Richterliches Gutachten - Umgangsrecht

  • Hallo, ich befinde mich seit 1 1/2 Jahren in psychologischer Therapie. In beidseitigen Einverständnis, habe ich meine 5 1/2 jährige nicht eheliche Tochter, seit ca. 1 Jahr nicht mehr gesehen.

    Nun soll ich durch ein kurz bevorstehendes richterlich angeordnetes Familienpsychologisches Gutachten zum Umgang gezwungen werden. Mir ging es etwas besser, als kein Kontakt zur Kindsmutter und Tochter stattfand. Jetzt gehen die Beschwerden wieder los. Extreme Durchfallerkrankungen und immer mehr auftretenden Selbstmordträume.

    Zur Tochter konnte ich zu keinem Zeitpunkt Vatergefühle aufbauen, weil von Seitens der Kindsmutter mir ständig Steine in den Weg gelegt wurden.

    Und jetzt soll ich gezwungen werden, dass meine Tochte meine volle Ablehnung und mein Desinteresse zu spüren bekommt.

    Zu mir, ich lebe in einer intakten Beziehung mit einer 3 1/2 jährigen Tochter. Diese Beziehung stand auf der Kippe, als noch Kontakt zur Kindsmutter und Tochter bestand. Das Verhalten der Kindsmutter könnte schon Richtung Stalking bezeichnet werden.


    Mit der Kindsmutter wurden bereits 2 BerstungsTherapien erfolglos abgebrochen.


    Wem ist damit geholfen, wenn ein Vater gezwungen wird?


  • Hi,


    es kann dem Kind helfen, denn es wird doch bei anderen Kindern sehen, das es normal ist, mit dem Vater zu verkehren. Das Schlimmste, was ich da mal erlebt habe, das war, dass ein Kind etwa in dem Alter fragte: "bin ich denn ein böses Kind, dass der Papa mich nicht mehr lieb hat." Mach dir klar, dass es hier primär um Kindeswohl geht und nicht um dein persönliches Wohlbefinden.


    Sieh das familienpsychologische Gutachten als Chance an.


    Herzlichst


    TK