Anwaltskosten

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.


    Meine Frau und ich haben uns 2019 getrennt. Um das Erbe für unseren Sohn zu erhalten haben wir einen Vertrag aufgesetzt, den wir per Anwalt/Notar besiegeln lassen wollten. Der Vertrag enthielt lediglich 3 Punkte:


    1. Verzicht der Frau während der Trennungszeit auf sämtliche Ansprüche

    2. Übertrag des gemeinsamen Hausanteils auf mich

    3. Nach erfolgter Scheidung eine Einmalzahlung von mir an meine Frau und damit Verzicht auf sämtliche weitere Ansprüche seitens meiner Frau


    Der Anwalt hat erklärt, dass dies nichtig sei, da dadurch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird.


    Aber genau um das ging es uns ja, Wir einigten uns beim Anwalt darauf, ihm unsere Rentenbescheide zukommen zu lassen, damit der Versorgungsausgleich überprüft werden kann.


    Im Nachgang haben wir es aber beruhen lassen und auch der Anwalt hat sich nicht mehr gemeldet, bis auf heute (nach ca. 22 Monaten). Jetzt will er abrechnen und fragt nach dem Wert unseres Hauses und weiteren Vermögenswerten. Ich bin etwas verwirrt, denn von weiteren Vermögenswerten war nie die Rede und seine ganze Tätigkeit bestand hauptsächlich nur darin, uns (ausführlich) zu erklären, dass unsere Vereinbarung nicht machbar wäre.


    Meine Frage nun: Ist eine Abrechnung so rechtens und kann es dann sein, dass ich für so eine Beratung evtl. mehrere 1.000 € bezahlen muss? Unser Wunsch, unsere Vereinbarung notariell zu beurkunden wurde nicht umgesetzt. Es wurde uns auch keine modifizierte Vereinbarung vorgelegt.


    Liebe Grüße

    Yogilein

  • Hi,


    das lässt sich schwer abschätzen. Es gibt verschiedene Abrechnungsmodelle. Einmal nach Gegenstandswert, man kann aber auch andere Vereinbarungen treffen, also Stundenlohn, Pauschale, dann gibt es noch die Erstberatung als eigenständigen Posten.


    Ich würde mal anrufen und die Sache besprechen.


    Ach ja, ich vergaß: herzlich willkommen im Forum.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Yogilein,


    der Vertrag ist also niemals aufgesetzt worden, es existiert also keine Schriftform?

    Die anwaltliche Tätigkeit bestand nur in der Beratung?

    Gibt es eine Mandatierung oder andersgeartete Vergütungsvereinbarung?


    Ich würde erstmal keine weiteren Auskünfte erteilen, denn wenn der Anwalt für eine bestimmte Tätigkeit eine Vergütung verlangt, muss er darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit beauftragt wurde und er sie durchgeführt hat.

    Auch wer der genaue Auftraggeber war ist von Bedeutung.

    Ich würde mal anrufen und die Sache besprechen.

    Wenn du in solchen Telefonaten fit bist, kannst du den Weg gehen.

    Ich würde dann aber versuchen ein Beratungshonorar für die "geleistete Zeit" auszuhandeln.


    kleine Anmerkung, gäbe es keine Anwälte bräuchte man keine Anwälte;)


    Gruß


    frase


  • frase, der Vertrag entsteht durch mündliche Vereinbarung, verschriftlicht durch das Unterzeichnen einer Vollmacht. Letzteres muss aber nicht sein. Wir haben ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, aus welchem sich dann alles ergibt, wenn man nichts spezielles vereinbart hat.


    Eine Mandatierung gibt es, das schreibt ja schon der Fragesteller. Es geht also ausschließlich um die Vergütung, und die Basis dafür habe ich bereits aufgezeigt. Ob es so furchtbar sinnvoll ist, keine Angaben zu machen, dann wird der Anwalt schätzen. Darf er.


    Herzlichst


    TK

  • Hm, ich verstehe nur Bahnhof.


    Ziel war, unseren selbst aufgesetzten Vertrag notariell zu beurkunden. Diese notarielle Beurkundung ist aber nicht zustande gekommen, da der Anwalt/Notar diese als sittenwidrig angesehen hat. Er hat also nicht mehr gemacht, als uns dies ausführlich zu erklären.


    Uns wurde auch kein neu ausformulierter Vertrag vorgelegt sondern wir bekamen lediglich das Protokoll zugesandt mit der Bitte, unsere Rentenbescheide einzureichen, damit mir mitgeteilt werden kann, wieviel Rentenpunkte ich bei einer Scheidung verliere. Das kann ich übrigens auch ganz leicht selbst ausrechnen. Dafür hätte ich keinen Anwalt gebraucht. Das war im April 2019 und heute kam per E-Mail die Aufforderung zur Angabe des Hauswertes und weiterer Vermögenswerte zur Rechnungsstellung.


    Ich tue mir als Laie jetzt sehr schwer das zu verstehen. Wäre es zur notariellen Beurkundung gekommen, wäre eine solche Rechnungsstellung für mich völlig klar. Im Prinzip hat der Anwalt/Notar in der Beratung eigentlich nur zum Ausdruck gebracht, dass er unserem Wunsch nicht nachkommen kann und dafür soll ich jetzt vielleicht mehrere 1.000 € bezahlen? Und was haben unsere Vermögenswerte damit zu tun? Diese waren überhaupt nicht Bestandteil des Gesprächs oder der von uns aufgesetzten Vereinbarung.


