestunterhalt für die Kinder zahlst, gerne deine Arbeitszeit reduzieren.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    du kannst wenn du den Mindestunterhalt für die Kinder zahlst, gerne deine Arbeitszeit reduzieren.


    edy

    Also ich erhalte momentan das komplette Kindergeld. Dieses würde ich dann komplett an meine Frau überweisen, obwohl wir die Kinder jeweils zu 50% betreuen. Damit wäre der Kindesunterhalt abgegolten meint meine Anwältin. Damit habe ich auch kein Problem, es geht ja um meine Kinder. Nach der Scheidung meine Frau zu alimentieren weil sie keine Lust hat voll arbeiten zu gehen, damit habe ich ein Problem.