Umgangsrecht Vater mit multiplem Krankheitsbild

  • Hallo,


    ich bin neu hier und erhoffe mir fundierte Ratschläge zu meiner Situation. Ich lebe seit einem knappen Jahr von meinem Mann getrennt. Mein Mann hat ein multiples Krankheitsbild. Zum einen hat er MS und ist dadurch körperlich stark eingeschränkt. Schon seit längerem leidet er unter starken Depressionen und Suizidgedanken. Im vergangenen Jahr hat er deshalb fast 5 Monate in zwei verschiedenen Kliniken verbracht (sein Neurologe hatte ihn eingewiesen). Nach dem ersten Klinikaufenthalt hat er uns mitgeteilt, dass er transsexuell ist und nun eine Geschlechtsangleichung vornehmen will. Dies war auch der Trennungsgrund. Mein Mann ist nach der Trennung direkt zu seiner Ex-Freundin gezogen und wohnt nun knapp 80km entfernt.

    Wir haben zwei Kinder. Unsere Tochter ist 6 Jahre alt und unser Sohn 4 Jahre alt. Krankheitsbedingt hat mein Mann schon vor unserer Trennung oftmals nur wenig am Familienleben teilgenommen und sich aus vielem "ausgeklinkt". Die Kinder sind sehr auf mich fixiert. Nach der Trennung kam mein Mann sie nur sporadisch mal besuchen - teils ohne Vorankündigung und ohne Rhythmus. Da ich für die Kinder verlässliche Besuche als sinnvoll erachtet habe, habe ich versucht, einen festen Rhythmus mit ihm zu finden und ihm dabei die Freiheit gelassen, einen Vorschlag zu machen, der für ihn gangbar ist. Seitdem kommt er mittwochs zu uns und verbringt den Nachmittag mit den Kindern. Darüber hinaus wollte er sie nur zweimal sehen, was ich auch ermöglicht habe. Zusätzlich finden regelmäßige Telefonate statt.

    Nebenbei wollte ich noch erwähnen, dass mein Mann, der zur Zeit ALG 1 bezieht, auch keinen Unterhalt bezahlt und ich deshalb Unterhaltsvorschuss beziehe.


    Bevor es hier falsch rüberkommt, möchte ich klarstellen, dass ich den Kindern den Umgang zu ihrem Papa und umgekehrt nicht nehmen möchte. Mir geht es lediglich darum, eine Regelung zu finden, unter der die Kinder nicht zu leiden haben und durch die sie keiner absehbaren Gefahrensituation ausgesetzt werden. Damit meine ich konkret:

    1. Mein Mann leidet MS bedingt nicht nur unter körperlichen Ausfallerscheinungen (Stürze, unberechenbare Schmerzattacken...), sondern auch unter einer ausgeprägten Fatigue, d.h. er schläft unkontrolliert ein - auch beim Autofahren. Generell fährt er sehr unsicher, aber dennoch gerne schnell Auto.

    2. Schon immer hat mein Mann jede Nacht so heftige Schmerzattacken, dass er wimmernd gekrümmt im Bett liegt. Ich musste in diesen Situationen mehrfach den Notarzt holen, der ihn jedes Mal mit ins Krankenhaus genommen hat.

    3. Die starken Depressionen und Suizidgedanken sind nach wie vor vorhanden.

    4. Auch bei seinen Mittwochs-Besuchen gab es schon brenzlige Situationen

    --> z.B. ist er bei einem Spaziergang mit den Kindern gestürzt, woraufhin unser Sohn weggelaufen ist und unsere Tochter völlig aufgelöst versucht hat, ihrem Papa zu helfen

    -->mehrmals ist er einfach wieder weg gefahren ohne mir Bescheid zu geben und obwohl er mir vorher zugesagt hat, sich um die Kinder zu kümmern


    Im Herbst wollte er dann, dass die Kinder bei ihm übernachten. Dies hat er jedoch nur mit den Kindern besprochen und nicht mit mir. Beide Kinder wollten das nicht und waren regelrecht aufgelöst. Ich habe ihm darauf den Vorschlag gemacht, ihm die Kinder zu bringen und sie abends wieder abzuholen. Da er mir seine neue Wohnadresse trotz mehrmaliger Aufforderung partout nicht geben will, sollte ich die Kinder dann zu seinen Eltern bringen (sie wohnen im gleichen Ort). Dies habe ich dann auch gemacht. Vorher habe ich allerdings mit ihm abgesprochen, dass er mit den Kindern nicht Auto fährt und sich mit ihnen nur in seiner Wohnung aufhält, wenn er mir auch die Adresse gibt. Daran hat er sich nicht gehalten.

