Fragen zur Ehe, Steuern, Kindergeld und Elternzeit

  • Hallo alle zusammen,


    erst mal Danke Euch für die Hilfe im vorraus!


    Ich hoffe Ihr könnt uns helfen, bzw ein paar unserer ? aus dem Weg räumen.


    Wie der Titel schon verspricht haben wir Fragen aus verschiedenen Richtungen und ich entschuldige mich jetzt schon dafür diese nicht in einzelne Themen in den verschiedenen Unterforen gestellt zu haben, aber ich denke so macht es das ganze etwas einfacher für mich und auch für Euch :)


    Ich bin deutscher Staatsbürger, in Deutschland gemeldet und arbeite für einen deutschen Arbeitgeber und zahle auch in Deutschland meine Steuern (Steuerklasse 1)


    Jetzt befinde ich mich schon eine ganze Weile in Bulgarien, und arbeite von dort. Die Idee ist eine Woche im Monat in Deutschland zu sein und den Rest hier. Da es hier zo gut wie keine Rente gibt, ist es mir wichtig weiterhin einen deutschen Arbeitgeber zu haben, und auch weiterhin in Deutschland gemeldet zu sein und dort meine Steuern zu zahlen. Bis zur Rente sind es noch etwas über 20 Jahre.


    Meine verlobte ist Bulgarin und arbeitet und zahlt ihre Steuern in Bulgarien. Unsere Pläne sind zu heiraten und auch Kinder zu haben. Ob wir dann, wenn Kinder da sind, irgendwann nach Deutschland ziehen oder hier bleiben, ist noch offen. Für die nächste Zeit wollen wir aber auf jeden Fall erst einmal hier bleiben und suchen hier auch nach einem Haus.


    Jetzt hätten wir zu dem ganzen ein paar Fragen, um an Ende nichts falsch zu machen, oder am Ende keine falschen Erwartungen an bestimmte Dinge zu haben die dann auf Grund von Formfehlern nicht eintreffen :)


    1 Was sind die Vor und Nachteile für uns wenn wir in Deutschland heiraten, oder in Bulgarien.

    2 Wie sieht es mit der Steuerklasse aus. Kann ich wenn wir verheiratet sind und die oben genannte Konstellation bleibt wie sie ist (ich Deutscher meine Verlobte Bulgarin), ich gemeldet in Deutschland und sie gemeldet in Bulgarien, Steuerklasse 3 beantragen oder in welche Steuerklasse würde ich dann rutschen. Kleine Anmerkung dazu, ihr Gehalt in Bulgarien ist höher als meines in Deutschland.

    3 Wie sieht es mit Elternzeit aus? Kann ich als Vater Elternzeit nehmen, und wenn ja wie lange, wenn die Mutter keine Deutsche ist und auch nicht in Deutschland gemeldet ist. Und wo müsste das Kind dann geboren werden, in Deutschland oder ist das egal?

    4 Das gleiche wie Frage 3 nur die Frage zum Kindergeld. Habe ich Anrecht auf Kindergeld (wie gesagt ich bleibe weiterhin in Deutschland gemeldet und habe meinen Wohnsitz auch dort). Wo müsste das Kind dann geboren sein oder ist das egal?

    5 fällt mir grad nimmer ein :)


    wir hatten noch mehr Fragen aber irgendwie haben wir verschlafen eine Liste zu machen. Ich denke für den Anfang ist das aber schon mal genug


    Wie gesagt Danke Euch für die Unterstützung, weitere Fragen stell ich dann wenn sie kommen.


    Beste Grüsse

  • Hi,


    ich bin in Steuerangelegenheiten immer recht unsicher, deshalb werde ich auch nur vorsichtig antworten.


    1. Es ist einerlei, ob ihr in Deutschland oder Bulgarien heiratet. Wenn in Bulgarien, dann würde es Sinn machen, die Ehe in Deutschland zu implementieren. Keine große Sache, da hilft das Standesamt.


    2. Jetzt wird es schwierig. Grundsätzlich zahlt man da seine Einkommenssteuer, wo man lebt, man lebt da, wo man gemeldet ist. Ob eine Woche im Monat ausreicht, um ein ständiges Leben im Inland anzunehmen, keine Ahnung. Das ist also die Kernfrage. Die Steuerklasse folgt dann, wenn man das geklärt hat, dem deutschen Steuerrecht. Also, wenn man in Deutschland steuern zahlt, obwohl man nur eine Woche im Monat hier ist, dann kommt auch Steuerklasse III in Betracht.


