Komme mit der Berechnung für den für die Kinder zustehenden Unterhalt nicht zurecht

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und bräuchte bitte eure Hilfe.

    Mein Ex hat im Januar den Kindesunterhalt nicht der neuen Düsseldorfer Tabelle angepasst und zudem wurde die letzte Unterhaltsberechning vor zwei Jahren gemacht. Daher habe ich meinen Exmann aufgefordert mir die letzten 12 Lohnzettel zu schicken, welches er auch tat.

    Mein Problem ist nun, das ich mit den Unterhaltsrechnern nicht klar komme, da ja bei der Berechnung ein Kredit, Fahrtkosten zur Arbeit und die zur Zeit noch gezahlten 100 Euro Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden müssen.

    Kann mir bitte jemand helfen bei der Berechnung, denn die Rechtsschutzversicherung greift hier nicht.


    Liebe Grüße

    PL

  • Hallo Plumerquatsch,


    soweit ich weiß kann man auch das Jugendamt um Unterstützung bei der Berechnung des Kindesunterhaltes bitten, dieser "Service" ist meiner Meinung nach auch kostenlos. Vielleicht wäre das ja eine Möglichkeit für dich. Am besten rufst du dort einfach mal an und lässt dich dort beraten.


    Liebe Grüße

  • Hallo,


    Mein Problem ist nun, das ich mit den Unterhaltsrechnern nicht klar komme, da ja bei der Berechnung ein Kredit, Fahrtkosten zur Arbeit und die zur Zeit noch gezahlten 100 Euro Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden müssen.


    Der Ehegattenunterhalt steht gegenüber minderjährigen Kindern erst auf einem späteren Rang.


    Durch Erhöhung des Kindesunterhalt kann es sein, dass der Ehegattenunterhalt sich verringert.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Pumukel und edy,


    danke für eure Antworten. Ich habe mich heute aufgrund eurer Mitteilungen an das Jugendamt per E-Mail gewandt. Ich hoffe nun dieses mal Hilfe zu bekommen. Hoffentlich werde ich nicht wieder abgewürgt, weil ich schon einmal Probleme wegen der Unterhalfszahlungen hatte (kanen oft verzögert, dadurch Konto auf minus konnte nicht am ersten des Monats einkaufen. Lebe leider noch von Arbeitslosengeld 2). Ich wurde damals ausgelacht, weil viele Frauen gar keinen Unterhalt bekommen und sie nicht verstanden haben, das ich Angst hatte dass die Miete nicht abgebucht wird. Mein Ex spielt gerne Spiele um sich nach wie vor in den Vordergrund zu stellen, sich an mich wegen der Trennung und Scheidung zu rächen und um mich als schlechte Mutter dar zu stellen.

    Liebe Grüße

    Plumperquatsch und danke :)

  • Hallo,


    So kann man genau null dazu sagen ;-) Es kommt darauf an.


    Ob ein Kredit abgezogen werden darf ist eine Einzelfallentscheidung. Ist es ein ehelicher Kredit oder einer der vor Kenntnis des Kindesunterhalts gemacht wurde und die Rate in einer signifikanten Höhe ist dieser regelmässig abzuziehen.

    Ist es ein Immobilienkredit, durch den Wohnvorteil oder Mieteinnahmen generiert werden, ist dieser ggf. auch bis zur Höhe der Einnahme. abzuziehen, aber eben auch die Einnahmen anzugeben.


    Ist es ein KFZ-Kredit und das KFZ zwingend erforderlich und angemessen kann dieser ebenfalls abzugsfähig sein.

    Allerdings wird der KU nicht eh vom ALG2 wieder abgezogen? Ist es daher nicht unerheblich was er zahlt? Ich kenne mich da nicht aus. Wenn dem so ist, entstünde viel Wirbel dafür, dass Dein Ex nun mehr zahlt und weder Du noch das Kind davon etwas haben.


    Besten Gruß