Erweiterter Umgang oder Wechselmodel, was bedeutet dies bezüglich des Kindesunterhalts?

  • Hallo,

    bezüglich des Unterhalts für meine Tochter (16 Jahre) bin ich (die Mutter) am Rätseln.

    Meine Tochter hält sich 6 von 14 Tagen im Haushalt des Vaters auf, ich habe dies bisher als stark erweiterten Umgang angesehen, er sieht es als Wechselmodell.

    Wir haben eine weitere Tochter, sie ist bereits 18 Jahre alt und wohnt ebenfalls 6 Tage von 14 Tagen beim Vater und 8 Tage bei mir. Sie studiert und verdient derzeit ca. 600 Euro monatlich als Werkstudentin.

    Das Kindergeld erhalte ich, wir sind bereits seit 10 Jahren getrennt, waren nie verheiratet, bisher habe ich für beide Töchter gemeinsam 280 Euro Unterhalt erhalten, nun hat der Vater den Unterhalt jedoch eingestellt.

    Der Vater verdient ca. 2000 Euro monatlich und zahlt ca. 800 Euro Miete, ich verdiene seit kurzem ca. 2400 Euro monatlich netto und bezahle 930 Euro monatlich für eine selbst genutzte Immobilie ab, bezahle den Musikunterricht usw.

    Bei wem der Schwerpunkt der Betreuung liegt ist strittig.

    Mir ist nicht klar ob bei der Unterhaltsberechnung beide Einkommen Ausschlag gebend sind, oder nur der Vater unterhaltspflichtig ist bzw. ob es Sinn macht rechtlich Unterhalt einzufordern oder mir kein Unterhalt mehr zusteht.

    Wenn sich diesbezüglich wer auskennt und mich aufklärt, wäre ich wahnsinnig dankbar.

    Viele Grüße an Euch

    Rosie

  • Hallo Rosie,


    was Unterhalt betrifft dürfte die 18 Jährige ihren Bedarf selbst decken können. ( Werksstudentin + Kindergeld).


    Rechtlich ist ein Wechselmodell bei einer Betreuung von 50:50.


    Ich denke ihr solltet euch gütlich einigen. Er hat die 16 Jährige nur einen Tag ? weniger, ihm entstehen also ähnlich hohe Kosten wie dir.


    edy

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  • edy, volle Zustimmung. Zumal ja die Gerichte zunehmend das Wechselmodell etwas flexibler sehen also nicht ganz stur 50 zu 50, sonst ist es kein Wechselmodell. Ich würde hier dazu tendieren, es schon als Wechselmodell zu sehen. Im Klartext, sie müsste an den Kindsvater zahlen, er müsste an sie zahlen, jeder nach seinen Einkünften.


    Herzlichst


    TK