Frau weigert sich Vollzeit zu arbeiten trotz Wechselmodell

  • Frase, klar, das ist auch eine Option. Meine Idee war doch, dass bei so vielen Kindern, selbst wenn man nur die Hälfte an Kindesunterhalt zahlen muss, außerdem zurückstuft in der Gehaltsgruppe auf die geringste, kaum viel übrig bleiben dürfte für Exenunterhalt. Und, wenn die Kids bei ihm sind, müssen sie ja auch leben, doppelt Klamotten angeschafft werden, die Kids sollen ja nicht nur aus dem Koffer leben, viel Spielzeug wird doppelt angeschafft werden u.s.w. Das Wechselmodell ist nun mal das teuerste Modell, was es gibt. Das wird immer wieder aus den Augen verloren. Ach ja, ich vergaß noch: die Betreuungskosten sind auch noch hälftig zu teilen. Dazu kommen bei so vielen Kindern, die ja noch sehr jung sind, noch viele andere Termine dazu. Beim Arzt, beim Zahnarzt, wie das mit ganztägiger Arbeit zu wuppen sein soll, keine Ahnung.


    Diese "Nebensächlichkeiten" haben mich schon bei nur zwei Kindern am Traben gehalten. Wer meine Beiträge hier verfolgt, der weiß, dass ich wirklich für die Berufstätigkeit beider Elternteile bin. Ich finds super, dass die Mutter schon jetzt teilzeitig arbeitet. Nur, bei so vielen kleinen Kindern fehlt mir einfach die Vorstellungskraft, das mit ganztäger Arbeit hin zu bekommen. Aber, wahrscheinlich ist so viel Unterhalt für die Kinder zu zahlen, mit allen Nebenkosten, dass da ohnehin nicht mehr viel übrig bleibt.


    Aber rechnen will er ja nicht. M.E. kann man erst dann mit realistischer Planung anfangen, wenn mal analysiert ist, wo man steht.


    Herzlichst


    TK

  • Ich kann es nur noch einmal wiederholen. Wenn meine Frau und ich beide Vollzeit arbeiten, warum sollte ich dann so viel Kindesunterhalt zahlen? Den muss ich doch nur zahlen, wenn meine Frau NICHT in Vollzeit arbeitet. Genau darum geht es mir doch. Warum sollte sie NICHT Vollzeit arbeiten wenn ich es doch auch tue? Welche Ausrede kann sie denn geltend machen? Die Betreuung der Kinder kann es wohl nicht sein, die bekomme ich ja auch in Vollzeit hin. Wir haben den gleichen Arbeitgeber, sie kann also das gleiche Arbeitszeitmodell wie ich wählen. Wir würden dann beide gleich verdienen, warum sollte ich also so viel an sie zahlen? Weil sie eine Frau ist? Ich habe mich um die Kinder gekümmert, habe sie zur Schule gefahren, ihnen Essen gemacht, sie zum Sport gefahren und war trotzdem Vollzeit arbeiten. Sie angelt sich einen Millionär, macht unter der Woche Party und behauptet, sie kann nicht Vollzeit arbeiten. Nur darum geht es mir doch. Reicht es aus, wenn man einfach sagt, es geht nicht? Wenn sie damit durchkommt, ja, dann muss ich richtig zahlen, das ist mir völlig klar. Wenn allerdings gleiches Recht für alle gilt, dann muss man von ihr verlangen, dass sie ebenso Vollzeit arbeitet.

  • Gauss, in der Richtung gingen doch auch meine Überlegungen. Aber der Fragesteller will ja nicht rechnen. Und ohne Rechnen geht es nun mal nicht. Und in seinem letzten Beitrag hat er ja klar geschrieben, dass es eben doch um Kindesunterhalt geht, obwohl er das vorher immer abgestritten hat.


    Herzlichst


    TK

  • Gauss, in der Richtung gingen doch auch meine Überlegungen. Aber der Fragesteller will ja nicht rechnen. Und ohne Rechnen geht es nun mal nicht. Und in seinem letzten Beitrag hat er ja klar geschrieben, dass es eben doch um Kindesunterhalt geht, obwohl er das vorher immer abgestritten hat.


