Aufstockungsunterhalt an erziehende (Ex-)Frau

  • Hallo zusammen,


    ich habe aufmerksam das Forum durchstöbert ohne etwas konkretes zu meiner Frage zu finden. Daher versuche ich es mal auf diesem Weg und hoffe auf etwas Aufklärung. Ich weiß, dass es letztendlich richterliche Einzelentscheidungen gibt und keine pauschalen Antworten oder Lösungen. Aber vieleicht gibt es Erfahrungen.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich habe mich vor fast 2 Jahren nach 18 Jahren Ehe von meiner Frau getrennt und bin sofort aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Den Trennungsunterhalt, Wohnrecht etc. haben wir bisher einvernehmlich gelöst, jetzt aber steht die Scheidung an. Der Zugewinn besteht lediglich aus dem Haus, bei dem unter Berücksichtigung der darauf lastenden Schulden vermutlich 180.000 EUR übrig bleiben (Verkehrswertgutachten ist in Arbeit). Sie will mir finanziell entgegen kommen, wenn ich das Haus mit den Schulden übernehme und sie dort mindestens 4 Jahre wohnen lasse. Die Miete würde sie über den nachehelichen Unterhalt bzw. den Zugewinnausgleich finanzieren.


    Ich vediene EUR 5.000/Monat netto in Vollzeittätigkeit, meine Frau EUR 750,00 in Teilzeit bei ca. 28 Wochenstunden, unser Kind ist 13 Jahre alt und wohnt bei ihr. Sie ist der Auffassung, dass sie wegen ihm nicht Vollzeit arbeiten kann, was aber vor Gericht sicher nicht standhalten würde. Aus meiner Sicht besteht Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Dazu muss ich sagen, dass ich erst seit Ende 2017 in dieser Größenordnung verdiene, wir haben also nicht dauerhaft auf großem Fuß gelebt (wenige Urlaube, einfaches Reihenhaus, mittelmäßiger Standard). Sicher gibt es Unterhaltsrechner im Internet, die erstaunlich unterscheidliche Ergebnisse auswerfen, aber meine zentrale Frage ist. Wie lange wird der nacheheliche Unterhalt zu zahlen sein? Meine Frau könnte aufgrund mangelnder Ausbildung in einem Vollzeitjob maximal EUR 1300,00 netto im Monat verdienen.


    Ich danke schon mal im Voraus für Antworten und guten Rat.

    Jesper

  • Hi,


    da spielen so viele Elemente rein. Es gibt einfach zu viele verschiedene Ansatzpunkte. Das kann man ohne detaillierte Einzelfallbetrachtung eben nicht beurteilen. Sorry. Es gibt Fälle, da wird z.B. Unterhalt bezahlt, bis eine aufstockende Ausbildung abgeschlossen ist, damit die Frau auch in einen vernünftigen Verdienst rein rutscht, um mal ein Beispiel zu nennen. Es gibt genug andere Modelle. Nur eines ist ganz sicher: der alte Spruch "einmal Arztfrau, immer Arztfrau," der gilt nicht mehr.


    Selbst wenn im Rahmen des Scheidungsverfahrens eine unbefristete Verurteilung zu Unterhalt ausgesprochen wird, bedeutet das nicht, dass du unbefristet zahlen musst. Das Gericht kann dann nur noch nicht abschätzen, wie lange zu zahlen ist. Dann müsste man noch einmal initiativ werden, nach einiger Zeit und auf Aufhebung des Titels klagen.


    Aber dein Anwalt kennt die Verhältnisse genau, kennt sein Gericht, der kann da eher was prognostizieren.


    Herzlichst


    TK