Einkommen gesunken

  • Hallo zusammen,


    Ich kenne mich mit dem Thema kaum aus. Verzeihen Sie bitte, wenn meine Frage komisch klingt.


    Ich habe gestern eine Wahrungsanzeige von SHT erhalten. Ich bin aufgefordert meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vorzulegen. Der Grund der Vermutung, dass mein Einkommen über 100 TEUR liegt ist nicht genannt.


    Im Jahr 2020 lag mein Bruttoeinkommen tatsächlich über 100 TEUR Grenze, genau gesagt 104.000€. In diesem Jahr bekomme ich monatlich aufgrund der Umstruktuierung in der Firma bzw. coronabedingt deutlich weniger (6000€ Bruttogehalt monatlich). Kann ich darauf bestehen, dass das Einkommen des laufenden Jahres berücksichtigt wird? Oder wird ausschließlich mein Einkommen im letzten Jahr berücksichtigt, unabhängig von dem aktuellen monatlichen Einkommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


    Liebe Grüße


    Adam

  • Hallo Duda

    Ich habe gestern eine Wahrungsanzeige von SHT erhalten.

    war dies die erste Rechtswahrungsanzeige?

    Im Jahr 2020 lag mein Bruttoeinkommen tatsächlich über 100 TEUR Grenze, genau gesagt 104.000€.

    Wurde schon eine Einkommenssteuererklärung für 2020 abgegeben?

    Sind alle bereinigenden Bruttopositione berücksichtigt?


    Gruß


    frase

  • war dies die erste Rechtswahrungsanzeige?

    Hallo Frase,


    Im Dezember 2019 kam bereits ein Schreiben von SHT. Ich wurde damals aufgefordert mein Einkommen offenzulegen. Mein Bruttoeinkommen war damals ca. 92000 pro Jahr. Zum Verständnis: Mein Einkommen schwankt ziemlich stark, da ein Großteil von dem Gehalt von den Provisionen abhängig ist. Ich habe die Gehaltabrechnungen geschickt, seitdem habe ich nichts mehr von SHT gehört.


    Die Einkommensteuererklärung für 2020 ist noch nicht abgegeben. Ich warte bereits seit 04.2020 auf mein Einkommensteuerbescheid für 2019. Die Finanzamt ist momentan wohl überfordert. Mein Steuerberater meint, dass es in München zur Zeit nicht Einzelfall ist, dass die Steuererklärung so lange bearbeitet wird.


    Liebe Grüße


    Adam

  • Hallo Adam,


    nach deinen Angaben hat das Amt Grund zur Annahme, das du die Grenze überschreitest.

    Es kann also nach meiner Auffassung für 2020 die Auskunft verlangen.

    Da du schon eine ältere RWA hast und du auch schon Auskünfte erteilt hattest, kann dies nun auch noch zu einer Nachzahlung für 2020 fürhren, wenn die Grenze überschritten wurde.

    Was sagt denn dein Steuerbrater zum Gesamteinkommen für 2020?

    Hier ist eine entscheidende Schnittstelle, denn wenn du in 2020 die Grenze übertriffst, dann rollt der gesamte Überprüfungsprozess ab.

    Sollte es so sein und du wirst für 2020 zum Regress verdonnert, dann kannst du für 2021 natürlich eine Neuberechnung anfordern.

    Dazu dann gleich die aktuellen Daten mit entsprechender Erklärung einreichen.

    Ich vermute, du solltest dir einen kompetenten Anwalt suchen.

    Das hängt natürlich auch von der geforderten Summe ab.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    In dem Schreiben steht, dass bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit bitten wir um Übersendung von Gehalts- oder Lohnsteuerbeschreinungen der letzten zwölf Monate. Die Frist ist 25.03.2021. Für mich klingt es so, dass ich 12 Gehaltsabrechnungen 02.2020 - 02.2021 oder durchaus 03.2020-03.2020 (ich bekomme meine Lohnabrechnung für März vor 25.03) schicken soll? Das wäre für mich günstig, da ich in dem Falle unter 100 TEUR Grenze liege.



