Angehörigen-Entlastungsgesetz

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich habe mich etwas informiert, bin mir aber in ein paar Punkten noch nicht sicher. Deshalb mein Anliegen bzw. meine Frage:


    Meine Oma wohnt aktuell im Pflegeheim, hat nach einer OP nur noch ein Bein, sitzt im Rollstuhl und der aktuelle Zustand lässt vermuten, dass sie spätestens in 2-3 Monaten im Altersheim untergebracht werden muss. Dies erfordert nach Abzug von Versicherungsleistungen, Rente etc. eine Selbstbeteiligung von 2500,00 € im Monat. Aktuell hat sie, aufgrund des Verkauf ihres Hauses, noch Vermögen für ca. 5 Jahre Altersheim. Was passiert nach diesen 5 Jahren? Ihre Kinder (mein Vater und meine Tante) liegen beide unter der Einkommensgrenze von 100.000 € brutto im Jahr. Wird die monatliche Zuzahlung für das Altersheim dann von der KK übernommen?


    Viele Grüße
    Daniel

  • Bevor das Geld bis auf einen Selbstbehalt von 5000€ (plus Bestattungsvorsorge) aufgebraucht ist, den Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt stellen.

    Aktuell besteht keine Gefahr, das die Kinder zur Zahlung herangezogen werden können.

    Ist durch das AEG seit 2020 ausgeschlossen, wenn man unter der Grenze liegt.


    Gruß


    frase

  • kann man sich hier auch erstmal beim Sozialamt informieren?

    Im Prinzip - ja, kommt darauf an was und wann man wissen will und wer was wissen will (Oma selbst oder deren Kinder).

    In vielen Fällen haben potentielle UHP Nachteile, wenn sie sich selber und früh beim SHT melden, noch bevor der "Unterhaltsfall" eingetreten ist.


    In deinem Fall sehe ich es auch so, dass deine Fragen schon eigentlich beantwortet wurden und eine Auskunft beim SHT zum jetzigen Zeitpunkt dir kein Mehrwert bringt.


    Wenn man sicher sein könnte, dass die Kinder der Oma niemals mehr als 100.000 im Jahr verdienen werden und die Rechtslage in Zukunft so bleibt wie sie jetzt ist, dann hätte man sich tatsächlich problemlos an den SHT wenden können um sich beraten zu lassen.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen