Scheidung International

  • Liebe Alle,


    nach 32 Jahre Ehe, hat sich mein Mann entschieden eine Klage betreffend einer Ehescheidung gegen mich einzureichen. Ich habe mehrere Fragen und muss ehrlich sagen, dass ich nicht weiter weiß.

    1) Ich bin finanziell von Ihm abhängig und er schickt mir seit zwei Monaten kein Geld mehr. Ich war über 30 Jahre Hausfrau. Zu wem kann ich mich wenden und können die Kosten übernommen werden?
    2) Mein Mann und ich sind in zwei Ländern verheiratet (Deutschland und Marokko). Er hat jedoch die Klage in der Schweiz eingereicht. Besteht die Möglichkeit eine Gegenklage in Deutschland einzureichen? Ich würde nämlich den meisten erwähnten Begründungen widersprechen.

    3) Muss ich trotzdem auf die eingereichte Klage antworten? Ist das Schweizer Kantonsgericht für diesen Fall zuständig oder kann dies angezweifelt werden?

    Vielen Dank für Ihre Zeit und Rat.


    LG

  • Ich entschuldige mich im voraus, falls ich die Frage nicht richtig verstanden habe.


    Laut der Klage hätte es eine Trennung in 2018 gegeben (Scheidungspunkt). Ich habe mehrmals versucht ihn - in Deutschland - zu besuchen während diesen 3 Jahren, womit er immer mit "Nein" antwortete. Vor ein Paar Tagen erhielt ich einen Anruf von seiner Anwältin und eine Email mit der Klage. Ich habe auch erfahren, dass er jetzt mit einer anderen Frau zusammenwohnt und plant Sie zu heiraten.


    "Im Sinne des clean break und der offensichtlich bestehenden Eigenversorgungskapazität beider Ehegatten, schulden sich die Ehegatten

    gegenseitig keinen Unterhalt."


    Dies stimmt nicht, ich habe keine Ausbildung, keinen Diploma und könnte Ohne seine finanzielle Unterstützung nicht leben. Die Frage ist ob ich jetzt immer noch das Recht habe selbst zu klagen, für eine Scheidung, aber mit einem anderen Scheidungspunkt, und zwar, dass er fremd geht.

  • Hallo,

    IDies stimmt nicht, ich habe keine Ausbildung, keinen Diploma und könnte Ohne seine finanzielle Unterstützung nicht leben. Die Frage ist ob ich jetzt immer noch das Recht habe selbst zu klagen, für eine Scheidung, aber mit einem anderen Scheidungspunkt, und zwar, dass er fremd geht.

    In Deutschland gibt es das Verschuldungsprizip ( Verfehlungen in der Ehe) nicht mehr. Wenn ein Partner glaubt die Ehe funktioniert nicht mehr ,kann er die Scheidung beantragen.


    Nach deutschen Recht steht dir dem Grunde nach Trennungsunterhalt zu. (mindestens 1 Jahr).


    Wende dich zunächst an das Jobcenter, fordere ihn zur Zahlung von Trennungsunterhalt auf.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ich bedanke mich für diesen Ratschlag, weiß auch jetzt was der nächste Schritt ist.


    Was für mich ungeklärt bleibt ist, dass unsere Ehe nichts mit der Schweiz zu tun hat. Wir sind laut Marokkanischen (Islamischen) UND deutschen Recht verheiratet. Wieso bin ich jetzt gezwungen innerhalb einer kurzen Frist Unterlagen an einem Schweizer Gericht zu senden?
    Ich habe kein Geld um zu reisen und in der Schweiz selbst ein Anwalt aufzusuchen.

    Kann dieser Fall nicht durch ein deutsches Gericht entschieden werden?

  • Hi,


    hab mir das nochmals angesehen. Ich vermute mal, du lebst nicht in Deutschland. Wenn einer von euch in Deutschland lebt, hätte auch in Deutschland eine Scheidung anhängig gemacht werden können, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Aber, wenn in der Schweiz eine Scheidung rechtshängig ist, dann ist die Schweiz zuständig. Aber du musst nicht mit seiner Anwältin verhandeln, sondern letztlich mit dem Gericht. Ich würde abwarten, ob von da was kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Ich bin überfragt, ob die Zustellungen in der Schweiz im Parteibetrieb oder durch Gericht erfolgen. Und in welches Land zugestellt werden muss. Es kann sein, dass die Ehe auch in der Schweiz nach deutschem Recht geschieden wird. Die marokkanische Eheschließung vernachlässige ich mal, gehe davon aus, dass es sich da um die sog. Urfi-Ehe handelt.


    TK

  • timekeeper

    1) Zum Wohnort: Ich wohne in Marokko, mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Er hat sich erst vor einem Jahr abgemeldet (Deutschland) und in der Schweiz angemeldet. Damit hat er auch das Recht die Klage in der Schweiz einzureichen (min 1 Jahr dort angemeldet).
    2) Zur Zustellung: Von der Anwältin habe ich per Email, im Anhang, einen Brief vom Gericht, in dem ich aufgefordert werde innerhalb von 20 Tagen sämtliche Unterlagen (Einkommen, etc...) zu liefern.

    3) Zur Rechtsordnung: Es kann schon sein, dass die Scheidung nach deutschem Recht erfolgt. Die nach marokkanischen Recht abgeschlossene Ehe (Im Marokkanischen Konsulat, Stuttgart) müsste doch auch in Betracht gezogen werden. Es handelt sich nicht um eine Urfi-Ehe.


    frase   timekeeper : Ich weiß nicht ob es schon zugestellt worden ist, weil ich zurzeit in Deutschland bin. Die "Zustellung via Rechtshilfe" erfolgt an "meiner bekannten marokkanischen Adresse". ich frage mich warum es nicht an meiner deutschen Adresse gesendet worden ist?

    Zur Rechtshängigkeit. Also, was ich jetzt so, ohne Erfahrung oder Expertise verstanden habe. Da die Zustellung an einer Adresse erfolgt in der ich nicht Wohnhaft bin, sollte meine zukünftige eingereichte Klage die Rechtshängigkeit an einem deutschen Gericht übertragen. Was meint Ihr dazu?

  • sollte meine zukünftige eingereichte Klage die Rechtshängigkeit an einem deutschen Gericht übertragen. Was meint Ihr dazu?

    Ich glaube nicht, das du fast zeitgleich auch eine Scheidungsklage einrechen kannst, zumal du ja schon von der Scheidungsklage deines Ex-Mannes Kenntnis hast und diese dem Gericht in der Schweiz vorliegt

    Das die Zustellung in Marokko erfolgen soll ist doch ganz logisch, du schreibst ja selber das du dort wohnst.

    Ob es daher Sinn macht, die Zustellung nach Deutschland zu veranlassen, weil hier der Hauptwohnsitz ist, keine Ahnung.

    Was den Versorgungsausgleich angeht, der sollte auch in der Schweiz realisierbar sein.

    Ich würde mir schnellstens einen Profi für solche Scheidungssachen suchen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wir haben ja wie in vielen Fällen die theoretische Option in mehreren Ländern eine Scheidung durchzuführen. Und da gilt eisern das Prinzip, dass die Scheidung in dem Land durchgeführt wird, in welchem die Scheidung zuerst anhängig ist, und das ist nun mal die Schweiz. Ob dort nach deutschem oder schweizer Recht geschieden wird, keine Ahnung.


    Bei mehreren Wohnsitzen wie bei dir hat der Betroffene die Möglichkeit, eben in Marokko oder in Deutschland die Zustellung zu veranlassen. Beides ist in Ordnung.


    Herzlichst


    TK