    3. Es gibt für Auslandseinsätze spezielle Regelungen, was Steuern in Deutschland und auch Sozialabgaben in Deutschland angeht. Die müsste deine Firma aber kennen. So selten kommt das ja nicht vor. Einige Beispiele: Diplomaten zahlen weiter in Deutschland, ebenso Mitarbeiter für andere internationale Organisationen, wie etwa UNO oder NATO. Und dann gibt es noch temporäre Abordnungen von internationalen Firmen, auch dabei läuft alles nach deutschem Recht weiter. Aber, das wissen die Entsendebetriebe. Sollten die auch für ihre Mitarbeiter klären.


    4. Elterngeld: hier gilt das, was ich unter 3 geschrieben habe, im Prinzip auch. Es kann auch im Ausland ein Anspruch auf Elterngeld geben, im Prinzip. Das was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe, das geht insoweit aber von dem klassischen Grenzgänger aus, also, man wohnt im Ausland an der deutschen Grenze und fährt regelmäßig nach Deutschland rein zum arbeiten. Müsste m.E. auch für einen Fall wie deinen gelten, einfach wenn du unter das deutsche System fällst. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn du im Prinzip eigentlich alles in Bulgarien abwickeln müsstest.


    5. Kindergeld: auch hier wieder die Koppelung an die Steuerpflicht in Deutschland, da sogar ausdrücklich in §§ 1 ff Kindergeldgesetz niedergelegt.


    Du merkst, es hängt alles letztlich an dem Steuerstatus, den man hat. Das müsstest du klären. Dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK,


    erstmal danke Dir vielmals für deine Antwort!


    Ich habe mir schon gedacht dass das ganze nicht einfach wird.


    Um das ganze noch etwas komplizierter zu machen, muss ich dazu sagen dass ich den Arbeitgeber eigentlich aussen vor lassen möchte.

    Mein Chef weis zwar dass ich hier bin und von hier arbeite, was in Zeiten von covid und Homeoffice auch problemlos funktioniert, offiziell entsendet hat mich aber niemand. Insofern wird es schwierig dass durch meinen Arbeitgeber klären zu lassen. Ich kann und möchte da nicht auf HR zurückgreifen und das für mich "regeln" lassen. Deswegen, bevor ich da weitere Schritte einleite, in welche Richtung auch immer, wollte ich einfach mal vorsichtig fragen ob mir jemand sagen kann wie die Regeln denn dazu aussehen würden.


    Wenn man in Deutschland heiratet, wird das eigentlich dem Arbeitgeber automatisch gemeldet (und wenn ja welche info), und laufen Steuerklassen Änderungen immer über den Arbeitgeber, oder kann man das auch selbst klären?


    Ich weis dass das alles recht schwammig zu sein scheint, und auch grossteils knapp an der grenze zur Grauzone, aber was tut man nicht alles für die Liebe :)


    Also wenn du hier nicht weiter weisst bzw. da auch keine tips geben kannst ist das vollkommen ok und kann ich verstehen.


    Danke und herzlichst zurück

  • Nur mal so ein Gedanke dazu.


    Immer wenn man etwas vom Staat haben möchte, spielt der Wohnsitz eine wesentliche rolle.

    Es gibt den Begriff Wohnsitzfinanzamt, das solltest du ja kennen, wenn du bisher in Deutschland deine Steuern bezahlt hast.

    Wenn du in Dt. unbeschränkt steuerpflichtig bist, hast du auch Anspruch auf bestimmte Leistungen des Staates.

    KG wäre also eine solche Leistung.


    google mal : "steuererklärung ehefrau im ausland" und lies dir durch was Haufe dazu schreibt.


    Ich bin immer vorsichtig, denn mit dem Finanzamt macht man keine Spielchen.

    Es gibt aber ganz legale Modelle, die für euch zutreffen sollten.


    Gruß


    frase

  • Nein, wenn man in Deutschland heiratet, wird niemand informiert, allenfalls das Finanzamt. Inwieweit da der Austausch automatisch erfolgt, keine Ahnung. Aber die Firma wird nicht informiert. Die Änderung der Steuerklasse ist ja nun wirklich nachrangig. Denn endgültig wird ja erst mit der Steuererklärung abgerechnet. Und das geschieht direkt mit dem Finanzamt.


    Allerdings - du bewegst dich auf sehr dünnem Eis. Kläre die Angelegenheit. Denn so etwas kann dem Arbeitgeber auch mal Ärger bereiten. Wenn es durchsickert, und irgendwann sickert alles durch, glaub es mir mal, dann wird es eng. Durchsuchungen beim Arbeitgeber sind in so Fällen üblich. Und dann gibt es dieses Arbeitsverhältnis mit Sicherheit nicht mehr.


    Herzlichst


    TK