Heimlicher Vaterschaftstest

  • Hi,


    nochmals ganz klar. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten. Die können verfolgt werden, müssen aber nicht verfolgt werden. Und diese Verfahren werden häufiger eingestellt als verfolgt. Deine Anwältin scheint die Strategie zu verfolgen, die ich auch eingeschlagen hätte: Konzentration auf die Hauptsache. Und nicht auf eine OWI, die entweder eingestellt wird oder die mit einem geringen Bußgeld bedacht wird.


    Ihr habt mindestens zwei Kinder zusammen. Da sollte man eigentlich auf Deeskalation hin arbeiten und nicht grundlos Öl ins Feuer gießen. Aber - jedem Kind seine Blechtrompete.


    Herzlichst


    TK

  • Da sollte man eigentlich auf Deeskalation hin arbeiten und nicht grundlos Öl ins Feuer gießen.

    naja, ich wäre auch sauer. Man hätte auch vom "Vater" und seinem Rechtsbeistand ein anderes Vorgehen erwarten können.

    Ob es nun Sinn macht, da "nachzutreten", dass muss ja jeder selber wissen.

    Für das Kind scheint es aber traumatisch zu sein, das hätte ich als "Vater" so nicht gemacht.


    Gruß frase

  • Hallo ,


    Ihr habt mindestens zwei Kinder zusammen. Da sollte man eigentlich auf Deeskalation hin arbeiten und nicht grundlos Öl ins Feuer gießen. Aber - jedem Kind seine Blechtrompete.

    deshalb meine Frage weiter oben: "hat der Vater Umgang mit dem Kind".


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • edy, er muss ja Umgang mit dem Kind haben, sonst hätte er ja nicht das Material für den Vaterschaftstest gehabt. Dafür spricht auch, dass der Anwalt des möglichen Vaters eben genau dieses Material in das Gerichtsverfahren eingeführt hat. Es war kein Test mit irgendwelchem zufälligen Material. Das muss man einfach sehen. Die einzige Frage ist hier doch, ob das Material wirklich von dem Kind stammte und ob Verunreinigungen stattgefunden haben. Kann natürlich auch sein, dass der mögliche Vater beim Auszug eine Zahnbürste des Kindes mitgenommen hat. Oder was vergleichbares.


    Ob der mögliche Vater wirklich der Vater ist, das wird jetzt geklärt, jetzt wird unter strengen Auflagen ein neuer Test vorgenommen. Das ist Teil des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ,


    deshalb meine Frage weiter oben: "hat der Vater Umgang mit dem Kind".


    edy

    Ja, er hat Umgang mit beiden Kindern. Unser großer würde sich aber erinnern können, hätte man ihn in den Plan eingeweiht. Also gehe ich auch von anderem Material aus... Zahnbürste oder ähnliches. Wie auch meine Anwältin schrieb, ist nicht verifiziert ob das Material überhaupt von denen stammt. Das wird wie richtig geschrieben in einem offiziellen Test gemacht.


    Ja, ich bin sauer weil ich dieses Vorgehen absolut nicht verstehe, weil ich IMMER Gesprächsbereit war.

  • Hallo,


    Ja Umgang muss er haben, ich meinte geregelten Umgang. Die Frage ist doch nun, sollte man wegen des "Vergehens", Streit vom Zaun brechen, und das Verhältnis noch weiterhin belasten?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Ja Umgang muss er haben, ich meinte geregelten Umgang. Die Frage ist doch nun, sollte man wegen des "Vergehens", Streit vom Zaun brechen, und das Verhältnis noch weiterhin belasten?


    edy


    Hallo,


    Ja Umgang muss er haben, ich meinte geregelten Umgang. Die Frage ist doch nun, sollte man wegen des "Vergehens", Streit vom Zaun brechen, und das Verhältnis noch weiterhin belasten?


    edy

    Bei uns ist das etwas schwieriger, wir arbeiten viel mit dem Jugendamt zusammen da er bis vor 2 jahren noch schwere Drogen Probleme hatte und wir den Umgang auf ein Minimum über das Jugendamt reduziert hatten. Ich hatte auch für ein halbes Jahr ein Annäherungsverbot erwirkt, was die ganze Sache nochmal komplizierter machte. Seit ca. Einem Jahr hatte er die Kinder regelmäßig. Wir waren so verblieben, er meldet sich bei den Kindern wie er Zeit hätte und die Kinder machen sich dann was aus mit ihm in Rücksprache mit mir. Dies klappte bis zu dem Amtsgericht Brief sehr gut, circa alle 2 Wochen das komplette Wochenende. Nun ist seid dem Brief absolute Funkstille.... Die kleine erreicht ihn auch nicht mehr. Nun ja, ich werde ihn nicht zwingen, und warte ab was kommt. Unsere Geschichte ist allgemein komplexer und viele Fragen sich warum ich immer wieder auf ihn zuging. Aber mit dieser jetzigen "Aktion" hat er mich nun richtig getroffen und deshalb ist für mich nun auch Mal der Ofen aus.

    Es mag als "Fass aufmachen" gewertet werden, aber irgendwann möchte auch ich Mal dass er seine Grenze gezeigt bekommt. Und wenn's eben nur 50 Euro Bußgeld sind, ist es halt so.


    Lg

  • Aber mit dieser jetzigen "Aktion" hat er mich nun richtig getroffen und deshalb ist für mich nun auch Mal der Ofen aus.

    Was machst du als Mutter, wenn der amtliche Test, den bisherigen Vater als Biologischen auch ausschließt?


    Dann hat seine zweifelhafte "Aktion" ja zur Wahrheitsfindung beigetragen, was man von der Mutter dann nicht behaupten kann.


    Gruß


    frase

  • Warum sollte ich nicht zur Wahrheitsfindung beitragen.... Verstehe die Aussage gerade nicht. Er kann doch seinen offiziellen Test gerne haben

  • Warum sollte ich nicht zur Wahrheitsfindung beitragen....

    Dann lass es doch jetzt laufen, es gibt den offiziellen Weg, ohne den geht es eh nicht.

    Wenn es nie für dich ein Thema war, dann kannst du doch gelassen dem Ergebnis entgegen sehen.

    Es ist nicht deine Aufgabe, den EX zu erziehen, er ist erwachsen und muss selber für sein Handeln die Konsequenzen erfahren.


    Gruß


    frase

  • Warum es da schlecht aussehen sollte erschließt sich mir zwar nicht, aber gut, ist deine Ansicht.

    Und ich habe nicht vor so ein Verfahren anzustreben. Ich weiß und kenne die Wahrheit wozu sollte ich für sowas also Geld ausgeben.


    Einen Vaterschaftstest kann mein Kind natürlich zur ausräumung aller Fragen trotzdem bekommen.

    Aber so einen Gerichtsmüll finanziere ich doch nicht.

    Falsch, er hat weder jetzt noch vor 2, noch vor 4 Jahren GRÜNE Augen gehabt.... Was sich da für Zweifel anhand der Augen ergeben haben sollten erschließt sich mir auch nicht....