    Herzlichst


    TK

    Noch einmal! Es geht mir nicht ums Geld!!!! Es geht um die einfache Frage, ob meine Frau tatsächlich verweigern kann Vollzeit zu arbeiten wenn wir beide unter der Woche zu gleichen Teilen die Kinder haben? Wenn wir das gleiche Studium und den gleichen Arbeitgeber haben, kann sie dann einfach sagen, ich möchte nicht Vollzeit arbeiten? Das ist doch meine einzige Frage hier?! Was ich zahlen muss wird meine Anwältin ausrechnen, das kümmert mich momentan nicht. Ich habe gehört, dass man von der Ex Frau sehr wohl verlangen kann nach der Scheidung in Vollzeit zu arbeiten. Ich kann es ja, bei gleicher Zeit die ich die Kinder habe, sehr wohl auch. Ich will also wissen, ob meine Frau tatsächlich damit durchkommen kann und wenn ja, warum? Mir ist auch klar, dass sie niemand zwingen kann Vollzeit zu arbeiten, aber der Unterhalt wird ja nach Ihrem Verdienst berechnet. Wenn man ihr zumuten kann Vollzeit zu arbeiten, dann zahle ich nur einen sehr geringen Betrag an SIE, nicht an die Kinder. Es geht nur darum, was SIE von mir bekommt. Die Kinder sind außen vor.

  • @Atrimo:

    Wer sagt denn überhaupt, was du genau bezahlen sollst?

    Ist es nur deine Frau, die das fordert?

    Verlangen kann sie viel. Sie muss es aber auch erst mal durchsetzen.

    Meine Anwältin hat ausgerechnet, dass ich meiner Frau 180€ Unterhalt zahle wenn sie voll arbeitet. SIe ist der Meinung, man kann ihr das zumuten weil ich eben auch Vollzeit arbeite. Im ersten Gespräch hat meine Frau das abgelehnt und behauptet, dies sei ihr wegen der Kinderbetreuung nicht möglich. Daher meine Frage, kann sie damit tatsächlich durchkommen? Sie hätte ebenso wie ich die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten und einen Teil davon daheim abzuleisten. Das will sie aber nicht. Sie kümmert sich nicht darum und behauptet einfach es geht nicht. Ich will nur wissen, ob das tatsächlich so einfach ist? Ich könnte sogar eine fünftätige Betreuung gewährleisten. Wenn ich so etwas anbiete, wird das gehört?

  • Hallo Atrimo,


    wie ein Familiengericht entscheidet, das können wir ja nicht wissen.

    Wenn deine Anwältin schon die Richtung vorgab und deine Ex das aber nicht mitmacht, ist es also strittig.

    Ein Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner besteht nur, wenn der betreuende Elternteil wegen konkreter Umstände nicht in vollem Umfang arbeiten kann.

    Die Mutter muss das also nachweisen und begründen, warum Sie nicht in Vollzeit arbeiten kann.

    Die Behauptung alleine, sollte nicht reichen.

    Du darfst aber auch nicht einfach den Umkehrschluss ziehen, weil du es kannst, müsste Sie es auch können.

    Bei Kindern über 3 Jahre wird es erheblich schwerer für die Mutter den Nachweis zu erbringen.

    Hier müssten schon fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder ein besonderer Betreuungsbedarf nachgewiesen werden.


    Gruß frase


  • frase, wir haben hier doch eine gewisse Menge von Kindern, alle unter 10. Sie hat ja bisher auch nur teilzeitig gearbeitet, aus nachvollziehbaren Gründen. Das ist das Problem.


    Herzlichst


    TK

    Sie hat Teilzeit gearbeitet weil sie es finanziell nicht anders musste. Die Kinderbetreuung hatte damit überhaupt nichts zu tun. Die Teilzeitarbeit hat sie absolviert wenn die Kinder daheim waren, nicht wenn sie in der Schule oder dem Kindergarten gewesen sind. Dann haben meine Eltern oder eben ich aufgepasst. Sie hat sich um die Kinder nie gekümmert und das wird sie auch weiterhin nicht großartig tun. Und wie bereits erwähnt, sie könnte von zuhause arbeiten wenn sie die Kinder hat, das ist kein Problem. So mache ich es ja auch.

  • Hi,


    das ändert alles nichts an meiner juristischen Bewertung. Du wiederholst dich.


    TK

    Ich habe ihr bei meinem Arbeitgeber eine Stelle besorgt, bei der sie drei Tage von daheim arbeiten kann und zwei Tage vor Ort anwesend sein muss. Ich werde ihr das per E-Mail zukommen lassen und sie word dann ablehnen. Das werde ich ausdrucken und zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung unseres Arbeitgebers an den Richter übergeben. Ich denke mehr kann ich nicht tun.

