Unterhalt für 18-jährigen berechnen

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Unterhalt für ein volljähriges Kind.

    Mein Sohn ist vor kurzem 18 geworden und hat bisher immer den Unterhalt übers Jugendamt erhalten, auch die Unterhaltshöhe wurde durch das Jugendamt berechnet. Er geht noch zur Schule und lebt bei der Mutter.

    Kurz vor seinem 18 Geburtstag habe ich beim Jugendamt angerufen um zu erfahren wie es weitergeht, aber mir wurde nur gesagt dass sie jetzt nicht mehr zuständig sind und mein Sohn sich selbst darum kümmern müsse, ich solle meine Überweisungen ans Jugendamt einstellen.

    Mein Sohn, bzw. seine Mutter erwarten dass die Zahlungen in gleicher Höhe wie bisher weiterlaufen, aber ich hätte es eigentlich schon gern berechnet.

    Ich habe verschiedene Online-Rechner probiert, aber die berücksichtigen alle keine weiteren Kinder oder Partner.

    Daher meine Fragen, wie wird der Unterhalt berechnet?

    Ich habe noch 3 minderjährige Kinder, die bei mir im Haushalt leben. Wie werden diese berücksichtigt?

    Wird das Einkommen meiner Frau berücksichtigt?

    Sowohl die Mutter als auch ich leben jeweils in selbstgenutztem Eigentum, zahlen aber einen Kredit ab, wird das berücksichtigt?

    Ich weiss nicht wieviel die Mutter verdient, kann also den Unterhalt nicht selbst berechnen, aber ich würde es gerne ungefähr abschätzen können.

    Spielt es eine Rolle ob sie voll- oder Teilzeit arbeitet?

    Grüße

  • Hallo Jorgos,


    Was sich zumindest für dich ändert ist, das Kindergeld wird nun voll angerechnet, du zahlst also


    mindestens 100 € weniger Unterhalt.


    Wie hoch ist das Netto-Einkommen von dir? von deiner EX?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Die Berechnung geht folgendermaßen:


    Beide Einkommen werden addiert, das ergibt den Bedarf. (Bedarf lt. Düsseld- Tab.)


    Auf den Bedarf wird das volle KG angerechnet.


    Der Rest ist von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen zu quoteln. Jeder hat einen Selbstbehalt v0n 1160€


    edy

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  • Ich habe netto ca. 2.800, wieviel die Mutter verdient weiss ich leider nicht.

    Mein Sohn, bzw. seine Mutter erwarten dass die Zahlungen in gleicher Höhe wie bisher weiterlaufen, aber ich hätte es eigentlich schon gern berechnet.

    Ohne Kenntnis des des bereinigten Nettoeinkommens der Mutter geht es also nicht.

    Teile das deinem Sohn mit und bitte um die Auskunft, dann kann gerechnet werden.


    Gruß frase

  • Heißt dass das die 3 anderen Kinder überhaupt nicht berücksichtigt werden?

  • Hallo,


    die drei Kinder werden berücksichtigt: Einmal rutschst Du 2 Stufen nach unten, da die Düsseldorfertabelle von 2 Unterhaltspflichten ausgeht. Dann werden sie beim Selbstbehalt berücksichtigt. Dazu müsste man das Alter kennen.

    Beispiel: angenommen ein Kind ist zwischen 5-11 die anderen beiden wären 12-18 und eines ist 18.


    Kindesunterhalt wäre dann nach der zweiten Stufe 364,5 +445,5+445,5+374=1.629,5.


    Dir müssten aber 1.400 Eur verbleiben, also noch eine Stufe runter zum Mindestunterhalt. Hier hättest Du noch 1.523,50 zu zahlen und Dein Selbstbehalt von 1.160 ist auch gewahrt.


    Du hättest folglich max. 345 Eur unterhalt zu zahlen. Das wäre auch gleichzeitig der maximale Unterhalt, den Du zahlen müsstest. Mit dem Wissen um das Einkommen Deiner Ex kann er aber auch niedriger ausfallen.


    Bei den Immobilien wird es kompliziert. Hier wird ein objektiver Wohnwert deinem Einkommen hinzugerechnet. Dafür werden dann die Belastungen bis zu Höhe des Wohnwertes wieder abgezogen. Ist die Belastung höher als der Wohnwert kommt ein Abzug als sekundäre Altersversorgung bis 4% des Bruttoeinkommens in Betracht, soweit nicht anderweitig bereits erschöpft. Gleiches gilt natürlich auch auf der anderen Seite.

    Beste Grüße


  • Hallo NewLife,

    danke für das Beispiel, Die 364,5 +445,5 kann ich aus der Düsseldorfer Tabelle nachvollziehen, aber wie kommst du auf 374,--?

    Hast du da das Kindergeld voll abgezogen? Die hälfte des Abzugs steht doch der Mutter zu, oder hab ich grad nen Denkfehler?


    Die anderen Kinder sind 2 x 4 (Zwillinge), 7 und 18, demnach wäre die Rechnung 300,5+300,5+364,5+483,5= 1.449,--

    dann noch eine Stufe runter macht 1.351,-- und ich müsste 451,50 zahlen.


    Bitte korrigier mich wenn ich falsch liege.

  • Hallo Jorgos,


    bei Volljährigen läuft das anders und das Kindergeld wird voll abgezogen. Siehe Tabelle Zahlbeträge am Ende der Düsseldorfertabelle.


    es ist eh ein Überschlag, da sich ja aus 3. und 4. Kind noch etwas andere Beträge ergeben können.


    Eigentlich ist es so, das beide Einkommen zusammenaddiert werden, davon wird das Kindergekd abgezogen und der Zahkbetrag im Verhältnis der Einkommen aufgeteilt wird.


    Vermutlich gibt es noch einen unbegrenzten Titel zum KU - den unbedigt unverzüglich zurück fordern!


    Gleichzeitig die Mutter schriftlich zur Einkommensauskubft auffordern


    VG

  • Hallo Newlife,


    Der Titel war bis zum 18. Geburtstag begrenzt.


    Das Kindergeld wird doch von der Summe beider Nettogehälter abgezogen, kann ich die Mutter zur Einkommensauskunft auffordern?

    Das ist ja eigentlich Aufgabe meines Sohnes, hab ich überhaupt ein Anrecht auf diese Auskunft?

  • Hi,


    dein Sohn ist verpflichtet, die Auskünfte der Mutter beizubringen. Es gibt auch einige Gerichte, die einen direkten Auskunftsanspruch zwischen den Elternteilen bejahen. Das geschieht wohl immer dann, wenn das Kind noch bei einem Elternteil lebt und es deshalb mental schwierig sein kann, die Angelegenheit durchzuziehen.


    Herzlichst


    TK