    Mein Vater bekommt die Leistungen in Höhe von 1211€ monatlich. Die Einschaltung von einem Anwalt kommt freichlich in dem Fall in Frage. Es wäre für mich sicher schmerzhaft die Summe komplett SHT zu erstatten.


    Ich bin sehr dankbar für Ihre Hilfe und die Antworten.


    Liebe Grüße


    Adam

  • Hallo Adam,


    primär kommt es auf die Grenze an.

    Daher würde ich es so einreichen, das die Summe (wenn möglich) die Grenze nicht überschreitet.

    Auch wenn du nur ganz knapp drüber liegen würdest, wäre ein Werbungskostenabzug (je nach individueller Lage) denkbar.

    An dieser Stelle steht ja Einkommenssteuerecht an, nur wenn deine EstE dann über die Grenze schwappt, wird es zum Problem.


    Daher warte ab, was das Amt auf deine Auskunft antwortet, dann sieht man weiter.


    Gruß


    frase

  • 2020 lag mein Bruttoeinkommen tatsächlich über 100 TEUR Grenze, genau gesagt 104.000€

    Was meinst du genau mit Bruttoeinkommen ? "Summe der Einkünfte" die im Steuerbescheid für 2020 stehen wird? Oder Gesamtbrutto im Lohnzettel für Dez.2020 ? Oder sonst was?



    Kann ich darauf bestehen, dass das Einkommen des laufenden Jahres berücksichtigt wird

    Ja. Für das Jahr 2021 musst du kein Elternunterhalt zahlen, da dein Einkommen unter 100T liegen wird. Offen bleibt die Frage ob du für 2020 zahlen musst.



    Dezember 2019 kam bereits ein Schreiben von SHT. Ich wurde damals aufgefordert mein Einkommen offenzulegen

    Auf welcher Grundlage bist du aufgefordert worden? Bekommt dein Vater Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege oder sonst was?



    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    ich äußere mich eigentlich nicht bei Elternunterhalt, aber wenn es um die Berechnung bzw. Ermittlung von Einkommen bin, dann schon. Hier ist doch einiges missverständlich, deshalb hier ein paar grundsätzliche Ausführungen, zumal die meisten Steuerberater die Rechtslage offensichtlich nicht kennen.


    Wonach wird berechnet? Wie der Fragesteller schon richtig zitierte, geht es um die letzten 12 Monate, nicht um das letzte Kalenderjahr. Da gibt es auch kein Wahlrecht. Einkommen ist eben das, was in den letzten 12 Monaten erwirtschaften wurde (bei Selbständigen in den letzten 36 Monaten) einschließlich von Steuerrückzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Erlöse aus Vermietung/Verpachtung u.s.w.


    Dieser ermittelte Betrag ist zu bereinigen, und die Bereinigung ist nicht identisch mit der steuerrechtlichen. Das ist ganz wichtig, wird von Steuerberatern immer wieder falsch weiter gegeben. Wie zu bereinigen ist, das kann man aus den Richtlinien des eigenen OLGs entnehmen, evtl. auch aus den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, und doch recht vielen Beiträgen im www. Also ein warten auf irgendeinen Steuerbescheid, das erschließt sich mir nicht, und den Gerichten auch nicht.


    Wenn sich ein Einkommen nachvollziehbar für die nächsten 12 Monate verringert, nicht durch die üblichen Schwankungen, sondern eben durch eine Vertragsabänderung, dann fließt das auch in die Berechnung mit ein.


    So, ich hoffe, das ist jetzt alles etwas klarer.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    beim Elternunterhalt ist mit dem AEG eine steuerrechtliche Grenze (100.000€ Brutto) gezogen worden.

    Wird diese Grenze überschritten, greift das Familienrecht / Sozialrecht.


    Daher spielt hier der EStB eine besondere Rolle, denn 2/3 der Kinderbetreuungskosten können ebenso in Abzug gebracht werden wie die Werbungskosten.


    Gruß


    frase

  • Die kann man auch ohne vorliegenden Bescheid in Abzug bringen. Steuerrecht heißt nicht, dass nur steuerliche Belange berücksichtigt werden. Und wenn man keinen Bescheid hat, dann macht man es ohne, man hat ja eine Steuererklärung, die man abgegeben hat.