  • Oh Atrium


    Kann dich total verstehen...ja weil ich exakt die gleiche Situation habe...


    Es fühlt sich einfach blöd an und fair bzw. gerecht ist es auf keinen Fall...auch ich renne manchmal einfach nur einem Verständnis hinterher - geht mir nicht um das Recht haben sondern einfach das beide die gleiche Belastung bzw. Entspannung haben - somit auch die Kids in gleichem Masse ihre Eltern genießen können...


    Die Fakten:

    Wechselmodell (WM) 50% - 50%


    FRAU

    27Std. (Überstunden abfeiern, Homeoffice machbar, Behörde)

    Wohnkosten = 650€ weniger als der Mann

    Umfeld/Soziale Kontakte = Etabliert (da in Familienwohnung geblieben)

    UNTERHALT = Erhält 1800€ vom Mann !!!

    Monatlich zur Verfügung = 900€ Netto mehr als der Mann


    MANN

    40Std.+ (Keine Überstunden, Homeoffice machbar, Industrie)

    Wohnkosten = 650€ mehr als die Frau

    Umfeld/Soziale Kontakte = Komplett neu

    UNTERHALT = Muss 1800€ an Frau zahlen!!!

    Monatlich zur Verfügung = 900€ weniger als die Frau

  • Hallo Atrimo,


    die Frage ist relativ leicht zu beantworten, auch wenn sie Dir nicht gefällt: Nein, mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie vorerst nicht mehr arbeiten müssen (meiner Meinung nach).


    Tatsache ist, mit den meisten Jobs wird es kaum möglich sein (erst recht nicht zumutbar) 5 Kinder unter 10 zu versorgen und dabei Vollzeit zu arbeiten. Da spielt es keine Rolle dass Du das anders siehst und auch lebst. Menschen sind unterschiedlich belastbar oder aber haben auch ein anderes Verständnis von Der Versorgung und Erziehung der Kinder.


    In der Ehe hattet Ihr die Vereinbarung, dass Deine Frau Teilzeit und Du Vollzeit arbeitest. Warum ist egal - selbst kinderlos müsste sie daher nicht sofort Vollzeit arbeiten.


    Damit sprechen zwei Gründe gegen eine Vollzeitstelle.


    Aus meiner Sicht (als Mann) hast Du im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein wesentlich höheres Risiko als Deine Frau. Gerichte mögen es nicht kompliziert. Und bei 5 so kleinen Kindern würde mich nicht wundern, wenn ein Urteil so ganz anders aussieht, als Du es Dir wünschst. Ich vermute das Wechselmodell wäre schnell vom Tisch.


    Ich kann Dir nur raten, die Gründe für die Trennung für Dich zu behalten und eine sachliche einvernehmliche Lösung mit Deiner Noch-Frau zu finden, auch wenn Das bedeutet, dass Du jetzt wesentlich mehr Zugeständnisse machst. Wenn das Wechselmodell dann mal ein paar Jahre gut funktioniert hat und das jüngste Kind etwas älter und in einer gesicherten Betreuung ist, sieht die Welt ggf. schon anders aus.

    Und was die Gerechtigkeit angeht: Die gab es doch schon in der Ehe nicht. Ein Gericht spricht bestenfalls Recht, das hat mit Gerechtigkeit oft nicht viel zu tun.


    Ich würde sehr genau die Chancen und Risiken abwägen.


    gruss

  • Volle Zustimmung. Bei fünf Kindern ist es mit so vielen Dingen nicht möglich, ganztägig zu arbeiten. Es bleibt einfach viel übrig, solange die Kinder so klein sind, was die Eltern erledigen müssen. Von Arztbesuchen bis Hausaufgabenkontrolle, Organisieren von Kindergeburtstagen, zusammen das unternehmen, was die Schulen heute erwarten u.s.w. Später sieht das anders aus, ganz klar.


    Ob hier richtig gerechnet wurde, keine Ahnung. Grundsätzlich ist wechselseitig für die Kids Unterhalt zu zahlen. Der Betrag, der für die persönlichen Bedürfnisse übrig bleibt, der müsste in etwa gleich sein. Auch hier wird viel vermengt, was man nicht vermengen sollte.


    NewLife, noch ein kleiner Hinweis. Wir befinden uns hier im Zivilrecht. Da geht es im Prinzip nicht um Gerechtigkeit, sondern um Rechtsfrieden und Interessenausgleich. Wenn es interessiert, schreib ich da noch was näheres drüber, allerdings weiter unten im Vermischten.


    Herzlichst


    TK