Einfache und verständliche Antwort erbeten - Vaterschaft / Kindesunterhalt

  • Guten Tag werte Rechtskenner,


    ich weiß nicht wie viele Stunde ich bereits mit dem Lesen um die folgene Problematik verbracht habe, immer auf der Suche nach einer eindeutigen und ohne Rechtsgewusel begleiteten Antwort, ....nun sah ich eben einen Beitrag im TV über Rechtshilfe in deutschen Foren - und schon bin ich da. Ich versuche den Fall so kurz und eindeutig zu formulieren wie ich es kann, und würde mich über die Beantwortung meiner Fragen sehr freuen.


    Das sind die (Grund)Fakten zu dieser Sachlage (ohne Mutmaßungen, Umstände, Täuschungen, sonstiges zwischenmenschliches Geplänkel etc...)


    - Es ist Jahr 2019, die Frau ist verheiratet und schon seit >10 Jahren von dem Mann getrennt lebend. Es ist zu diesem Zeitpunkt KEINE Scheidung (beiderseitig) eingereicht.

    - Die Frau wird Anfang 2019 schwanger von einem anderen Mann (wilde Nacht - nicht mehr und nicht weniger) und bringt im 4. Quartal 2019 ein gesundes Kind zur Welt

    - In der Geburtsurkunde steht der verheiratete Mann (muss aber keinen Unterhalt zahlen und hat auch sonst Verpflichtungen dem Kind gegenüber)

    - Im 1. Quartal 2021 reicht die Frau nun die Scheidung zum o.g. Ehemann ein - diese läuft nun und soll wohl im Laufe des Jahres vollzogen sein/werden

    - das Kind wird im 4. Quartal 2021 2 Jahre alt


    Nun meine Fragen dazu:


    Wie ich es verstanden habe, ist der Ehemann, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, auch der rechtliche Vater des Kindes und daran gibt es nichts zu rütteln, richtig?


    Wie ich es verstanden habe ist es so, sollte bis 2 Jahre nachdem der Ehemann von der Schwangerschaft seiner Ehefrau erfahren hat, keine Anfechtung gegen seine eigene rechtliche Vaterschaft gemacht worden sein, bleibt er für alle Zeit der rechtliche Vater des Kindes aus der "wilden Nacht". Ist das so richtig?


    Wenn ja, ist es nach Ablauf der 2 Jahre wirklich absolut ausgeschlossen, dass der Erzeuger des Kindes unterhaltstechnisch noch zur Verantwortung gezogen werden kann? Inwiefern spielt dabei die eingereichte Scheidung der Frau im 1. Quartal 2021 eine Rolle?


    Ich bin zwar nicht so richtig doll doof, dennoch angewiesen auf wirklich leicht verständliche Antworten, denn die komplizierten Antworten habe ich garantiert alle schon unzählige Male bei der Eigenrecherche gelesen.


    Ich bedanke mich vorab für jede Mühe und Hilfestellungen.


    Danke und Grüße


    Povi

  • Hi,


    ist doch gar nicht so kompliziert.


    Solange man verheiratet ist, gilt der Ehemann als Vater (widerlegbare Vermutung). Die Vaterschaft können der biologische Vater, die Mutter oder aber auch der Ehemann anfechten. Dazu hat jeder ab Kenntnis Zeit.


    Die Ehescheidung hat mit der Klärung der Elternschaft nichts zu tun.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Hallo TK,


    Also 2 Jahre? Und danach ist es rum?

    2 Jahre ab Kenntnis des Zweifels an der Vaterschaft.


    Wenn dir die Vaterschaft 2 Jahre lang bewusst ist, du aber nichts dagegen unternimmst, dann bleibst du weiterhin der Vater.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo die Herren Moderatoren edy und TK,


    danke für die Antworten.


    Ich darf also zusammenfassen:


    Völlig egal ob verheiratet oder in Scheidung oder geschieden - der rechtliche, in der Geburtsurkunde genannte Vater, ist dies so lange, bis er es anfechtet. Dies MUSS in einem Zeitraum von 2 Jahren (ab dem Zeitpunkt an dem er von der Schwangerschaft seiner Frau erfahren hat) geschehen, sonst bleibt er es - egal was auch passiert!


    Ich erlaube mir ein paar erweiternde Fragen damit diese Sache für mich ein großes Ganzes ergibt.


    Wer entscheidet denn, dass der rechtliche Vater von der Schwangerschaft erfahren hat? Er kann doch regulär sagen, dass er zu keinem Zeitpunkt davon wusste.


    Wenn er also nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 2 Jahren nun immer als Vater in der Geburtsurkunde steht, kann dann die Mutter trotzdem mit Unterhaltsforderungen an den Erzeuger herantreten?... oder ist auch dieses nach Ablauf der Frist ausgeschlossen?


    Würde der Erzeuger des Kindes das mitbekommen, wenn der rechtliche Vater seine Vaterschaft anfechtet?


    Ich bedanke mich wirklich von Herzen, dass ihr mir etwas Licht ins Dunkel bringt.


    MFG Povi

  • Hi,


    nicht Beginn der Schwangerschaft, sondern wirklich nach der Geburt der Zeitpunkt, an welchem er Zweifel an der Vaterschaft hat. Das kann eben der juristische Vater sein (Ehemann), es kann auch ein anderer Mann sein, der glaubt, er sei der Vater eines Kindes (Eltern unverheiratet), der zunächst glaubt, er sei der Einzige gewesen, und später kommt dann heraus, dass dem so ganz und gar nicht so ist.


    In dem Fall mit der 10-jährigen Trennung, ganz klar, da würde wahrscheinlich der juristische (nicht biologische) Vater die Vaterschaft anfechten, sobald er von dem Kind erfährt. Wenn er das nicht tut, dann hat er nach zwei Jahren ab Kenntnis Pech gehabt.


    Nein, der mögliche biologische Vater erfährt von irgendwelchen Verfahren erst, wenn er von der Mutter als möglicher Vater genannt wird. Mitunter kommen da ja auch recht viele in Betracht. Und Mütter haben mitunter auch eine Gewissheit, die nicht mit den biologischen Gegebenheiten übereinstimmen müssen.


    Selbst wenn die Noch-Eheleute vereinbaren, er müsse für das Kind, welches nicht von ihm abstammt, keinen Unterhalt zahlen, ist das unerheblich. Die Mutter kann nicht zu Lasten eines Kindes einen Verzicht aussprechen, sie kann allenfalls erklären, sie werde im Augenblick keine Ansprüche für das Kind geltend machen.


    Und wenn sie zur Unterhaltsvorschusskasse geht für das Kind oder aber ALG II für beide bekommt, dann werden die Ämter beim juristischen Vater nachhaken. Und da hilft der Hinweis darauf, dass man nicht der biologische Vater sei, gar nichts.


    Also, Verhältnisse klären.


    Herzlichst


    TK