    Mein Rat immer, alles angeben, zügig angeben, und dann kann man immer noch Widerspruch einlegen. Und man kann eben auch vorab mit der Bereinigung dahin kommen, dass nicht weiter geprüft wird. Es kann dahin gestellt bleiben, ob ...... Jedenfalls ist so zu bereinigen u.s.w.


    Herzlichst


    TK

  • Mein Verständnis der Rechtslage ist wie folgt.

    Wenn UHP (wie auch immer, z.B. durch den Steuerbescheid) nachweisen könnte, dass er unter 100T verdient, dann müsste er keine 12 letzte Gehaltsabrechnungen dem SHT vorzeigen. Wenn SHT der anderen Meinung ist, hat UHP die Wahl: dem SHT alle (auch zu Unrecht) geforderten Unterlagen offenzulegen oder es gerichtlich klären zu lassen.

    Es ist oft nicht im Interesse des UHP dem SHT „zu viel“ über seine finanziellen Verhältnisse preiszugeben, sondern lieber die Auskunft auf das Nötigste zu reduzieren

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg

    Es ist oft nicht im Interesse des UHP dem SHT „zu viel“ über seine finanziellen Verhältnisse preiszugeben,sondern lieber die Auskunft auf das Nötigste zu reduzieren

    unter Beachtung wahrheitsgemäßer Angaben ist das auch meine Meinung.


    Duda hatte anscheinend in den Monaten 1-3 in 2020 ein deutlich höheres Einkommen als in 1-3 von 2021.

    Daher wollte er die Gehaltsabrechnungen von 4/20 bis 3/21 vorlegen um die 12 monatliche Auskunft zu erfüllen.

    Er scheint so in Summe unter der Grenze zu liegen.

    Das würde ich dann auch so einreichen.


    Gruß


    frase

  • Daher wollte er die Gehaltsabrechnungen von 4/20 bis 3/21 vorlegen um die 12 monatliche Auskunft zu erfüllen.

    Er scheint so in Summe unter der Grenze zu liegen.

    Das würde ich dann auch so einreichen.


    auch so bleibt die Frage offen was in der Abrechnung 12/2020 als kumuliertes Einkommen für 2020 drin steht; falls 104T, stärkt es die Position des UHP erstmal nicht und führt zu weiteren (länglichen) Diskussionen mit dem SHT

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Was meinst du genau mit Bruttoeinkommen ? "Summe der Einkünfte" die im Steuerbescheid für 2020 stehen wird? Oder Gesamtbrutto im Lohnzettel für Dez.2020 ? Oder sonst was?

    Hallo Meg,


    ich meine Gesamtbrutto im Lohnzettel für Dez.2020. Steuererklärung für 2020 habe ich noch nicht abgegeben.



    Auf welcher Grundlage bist du aufgefordert worden? Bekommt dein Vater Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege oder sonst was?

    Mein Vater bekommt Grundsicherung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Adam

  • Daher wollte er die Gehaltsabrechnungen von 4/20 bis 3/21 vorlegen um die 12 monatliche Auskunft zu erfüllen.

    Hallo Frase,


    genauso ist das. In dem Falle komme ich auf die Summe unter 100TEUR, anderfalls auf 104TUER.


    Ich bin noch auf eine andere Idee gekommen. Ich habe seit diesem Jahr einen neuen Arbeitsvertrag. In dem Arbeitsvertrag steht mein Gesamtverdienst (78TEUR) für dieses Jahr ist. Eventuell kann ich mein Arbeitsvertrag senden um nachzuweisen, dass mein Einkommen unter der Grenze liegt?


    Liebe Grüße


    Adam

  • Im Dezember 2019 kam bereits ein Schreiben von SHT. Ich wurde damals aufgefordert mein Einkommen offenzulegen. Mein Bruttoeinkommen war damals ca. 92000 pro Jahr.


    ...

    Mein Vater bekommt Grundsicherung.

    Hatte der SHT Anhaltspunkte gehabt anzunehmen, dass du über 100T verdienst? Oder warum hast du die Auskunft im Jahr 2019 erteilen müssen?



    Gesamtbrutto im Lohnzettel für Dez.2020. Steuererklärung für 2020 habe ich noch nicht abgegeben.

