Pflegetagegeldversicherung macht Probleme oder doch nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich habe für meine Mutter 2011 eine private Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, um die bei eventueller Pflegebedürftigkeit entstehende Finanzierungslücke abzufedern.

    Erstmal eine Versicherung zu finden, war nicht einfach, da meine Mutter da schon 70 alt war und seit Jahren schon an Altersdiabetes litt.

    Entsprechend hoch waren denn auch die Beiträge.

    Nun ist sie seit Januar 2021 pflegebedürftig mit dem Grad 3 (bis dahin gab es keine Einstufung).

    Telefonisch teilte die Versicherung mit, dass ich folgende Unterlagen einreichen müsse:

    1) Pflegegutachten vom MDK

    2) Anerkennungsschreiben der Pflegekasse mit Angabe des Pflegegrades


    Dieser Aufforderung bin ich natürlich nachgekommen, erhielt dann aber nach fast 2 Wochen einen Brief mit der Bitte folgendes nachzureichen:

    3) Anerkennungsschreiben der Pflegepflichtversicherung über die Pflegeleistungen

    und jetzt kommt es (!):

    4) Angabe der Ärzte der letzten 5 Jahre vor Versicherungsbeginn (einschließlich Angabe der Krankheiten) und Entbindung dieser Ärzte von der Schweigepflicht


    Ist dies, besonders Punkt 4, ein übliches Vorgehen? Die Versicherung möchte damit bestimmt prüfen, ob die damals beim Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden, oder?

    Ihr damaliger Hausarzt von 2006 bis 2011 praktiziert nicht mehr; ob die nachfolgende Ärztin (gleiche Praxis) diese Unterlagen noch hat, muss ich in Erfahrung bringen.

    Wenn diese Unterlagen nicht mehr existieren, was dann?

    Das Gleiche gilt für ihren Zahnarzt.

    Wir können uns auch nicht mehr an alle Ärzte von damals erinnern. Was nun? Was soll ich da schreiben?

    Und was wäre hypothetisch, wenn damals von uns tatsächlich aus Unwissenheit eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet worden wäre, diese Krankheit dann aber tatsächlich nichts mit der nun bestehenden Pflegebedürftigkeit nichts zu tun hat?


    Danke im voraus für mögliche Kommentare!

    Roger

  • Hallo Roger,


    tja, das typische Spielchen, wenn der Versicherungsfall eintritt und die Leistungen gezahlt werden sollen.


    Bevor du irgendwelche Unterlagen einreichst, unbedingt den originalen Versicherungsantrag raussuchen und nur genau die Angaben bestätigen, die dort angegeben wurden. Ich vermute genau wie du, das hier das "Haar in der Suppe" gesucht wird.

    Möglicherweise macht es Sinn, einen Fachanwalt für Vertragsrecht vorher zu konsultieren.


    Die normale Aufbewahrungsfrist von ärztlichen Unterlagen ist uneinheitlich geregelt.

    Oft ist eine Zeitspanne von 10 Jahren vorgegeben.

    Du kannst auch nur Angaben machen, die du eben hast.

    Das sollte der Versicherung dann mitgeteilt werden.


    Gruß


    frase

  • Hallo nochmal!


    Was mir gerade aufgefallen ist und sich meiner Logik nicht ganz erschließt:

    Die damaligen Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag bezogen sich nicht auf zahnmedizinische Befunde, trotzdem will man auch den damaligen Zahnarzt wissen!

    Man hat damals u.a. nach Krebserkrankungen gefragt. Vielleicht gibt es Krebsformen im Mund-/Kieferbereich, die ein Zahnarzt diagnostiziert und behandelt, von denen dann aber nicht zwangsläufig der Hausarzt weiß?


    Übrigens: Der damalige (2006 bis 2011) Hausarzt und der damalige Zahnarzt praktizieren gar nicht mehr und ob es da noch Patientenakten gibt, wird sich zeigen, wobei die nachfolgende Hausärztin meiner Mutter die Praxis des vorherigen Arztes übernommen hat.

  • Hallo Roger,


    gut das du dien Antrag hast, da würde ich gleich nachhaken, wenn diese Fragen damals keine Rolle gespielt haben, dann sollte das heute auch so sein.

    Wenn die Versicherung so "dumme" Formulare hatte, dann ist es ihr Verschulden.


    Nur offensichtlich fehlende und falsche Angaben könnten ein Problem werden.


    Gruß frase