    Da mir wirklich an einer guten Regelung für alle Beteiligten gelegen ist, habe ich ihm schon im letzten Jahr einen gemeinsamen Termin bei der Familienberatungsstelle vorgeschlagen, um eine gute Umgangsregelung zu finden. Dagegen hat er sich gesträubt und ist nicht mit zu dem Termin gegangen. Der Therapeut in der Beratungsstelle hat ihm anschließend ein Einzelgespräch angeboten, aber auch dazu war er nicht bereit.


    Nun hat er den Kindern wieder gesagt, dass sie bei ihm übernachten sollen. Das weiß ich nur von den Kindern. Mich hat er nicht darauf angesprochen. Die Reaktion der Kinder war ähnlich wie beim ersten Mal. Davor ist auch einiges passiert, womit er die Kinder völlig aus der Fassung gebracht hat. Es würde aber sicher zu weit führen, das hier zu schildern (wahrscheinlich bin ich ohnehin schon zu ausschweifend;)).


    Ich habe schon mehrfach versucht, mit meinem Mann diesbezüglich Gespräche zu führen. Dies war leider erfolglos und so langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende und völlig ratlos. Wo finde ich Hilfe?


    Nun zu meinen konkreten Fragen:

    1. Welche außergerichtlichen Möglichkeiten habe ich, um eine Umgangsregelung zu erzielen, bei der die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist?

    2. Gibt es die Möglichkeit, meinen Mann zu einem Termin bei der Familienberatungsstelle zu verpflichten? Wenn ja, wie?

    3. Welche konkreten Vor- und Ratschläge habt ihr für mich?


    Für konstruktive Antworten wäre ich euch sehr dankbar!


    Sonnige Grüße

    Pingi

  • Hi,


    eine außergerichtliche Möglichkeit gibt es nur, wenn beide Elternteile zusammen arbeiten und sich einigen.

    Nein, es gibt keine Möglichkeit, in zur Teilnahme an was auch immer zu verpflichten.

    Ich würde raten, mit Hilfe eines Anwalts (alleine schaffst du das nicht) eine gerichtliche Regelung herbeizuführen. Die schafft Sicherheit, es gibt z.B. so etwas wie betreuten Umgang und viele Alternativen mehr.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    vielen Dank für Deine ehrliche Einschätzung! Ich habe so sehr gehofft, dass es einen anderen Weg gibt als den gerichtlichen. Das sind ja auch unkalkulierbare Kosten, die ich vermutlich nicht stemmen kann.


    Liebe Grüße & nochmals danke. Pingi

  • Hallo Pingi,


    ich lese natürlich sehr gerne dass dir am Kindeswohl viel gelegen zu scheint.


    Wenn alle Lösungsvorschläge (Beratung, Gespräche usw.) scheitern, wäre das Jugendamt eine kostengünstige Möglichkeit. Ich empfehle Jugendämter nicht besonders gerne, aber es gibt bestimmt auch viele positive.


    Biete dem KV nochmals alle Möglichkeiten an, und mache ihm klar dass du dir sonst andere Hilfe holen musst (Jugendamt/Anwalt).


    edy

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  • Hallo Edy,


    lieben Dank für Deine Antwort!

    Ich werde auf jeden Fall nochmal versuchen, meinen Mann zu einem gemeinsamen Gespräch in der Familienberatungsstelle zu bewegen. Ein Gespräch mit ihm alleine funktioniert einfach nicht. Er blockt alles ab und wenn ich ihn dann im Nachhinein nochmal darauf anspreche, sagt er, er könne sich an dieses Gespräch/diese Abmachung nicht erinnern. Das ist für mich total zermürbend.


    Die Familienberatungsstelle, die ich aufgesucht habe, ist übrigens dem Jugendamt angegliedert. Der Psychologe dort macht einen sehr kompetenten und engagierten Eindruck (berufsbedingt habe ich da auch schon ganz andere Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht). Er sagt aber auch, dass er meinen Mann nicht einbestellen kann, wenn er sich gegen ein Gespräch dort sträubt.

    An welche Stelle des Jugendamts könnte ich mich denn sonst noch wenden?


    Kannst Du die Kosten für den gerichtlichen Weg abschätzen? Gibt es diesbezüglich eine Faustregel?


    Liebe Grüße & nochmals danke Pingi

  • Hallo,


    An welche Stelle des Jugendamts könnte ich mich denn sonst noch wenden?


    Das hängt wohl an der Größe des JA ab?


    Wenn du der (starken) Meinung bist, die Kinder könnten gefährdet sein, dann sprich das


    einfach bei dem für euch zuständigen JA an.


    edy

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  • Hi,


    es ist keinesfalls so, dass man beim Jugendamt, wenn einem ein Mitarbeiter nicht gefällt, sich einen anderen aussuchen kann oder aber eine andere Unterabteilung. Die persönliche und örtliche Zuständigkeit ist vorgegeben.

