Scheidung, Versorgungsausgleich, etc.

  • Hallo,


    folgender fiktiver Falls.

    Ehepaar ist seit 22 Jahren verheiratet ohne Ehevertrag. Hat ein Kind 16 Jahre. Ein gemeinsames Haus, auf dem noch 100.000 Euro Belastung liegen.


    Die Frau arbeitet Teilzeit, netto 1000 Euro, der Mann Vollzeit netto 2900. Gemeinsames Sparguthaben ca. 60.000 Euro.


    Muss der Mann der Frau Unterhalt zahlen oder nur den Versorgungsausgleich bis die Ehe geschieden ist ? Der Mann sagt, ich hole mir eine so teure Wohnung, habe auch noch Anschaffungen wie neue Möbel etc. zu tätigen, da bleibt nicht mehr viel übrig was er der Frau zahlen kann.


    Kann der Mann verlangen, das die Frau wieder Vollzeit arbeitet ? Die Frau möchte das Haus gerne halten, weiss aber nicht ob sie es kann, da sie den Mann ja wohl ausbezahlen muss, da beide im Grundbuch stehen.


    Der Mann stellt sich alles so einfach vor. Wie steht die Frau finanziell da, wenn der Mann sich trennt ? Wie lange und wieviel muss er ihr circa an Unterhalt zahlen, bzw. wieviel dem Kind ?


    Kann jemand hierzu evtl. eine Aussage machen. Noch befinden sich beide auch nicht im Trennungsjahr, allerdings beabsichtigt der Mann auszuziehen.

  • Der Mann muss der Frau Trennungsunterhalt zahlen, ich schätze so ca. 700 € pro Monat.

    Ob der Mann sich eine teure Wohnung nimmt, ist dafür unerheblich.

    Des weiteren muss der Mann Kindesunterhalt zahlen, ca. 500 €, mindestens so lange, bis das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat.


    Was nach dem Trennungsjahr an Ehegattenunterhalt anfällt, muss der Anwalt aushandeln.


    Das Haus wird schwer zu halten sein, da ein Wohnwertvorteil angerechnet werden wird. Das muss man sehr genau durchrechnen, ist aber oft nicht zu stemmen.


    Vollzeit zu arbeiten kann man denke ich nicht verlangen, aber was spricht dagegen?


    Auf jeden Fall sollte die Frau sich baldmöglichst einen Anwalt suchen!

  • Hi, ich habe so das Gefühl, ihr stellt es euch beide sehr einfach vor. Im Augenblick kann man nur einen ganz groben Überblick geben. Wenn das Kind bei dir bleibt, wird er dafür Unterhalt zahlen müssen, sein Einkommen wäre zu bereinigen, das Kindergeld wird zusätzlich hälftig angerechnet.


    Dazu käme Unterhalt für dich, allerdings befristet, wie lange, das ist schwer zu sagen, vielleicht 3 Jahre, vielleicht etwas länger, das ändert aber nichts an der finanziellen Problematik. Bis zur Abwicklung des Hauses müsstest du ihm für seinen Anteil Nutzungsentschädigung zahlen, dazu kämen die Nebenkosten. Das müsste man alles mal sauber durchrechnen, wobei ich erhebliche Zweifel daran habe, dass die Bank bei deinem Verdienst die Auszahlung des Mannes finanzieren würde. Aber, das kann ich letztlich nicht abschätzen.


    Nein, der Mann kann dich nicht zwingen, ganztags zu arbeiten. Du musst dich aber ab einem gewissen Zeitpunkt so behandeln lassen, als wenn du ganztags arbeiten würdest. Was ja mit einem Kind in dem Alter auch zumutbar ist. Und - so hoch wird der Unterhalt ja auch nicht sein.


    Ich würde mal sauber durchrechnen, was überhaupt realistisch stemmbar ist. Mitunter ist es sinnvoller, ein Haus zu verkaufen, sich den Gewinn zu teilen und von vorne anzufangen.


    Herzlichst


    TK

  • Ja, der Mann stellt es sich so einfach vor, die Frau nicht.


    Die Frau will sich nicht scheiden lassen. Sollte sie sich trotzdem vorher anwaltlich beraten lassen ? Die Frau will den Mann eigentlich gewähren lassen, da sie es für grossen Blödsinn hält, das der Mann sich einfach so eine Wohnung suchen möchte.


    Wenn der Mann z.B. nächsten Monat sagt, ich eröffne ein eigenes Konto und lasse mir das Gehalt dahin überweisen, was kann die Frau dann tun, da sie mit ihrem Gehalt die Kosten nicht bestreiten kann. Kann der Mann der Frau einfach sich sein Gehalt auf ein eigenes Konto überweisen lassen ?

  • Mit gewähren lassen meinte ich, das ich jetzt erstmal die Füsse still halte, bis von ihm erste "Tatsachen" kommen. Ich glaube der Mann blufft. Der Mann hat Leberzyrhose und ist nach Ansicht der Frau auch einer Scheidungsschlacht nicht gewachsen.


    Nur wenn es sinnvoller wäre, das die Frau sich schon jetzt anwaltlich einer Auskunft einholt, würde es die Frau wohl auch machen.


    Nur bisher sieht es nach heisser Luft aus.


    Die Frage ist, sollte die Frau sich im Vorfeld schon schlau machen, oder erstmal abwarten bis Tatsachen von seiten des Mannes geschaffen werden.

  • Hallo Luna,


    um deine Frage zu beantworten, muss ich zunächst zwischen verschiedenen Rechtsansprüchen differenzieren.


    - Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) und Zugewinnausgleich (Vermögenssteigerung) sind verschiedene geldwerte Ansprüche, die der Frau im Rahmen der Scheidung zustehen könnten.


    - Unterhaltsansprüche müssen getrennt geltend gemacht werden. Hier ist zusätzlich zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt zu unterscheiden. Der Mann ist in deinem fiktiven Fall auch nach der Scheidung unterhaltspflichtig. Um die Höhe des Anspruchs zu bestimmen und diesen einzuklagen, musst du einen Anwalt beauftragen. Wenn sie die Kosten nicht vorstrecken kann, sollte sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn sie in dem Verfahren Recht bekommt, muss der Mann die Prozesskosten sowieso erstatten.


    Der Kindesunterhalt richtet sich im Übrigen pauschalisiert nach der Düsseldorfer Tabelle. Die ist auf der offiziellen Seite des OLG Düsseldorf zu finden: https://www.olg-duesseldorf.nr…ldorfer_Tabelle/index.php


    Anhand der Düsseldorfer Tabelle kannst du die Höhe des Kindesunterhaltsanspruchs ablesen. Dieser liegt bei dem Einkommen des Mannes und dem Alter des Kindes bei ca. 600 €.


    Alles Gute!

  • Danke an alle für die Antworten.


    Mir fallen bestimmt noch mehr ein, aber nun kann die fiktive Frau ja schon die Sache etwas einschätzen,


    Vielleicht wird die Frau demnächst vorsoglich mal ein Anwaltstermin machen weil die Frau hat den Eindruck, dass sie der Mann vernichten will, wenn man es so theratlisch aussagen kann

  • Hallo,


    Anhand der Düsseldorfer Tabelle kannst du die Höhe des Kindesunterhaltsanspruchs ablesen. Dieser liegt bei dem Einkommen des Mannes und dem Alter des Kindes bei ca. 600 €.

    kleine Berichtigung: bei der DT geht es um bereits bereinigtes Einkommen. Bei den 608€ muss noch das hälftige KG abgezogen werden.


    edy

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