    Leider weiß ich nicht mehr, ob ich beim Anwalt/Notar irgend etwas unterschrieben habe.



    LG

    Yogilein

  • Fast richtig.


    Ich bin nicht wegen einer Beratung zum Anwalt, sondern für eine Beurkundung, die nicht stattgefunden hat.


    OK, er hat uns dann beraten. Dafür zahle ich auch gerne von meinetwegen 250 €, aber ich zahle doch nicht den Preis, als wenn er beurkundet hätte.


    Und noch einmal meine Frage: Was hat es mit den Vermögenswerten auf sich. Darum ging es doch in keinster Weise. Diese waren weder Bestandteil des von uns aufgesetzten Vertrags noch Bestandteil des Gesprächs.


    Es ging doch wirklich nur darum, eine Scheidungsfolgevereinbarung zu beurkunden. Es ging nur um den Vertrag, es ging um keine Auflassung und um keine Überwachung, ob wir die einzelnen Schritte Zug um Zug einhalten.



    LG

    Yogilein

  • Hi,


    wenn ihr ein notarielles Mandat erteilt habt, darf der Notar zwar nicht individuell beraten, er muss aber überprüfen, ob die geplante Urkunde so zu erstellen ist, also ob sie wirksam oder nichtig ist.


    Wenn im Vorfeld etwas zu erledigen ist, dann könnte auch anwaltliche Tätigkeit in Betracht kommen.


    Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen worden ist, dann werden sowohl nach notariellem Gebührenrecht als auch nach anwaltlichem nach den Gegenstandswerten abgerechnet. Wie sonst? Ist so gesetzlich festgelegt.


    Herzlichst


    TK

  • O. k., langsam verstehe ich. Ich war halt damals in einem Gefühlstaumel und wollte eine schnelle Regelung.


    Also muss ich damit rechnen, dass ich für eine nicht zustande gekommene Beurkundung eine Rechnung von vielleicht 3.000 € bekommen werde? Ich zahle demnach für das "Geht nicht" genau soviel an Anwalts-/Notarkosten, als wenn die Beurkundung stattgefunden hätte? Irgendwie bin ich viel zu viel Laie, um das zu verstehen.


    Und nochmals meine Frage: Warum sind unsere Vermögenswerte von Interesse? Es ging nie um die Aufteilung des Vermögens, sondern um einen Eigentumsübertrag, eine Einmalzahlung und einen Verzicht auf weitere Leistungen. Das Vermögen war somit kein Gegenstandswert der gewünschten Vereinbarung.


    LG

    Yogilein

  • Leider weiß ich nicht mehr, ob ich beim Anwalt/Notar irgend etwas unterschrieben habe.

    Dann bitte um diese Auskunft. Es kommt oft zu Streitigkeiten wegen Honorarrechnungen.

    Ein korrekter Jurist, hat seine Sachen beisammen und kann hier entsprechnde Belege beibringen.


    Gruß


    frase

  • Hi, nochmals, aber letztmalig, denn soviel fehlende Bereitschaft, auch nur zu verstehen, was wir hier sagen, da hilft nichts mehr.


    Wir wissen nicht, ob es ein Notarvertrag war, eine anwaltliche Beratung, was auch immer. Wir wissen nicht, wie die Vereinbarung war. Wir wissen nicht, wie der Umfang der Beratung war, sei es auf Anwalts- oder Notarebene.


    Niemand hat hier gesagt, dass die Beratung dasselbe kostet wie der Abschluss eines notariellen Vertrages. Wo um des Himmels Willen nimmst du diese Erkenntnis her?


    Nur, Abrechnungen müssen nun mal nach Gegenstandswert erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    das scheint ein höchst unseriöser Anwalt zu sein. Nach so einer langen Zeit sich zu melden und Geld zu fordern, zeugt von schlechter Organisation.


    An deiner Stelle würde ich dort einmal anrufen und genau nachfragen, für was nun bezahlt werden soll. Denn möglicherweise hat der Anwalt auch einen Fehler gemacht und sich etwas falsch notiert. Jedenfalls kannst du dem Anwalt auch dein Missfallen über die Rechnung ausdrücken. Wobei ja noch gar keine Rechnung vorliegt, weil der Anwalt vergessen hat, wie hoch eure Vermögenswerte waren. Theoretisch ist es so: Wenn du die Angabe verweigerst, kann der Anwalt auch keine Rechnung erstellen.


    Alles Gute

  • Hi,


    wieso ist der Anwalt unseriös? Es steht nirgendwo, dass man eine Rechnung unmittelbar zu erstellen hat. Da gibt es die einen, die beklagen sich, dass die Rechnung zu zeitig kommt, die anderen, dass sie zu spät kommt. Wir wissen nicht, ob hier anwaltlich oder notariell abgerechnet wird und auch nicht, wie die Rechnung aussehen wird. Wenn die Rechnung vorliegt, dann kann man sie überprüfen. Und auch abschätzen, ob sie richtig ist oder nicht.


    Es ist übrigens nicht unüblich, bei Vertragsabschlüssen, die Akten einige Zeit liegen zu lassen und eben nicht abzurechnen. Einfach, weil viele Mandanten nach Bedenkzeit dann doch noch kommen. Und dann kann man alles in einem Rutsch machen.


    Herzlichst


    TK