    Und, wie der Berater schon feststellte, kann niemand vom JA gezwungen werden, dieses oder jenes zu tun oder zu lassen. Das kann nur ein Gericht.


    Ob das Gericht dann ein Gutachten anordnet, das können wir hier nicht abschätzen. Und ob das über Verfahrenskostenhilfe läuft oder von den Parteien zu tragen ist, auch nicht. Da hilft gegebenenfalls ein Anwalt mit der Einschätzung weiter.


    Ach, übrigens, ein Anwalt ist wesentlich preiswerter als ein Gutachter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    lieben Dank für Deine Antwort! Ich habe allerdings gar nicht geschrieben, dass mir der Psychologe in der Familienberatungsstelle nicht gefällt. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe den Eindruck, dass er seine Arbeit sehr ernst nimmt und sehr engagiert und kompetent ist. Er hat absolut das Wohl der Kinder im Blick. So lange mein Mann sich jedoch gegen einen Termin dort sträubt, nützt mir das hinsichtlich der Erarbeitung einer verbindlichen Umgangsregelung nichts.


    Ich hatte Edys Post nur so verstanden, dass es eine Stelle im Jugendamt gibt, die noch weitreichendere Möglichkeiten hat. Daher meine Nachfrage. Dies scheint dann aber ja nicht der Fall zu sein.


    Vielen Dank auch für den Hinweis bezüglich des Preis-Unterschiedes zwischen einem Anwalt und einem Gutachter. Ich werde meinem Mann jetzt noch einmal um ein gemeinsames Gespräch in der Beratungsstelle bitten. Sollte er dazu nach wie vor nicht bereit sein (was ziemlich sicher der Fall sein wird), werde ich mir einen Anwalt für eine Rechtsberatung suchen und schauen, was er mir rät.


    Es gibt ja auch Berichte der Kliniken, in denen mein Mann im vergangenen Jahr war. Den ersten Bericht habe ich auch noch gelesen. Darin wurden die schweren Depressionen und ausgeprägten Suizidgedanken nochmals erwähnt und es wurde dringend zur Fortsetzung einer Psychotherapie sowie der Konsultation eines Psychiaters geraten (so weit ich weiß, macht er zumindest die Psychotherapie und war auch einmal bei einer Psychiaterin). Aus dem Bericht geht auch hervor, welche Medikamente er aufgrund seiner Depressionen einnimmt.

    Kann das Gericht (wenn wir tatsächlich dort landen sollten) Einsicht in solche Berichte anfordern?


    Liebe Grüße & alles Gute

    Pingi

  • Hallo,


    Ich hatte Edys Post nur so verstanden, dass es eine Stelle im Jugendamt gibt, die noch weitreichendere Möglichkeiten hat. Daher meine Nachfrage. Dies scheint dann aber ja nicht der Fall zu sein.


    Ich schrieb doch dass ein gutes JA durchaus helfen kann. Du solltest nur selbst das beste für die Kinder wollen ( scheinst du ja, wie du schreibst).


    edy

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  • Hallo Edy,


    dann habe ich Dich missverstanden. Ich kann auch nicht beurteilen, ob das für uns zuständige Jugendamt generell gut ist - das ist ja wahrscheinlich auch nicht unbedingt so pauschal zu sagen, sondern hängt immer vom jeweiligen Mitarbeiter ab. In der hiesigen Familienberatungsstelle wird jedenfalls gute Arbeit geleistet.


    Und ja, ich möchte das Beste für meine Kinder. Und dazu gehört für mich eine Umgangsregelung, bei der sie regelmäßigen Kontakt zu ihrem Papa haben, sie aber auch keiner absehbaren Gefahrensituation ausgesetzt werden. Ich würde mir sehr wünschen, dass mein Mann gesund wäre. Das würde vieles erleichtern. Das ist nun aber leider nicht der Fall - im Gegenteil, bei ihm sind beide Krankheiten (MS inkl. Fatigue + Depressionen) stark ausgeprägt. Die verschiedenen Behandlungen und Medikamente/Hormone, die er nun wegen seiner Geschlechtsangleichung vornimmt/einnimmt, können dies zusätzlich beeinflussen.

    Dass dies Gefahren mit sich bringt, musste ich leider schon mehrmals erfahren, als wir noch zusammen waren und ich dabei war. Aber das gehört ja nicht unbedingt hier her.


    Vielen Dank nochmal für Deine Einschätzung!


    Liebe Grüße

    Pingi