Zählt Kindergeld als Einkommen ?

  • Hallo , weiß wer Hilfe ?
    Ich bin Mutter von 3 Kindern .
    Tochter 16 lebt bei mir , Sohn 2 lebt auch bei mir , aber Tochter 14 lebt bei Vater in Österreich .
    Ich soll nun Unterhalt zahlen . Eine Rechtspflegerin in Österreich rechnet wie folgt : 184 Euro Kindergeld für die große Tochter, 184 Kindergeld für den Sohn , mein Minijob mit 160 Euro und 108 Euro Taschengeld, die mir von meinem jetzigen Gatten zustehen . Ich soll nun 100 Euro zahlen . Rückwirkend ab Februar 09 . Der Antrag wurde aber erst Oktober 09 gestellt .
    Kann es passieren , daß das österr. Gericht so ein Urteil stellen wird ?
    Desweiteren möchte der KV 1500 Euro Kinderzimmereinrichtung , 550 Euro Skiausrüstung , 180 Euro Klassenfahrt , eine Brille und Kontaktlinsen von mir bezahlt haben . Kommt auf 2200 Euro raus .
    Wer kennt sich aus ?


    Danke

  • Hört sich so an, als ob die Rechtspflegerin in Österreich richtig gerechnet hat.


    Einen Selbstbehalt hast du nicht, da du ja von deinem Mann unterhalten wirst. Wenn das tatsächlich so ist, wirst du die 100 Euro zahlen müssen.


    Ob das rückwirkend geht, weiß ich nicht. Vielleicht nach österreichischem Recht.


    Gesundheitsausgaben und Schulausgaben können u.U. gesondert zum regulären Unterhalt geltend gemacht werden. Also Kosten für einfache Bille, nicht für Kontaktlinsen, Schulausflug. Skiausrüstung ist ja wohl Luxux und Kinderzimmereinrichtung dürfte auch durch die laufenden Zahlungen abgedeckt sein.


    I.d.R. ist das österreichische Recht dem deutschen ähnlich.


    Gruss

  • Danke für die Antwort ,


    aber ich kann mir das kaum vorstellen , hier darf das Kindergeld nicht dazugerechnet werden .
    Und wieso gar keinen Selbstbehalt ??? Ist der dann nicht nur verringert ?
    Meine Anwältin ist selber ratlos , sie hält die Rechtspflegerin für inkompetent .
    Aber das läuft jetzt seit 8 Monaten , ich bekomme kein Urteil aus Ö , aber mein Ex hält das Briefchen der Rechtspflegerin für ein Urteil . Meine Anwältin hält es für eine Art Empfehlung , der ich nicht nachkommen soll .
    Bin schwer genervt .

  • Hallo bobokaminsky,


    Was zahlt denn der KV für die 2 Kinder die bei dir leben?


    Zitat

    Rückwirkend ab Februar 09 . Der Antrag wurde aber erst Oktober 09 gestellt .


    Ich würde sagen: zu zahlen wäre ab " in Verzug Setzung " d.h. ab Okt.09.


    Zitat

    Meine Anwältin ist selber ratlos


    Ist deine RA spezialisiert auf Familienrecht? Mich wundert diese Aussage.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Och Danke , daß Du antwortest ,
    also : bei mir wohnt nur die 16 jährige Tochter und der 2 jährige Sohn der jetzt aus zweiter Ehe ist . Es geht mir darum , daß die 14 jährige nicht Hunger leidet . Ich kenne das Gehalt des KV , das kommt natürlich nicht bei mir so an . Er rechnet sich arm . Ich kann einfach keinen Unterhalt zahlen . Die Anwältin ist auf Familienrecht spezialierst , hegt aber dann Zweifel , weil es Österreich ist , und kommt dann nicht weiter . Ich kann ja nur auf Prozeßkostenbeihilfe hoffen , wo aber nichts zu hören ist .