    Hast du Werbungskosten oder Kinderbetreuungskosten im Jahr 2020 gehabt, die du in Abzug bringen kannst um so nachweisen zu können, dass dein relevantes Einkommen (nach § 16 SGB IV) vielleicht doch unter 100T lag?


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Die Idee mit dem Arbeitsvertrag zu senden finde ich interessant (steht da eigentlich was über Provision?). Allerdings solltest du dir Gedanken für den Fall machen, wenn der SHT deinen Arbeitsvertrag zwar dankend annimmt, trotzdem darauf besteht dein Einkommen für 2020 mitgeteilt zu bekommen, insbesondere die Gehaltsabrechnung Dez.2020

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Duda

    Mein Vater bekommt die Leistungen in Höhe von 1211€ monatlich.

    Mein Vater bekommt Grundsicherung.

    auch wenn es nicht dein Problem löst, diese beiden Aussagen passen so nicht.

    Ich vermute daher, das dein Vater vollstationär (im Pflegeheim) untergebracht ist, er bekommt Hilfe zur Pflege und durch seine kleine Rente auch noch einen Anteil GS.

    Hast du einen aktuellen Bescheid von deinem Vater, über die gezahlten Leistungen des Amtes?


    auch so bleibt die Frage offen was in der Abrechnung 12/2020 als kumuliertes Einkommen für 2020 drin steht

    Meg hat vollkommen recht, das ist eine Schlüsselfrage.

    Hier würde ein SB genau über dein Jahreseinkommen aus 12/20 stolpern, auch wenn die Summe der Monate April 20 bis März 21 unter der Grenze bleiben.


    Was sagt denn dein Steuerberater zum Gesamteinkommen (Summe der Einkünfte) laut Steuererklärung für 2020?

    Es gibt doch einige Möglichkeiten an der Werbungskostenschraube zu stellen.


    Es könnte sein, du schaffst es unter die Grenze, dann hat das Amt keinen weiteren Zugriff.

    Dann teilst du das ohne weitere Auskünfte mit, belegen musst du dann deine Behauptung mit dem Steuerbescheid, wenn du ihn hast.


    Gruß


    frase

  • Ja. Für das Jahr 2021 musst du kein Elternunterhalt zahlen, da dein Einkommen unter 100T liegen wird. Offen bleibt die Frage ob du für 2020 zahlen musst.

    Im Schreiben steht: "Soweit Sie in der Lage sind, Unterhalt zu leisten, geht Unterhaltsanspruch Ihrer Angehörigen gemäß §94 Abs. 1 SGB XII kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfeaufwendungen auf die Landeshauptstadt München als Trägerin der Sozialhilfe über und zwar rückwirkend ab Zugang dieser Rechtswahrungsanzeige. Der Zugang war am 25.02.2021. Ich gehe davon aus, dass es sich um Zeitraum ab Zugang dieser Rechtwahrungsanzeige geht? Ich kann das Schreiben von dem Jahr 2019 nicht mehr finden, aber ich glaube es war keine RWA, sondern eine allgemeine Auskunft oder Ähnliches.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hatte der SHT Anhaltspunkte gehabt anzunehmen, dass du über 100T verdienst? Oder warum hast du die Auskunft im Jahr 2019 erteilen müssen?

    Mein Vater hat damals ein Formular ausgefüllt und alle Kinder angegeben. Nun schreiben die, dass nach Angabe sind Sie Kaufmann tätig. Im vorherigen Schreiben stand die gleiche Formulierung.


    Mein Bruder hat damals gleichzeitig mit mir ein Schreiben von SHT bekommen. Im diesem Jahr hat er bislang noch nichts bekommen.

    Hast du Werbungskosten oder Kinderbetreuungskosten im Jahr 2020 gehabt, die du in Abzug bringen kannst um so nachweisen zu können, dass dein relevantes Einkommen (nach § 16 SGB IV) vielleicht doch unter 100T lag?

    Ja. Ich habe die Werbungskosten gehabt, Mein Steuerberater meint aber, dass die unter 4K liegen.

    Die Idee mit dem Arbeitsvertrag zu senden finde ich interessant (steht da eigentlich was über Provision?).

    Nein. Nun habe ich einen Festlohn.